Nein... warum auch.
Wenn die Amtszeit eines Richters abläuft und kein neuer Richter gewählt werden kann, macht der alte Richter einfach weiter. Das folgt aus § 4 IV BVerfGG. Das geht theoretisch unendlich lange, aber natürlich nur so lange, bis der alte Richter stirbt.
Finde ich nicht richtig. Wir müssen Kinder möglichst lange aus dem Strafsystem raushalten, das sagen auch Kriminologen, siehe hier (frei zugänglich).
Wir müssen stattdessen herausfinden, warum das Kind Straftaten begangen hat. Wenn das Elternhaus dafür verantwortlich ist, muss das Kind aus diesem entfernt werden. Wenn das Kind psychische Störungen hat, müssen diese behandelt werden.
Und der ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer sagt ja auch nicht umsonst, dass der Strafgedanke der "Vergeltung" gegenüber Kindern "unangemessen und verboten" ist.
Um das beurteilen zu können, müsste man wissen, was auf der Webseite denn genau stand (besonders bezogen auf das Häkchen). Schreib doch bitte noch dazu, was da genau stand.
Ohne genaues zu wissen, kann man nur sagen, dass du vielleicht zahlen musst, vielleicht auch nicht. Bei einer Anwaltskanzlei ist es aber eher wahrscheinlich, dass rechtlich alles okay ist.
Die IBAN weiterzugeben (wenn auch unvollständig) war natürlich nicht so schlau.
Vermutlich wirst du nie ein Schreiben oder ähnliches erhalten und man wird versuchen, unbemerkt Geld abzubuchen. Du solltest deshalb deine Bank informieren.
Falls ein Schreiben mit einer Forderung kommen sollte (wovon ich nicht ausgehe), solltest du der Forderung mit dem Hinweis darauf widersprechen, dass dir bei Vertragsschluss nicht bewusst war, dass du einen Vertrag abschließen würdest, und die Firma auch ihre Informationspflichten dahingehend verletzt hat (falls das zutrifft).
Außerdem solltest du den Vertrag, sollte er doch entstanden sein, hilfsweise wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten. Du solltest auch darauf hinweisen, dass die Forderung nicht an die Schufa weitergeleitet werden darf, da sie bestritten ist.
Edit: Ich sehe gerade, dass ruhrgur ein Musterschreiben verlinkt hat, das sollte hilfreich sein.
Wenn ich das richtig verstehe, werden dort Edibles verkauft, die hier nicht erlaubt sind.
In welchem Kontext denn überhaupt?
Sagen darf er es schon, er muss den Beweis aber dennoch aufnehmen.
Ohne die Seite selbst besucht zu haben:
Wenn dort Musik angeboten wird, die normalerweise nicht kostenlos ist, wird das Herunterladen nicht erlaubt sein.
Fraglich ist eher, ob sich Anwaltskanzleien da wirklich die Mühe machen würden, das abzumahnen.
Nur, wenn du weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitest.
Du kannst deine Meinung weiterhin frei äußern, solange du nicht die Rechte anderer verletzt. So war es auch schon immer.
Er kann grundsätzlich die Miete rückwirkend mindern, sofern er den Schaden rechtzeitig an dich gemeldet hat. Das hat er hier ja anscheinend getan.
Dementsprechend sollte die Forderung vermutlich begründet sein, wenn du es genau wissen willst, musst du zum Anwalt gehen. Dass man aber mal Geld zurückgeben muss, ist eben Teil des unternehmerischen Risikos. Eventuell zahlt ja aber sowieso die Versicherung.
Ich würde mich zwar persönlich beleidigt fühlen, aber es ist keine Beleidigung.
Du kannst jede Straftat bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, normalerweise zeigt man Straftaten aber eher bei der Polizei an.
Als was? Als Flüchtlinge? Als ausländische Fachkräfte?
Aber generell schon.
Suizid ist für den, der sich umbringt, nicht strafbar. Das folgt allein schon daraus, dass die Tötungsdelikte in §§ 211 ff. StGB immer von der Tötung eines "anderen" Menschen reden.
Die Anstiftung und Beihilfe zum Suizid ist auch nicht strafbar.
Es ist aber strafbar, jemand anderen umzubringen, selbst wenn die Person es so wollte (die sogenannte Tötung auf Verlangen). Allerdings sind die Strafen da deutlich niedriger als beim Totschlag/Mord.
Nein, irgendjemand muss diese Arbeit ja machen.
Falls der Vertrag bereits zu diesem Monat gekündigt wurde (!), bist du meiner Meinung nach im Recht:
Auch bei einer minimal falschen Angabe in der Kündigung sollte es für das Fitnessstudio möglich sein, die Kündigung anhand der anderen Daten auf deine Person zurückzuführen. Und selbst wenn ihnen das nicht möglich wäre, müssten sie doch noch einmal nachfragen und die Kündigung nicht bestätigen, alles andere würde mMn gegen Treu und Glauben verstoßen.
Das kommt natürlich etwas darauf an, auf welcher Plattform du deine Profilbeschreibung mit KI machen willst.
Manche Plattformen werden es eventuell in ihren AGB verbieten, GuteFrage tut das aber z.B. nicht.
Rein rechtlich ist das kein Problem, der "Muttizettel" muss nicht in Schriftform sein.
Der Veranstalter muss das digitale Dokument aber nicht akzeptieren.
Hier kann das keiner wissen, alle Aussagen dazu wären reine Spekulation.