Wäre es strafrechtlich eine Beleidigung jemandem einen Stock im Arsch zu unterstellen?

5 Antworten

Eine Beleidigung ist das schon, aber keine strafrechtlich relevante, weil wahrscheinlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Das kommt auf den Kontext an.


guitschee 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 10:14

Kontext in diesem Traum war - mir war mein Handy in eine Spalte einer Fußgänger-Holzbrücke ein paar Meter darunter gefallen, ich wollte es wieder haben, wollte gerade an der Seite (offen, aber etwas steil) drunter klettern, das fanden die Polizisten nicht so geil, haben das also selber geholt, wollten es mir dann aber nicht geben und wollten wir auch nicht sagen, wo ich das abholen könne ("das erfahren Sie per Brief") - daraufhin sagte mein Traum-Ich zum Polizisten, dass man einen Stock im Arsch entweder zum eigenen Vergnügen nutzen könne, oder zum Missvergnügen der anderen und ob er nicht vielleicht doch lieber ersteres machen wolle :-D.

Destranix  30.07.2025, 10:18
@guitschee

Kann als Ehrverletzung gesehen werden und damit als Beleidigung strafbar sein, würde ich sagen.

Zunächst wäre von der Klage zu beweisen, dass der Kläger keinen Stock im Arsch hat. Dazu bräuchte es ein beglaubigtes Röntgenbild.


guitschee 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 12:14

"Herr Polizist, Sie haben nicht direkt nach meiner Aussage ein Röntgenbild machen lassen, Sie könnten einen gehabt haben, darum: in duio pro reo" :-D.

Stock im Arsch gilt nicht als Beleidigung, strafrechtlich relevant wird es, wenn du physisch Schritte unternimmst, das einer da rein kommt.