Wurde von einer Website ChatRoom2000 gebannt und die haben meine IP was passiert?

Also, ich war gestern auf der deutschen Chatplattform Chatroom2000. Die Seite ist schon ziemlich alt laut Internet existiert sie wohl seit 2007. Es sind dort täglich im Schnitt zwischen 500 und 1000 Leute online, vielleicht sogar noch mehr..

Ich habe mich ein bisschen umgeschaut, auch im globalen Chat mitgelesen, wo alle schreiben können. Und ehrlich gesagt: Ich war schockiert, was da teilweise für verrückte oder sogar ekelhafte Sachen geschrieben wurden. Da frage ich mich wirklich: Wenn täglich tausende Nachrichten gepostet werden kann es sein, dass da wirklich jeder einzelne bei einem Verstoß angezeigt wird?

Ich habe mich dort mit einem fiktiven Namen angemeldet und als 17 ausgegeben also nicht mein echter Name und Alter, einfach um anonym zu bleiben. Ich habe mit ein paar Leuten gechattet, und wie gesagt: Manche wollten direkt Bilder oder sogar noch perversere Sachen da man dort keine Fotos hochladen kann habe ich nur mit diesen Leuten gechattet ohne Anruf nur per Chat. Ich habe da natürlich nicht mitgemacht, aber plötzlich bekam ich eine Sperrbenachrichtigung, die ich ziemlich merkwürdig fand.

Ich hatte halt ein Mädchen Name deshalb könnte es sein das so viele Leute mich auf einmal angeschrieben haben. Ich hatte innerhalb von paar Sekunden 10-30 Chat Anfragen die meisten hab ich nicht geantwortet

Was mich wundert: Es stand kein konkreter Grund dabei, warum ich gesperrt wurde. Bei anderen Leuten (z. B. auf gutefrage.net) habe ich gelesen, dass sie teilweise eine Begründung bekommen haben.

In der Nachricht steht nur sinngemäß:

„Falls Ermittlungsbehörden nach § TMG (Telemediengesetz) Daten anfordern, werden diese unverzüglich bereitgestellt. Dies gilt insbesondere bei …“

Aber da steht nicht, dass ich eine Anzeige bekomme also z. B. wegen Straftat X oder Y.

Meine Frage:

Kann mich so eine Seite überhaupt direkt bei der Polizei melden auch ohne konkreten Verstoß oder ohne Anzeige? Leitet die Polizei bei so etwas überhaupt direkt ein Verfahren ein, nur weil in den AGBs sowas steht?

Ich finde es komisch, weil andere in den Chats teilweise richtig harte Dinge schreiben, ohne dass dort etwas passiert. Vielleicht kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage aus?

Vielen Dank jetzt schonmal da ich gestern sehr nervös und ein Schrecken bekommen habe.. :/

Liebe Grüße

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Ich nehme nicht an, dass du gesperrt wurdest, weil du eine Straftat begangen haben sollst, denn du hast keine Straftat begangen.

Vermutlich wird die Plattform dich entweder gesperrt haben, weil du als Fake-Account erkannt wurdest oder weil du laut eigener Angabe noch nicht 18 bist.

Edit: Und ich glaube auch nicht, dass die überhaupt irgendwas an die Polizei bei irgendwem weiterleiten, schließlich nennen sie noch das TMG, das schon länger außer Kraft ist...

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Das kannst und solltest du machen.

Du solltest dann aber auch aufpassen, keinerlei Aussagen zum Produkt zu machen (z.B. "gut erhalten" o.ä.), da du dich ansonsten auf den Gewährleistungsausschluss u.U. nicht mehr vollständig berufen kannst.

Auch solltest du Mängel dem anderen Teil nicht vorsätzlich verschweigen.

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Ich würde das bejahen und eine Überwachungsgarantenstellung aus Ingerenz annehmen. Eine Schutzgarantenstellung könnte es eher nicht sein, weil der Beschützte dafür (glaube ich) ein Mensch sein muss.

Wenn der Täter das Tier nicht rettet, könnte er sich nach § 17 Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben. Hinzu kommt natürlich noch, dass er für eventuelle Unfälle, die durch das Tier auf der Fahrbahn geschehen könnten, einstehen müsste.

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Andere Antwort

Es gibt keine Grenze zwischen übler Nachrede und negativem Werturteil, das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, weil ein üble Nachrede niemals ein Werturteil, sondern immer nur eine Tatsachenbehauptung "sein" kann.

Zwischen Beleidigungen und negativem Werturteil, das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist die Grenze meines Wissens nach fließend: Es muss dann zwischen der Meinungsfreiheit des Täters und der Ehre des Opfers abgewogen werden. Nur bei Schmähkritik ist es ganz klar eine Beleidigung.

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Welche rechtlichen Begründungen gibt es für ein Badeverbot im Meer?

Ich habe keine Ahnung von litauischem Recht, aber es wird da irgendeine gesetzliche Grundlage geben.

Wer wird mit dem Gesetz eines Badeverbotes geschützt?

Die Badegäste, von denen 99% keine Ahnung haben, wann es gefährlich ist, im Meer zu schwimmen.

Hat ein Mensch aber nicht das Recht, selbst zu bestimmen, ob er das Risiko des Ertrinkens auf sich nimmt? Es ist schließlich sein eigenes Leben. Er gefährdet doch nur sich selbst.

Er hat natürlich das Recht darauf, aber die Rettungsschwimmer haben eben keine Lust darauf, nicht jeden Tag mehrmals ihr eigenes Leben zu gefährden, nur um jemanden zu retten, der es für eine gute Idee hielt, bei einem Sturm zu schwimmen

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Eine Beleidigung ist das schon, aber keine strafrechtlich relevante, weil wahrscheinlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Kannst du schon machen, solange du die Wahrheit sagst. Ich würde ihn aber nicht dazu auffordern, das Geld zu zahlen, um die Bewertung gelöscht zu bekommen, das könnte man nämlich als Nötigung werten.

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Es ist grds. alles möglich, auch wenn ich es für sehr unwahrscheinlich halte.

Allerdings halte ich es für pietätlos, einer Verschwundenen und mutmaßlich Toten Inzest zu unterstellen.

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Nein, weil man für eine Anstiftung eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat braucht, wenn du durch die Anstiftung in die Verletzung einwilligst, ist die Tat aber nicht mehr rechtswidrig.

Außerdem ist die Tat des anderen für dich selbst nicht strafbar, da du mit deinem Körper verfahren kannst wie du willst.

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Meiner Meinung nach liegt ein Eingriff vor, zumindest nach dem modernen Eingriffsbegriff:

Durch das Urteil ist es dem A teilweise unmöglich, sein Leben im sozial-kommunikativen Bereich frei zu gestalten, da er durch das Urteil die Verletzung seines APR dulden muss.

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Das kannst du machen, wie du willst. Es gibt da kein Richtig oder Falsch, wirksam ist der Vertrag auf jeden Fall.

Ich persönlich finde § eleganter, aber das ist Geschmackssache.

Allerdings solltest du dir überlegen, ob du den Arbeitsvertrag wirklich selbst erstellen willst, wenn du dir schon bei solchen Kleinigkeiten unsicher bist.

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Mord und Falschaussage haben einen sehr unterschiedlichen Unrechtsgehalt:

Der Mord beendet das Leben des Opfers für immer (eine doch sehr lange Zeit) und zwar auf eine sehr verwerfliche Weise.

Die Falschaussage schränkt die Freiheit des "Opfers" vielleicht ein paar Jahre erheblich ein, aber währenddessen lebt die Person ja weiter und nach der Haftstrafe ist sie ja auch wieder frei.

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Der Satz ist zwar etwas verwirrend formuliert, ich versuche aber trotzdem mal zu antworten:

Wenn das Gericht wirklich Zweifel hat, ob der Täter im Zeitpunkt der Tat schuldfähig oder schuldunfähig war, muss es ihn freisprechen.

Wenn aber nur hypothetisch die Möglichkeit der Schuldunfähigkeit besteht und das Gericht aber der Überzeugung ist, dass der Täter schuldfähig war, wird es ihn als schuldfähig verurteilen.

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Ich glaube, die allumfassende Antwort auf deine Fragen würde so lang sein, dass sie die Zeichenbegrenzung hier bei weitem überschreiten würde.

Deshalb hier nur kurze Antworten, die zum Weiterbilden anregen sollen:

Was ist strafrechtlich und zivilrechtlich.

Das Zivilrecht regelt die Beziehung zwischen den Bürgern. Dazu gehören zum Beispiel Kaufverträge und Schadensersatzforderungen. Das Strafrecht regelt die Beziehung zwischen Staat und den Bürgern, die Straftaten begehen.

Welche Gerichte sind ab wann zuständig

Das lässt sich hier nicht einmal im Ansatz erklären, da die Regelungen der Zuständigkeiten extrem umfassend und gerichtsspezifisch sind.

Man kann aber grob sagen, dass Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte für Strafsachen und die meisten Zivilsachen zuständig sind, Verwaltungsgerichte für die meisten Verfahren gegen den Staat, Sozialgerichte für sozialrechtliche Fragen und Arbeitsgerichte für arbeitsrechtliche Fragen. Verfassungsgerichte sind nur für bestimmte Klagen gegen Verstöße gegen die Verfassung eines Landes oder des Bundes zuständig.

wieso gibt es so viele verschiedene Gerichte?

Weil man möchte, dass ein Gericht (bzw. eine Kammer/Senat) sich auf bestimmte Rechtsgebiete "spezialisieren" kann. Außerdem sind die verschiedenen Instanzgerichte (Landgericht, Oberlandesgericht etc.) notwendig, damit Berufungen/Revisionen möglich sind.

Wie laufen Prozesse ab

Das kann man so kurz nicht erklären, ich kann dir nur empfehlen, mal in die ZPO, StPO und VwGO zu gucken, da ist das geregelt.

was ist ein Mahnbescheid

Ein Mahnbescheid kann vom Gläubiger genutzt werden, um von seinem Schuldner das geschuldete Geld einfach zu erhalten: Wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird die Forderung sofort vollstreckbar. Der Gläubiger muss den Schuldner also nicht erst verklagen, um an sein Geld zu kommen.

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