war das Beamten Beleidigung?
Hallo an alle,
war das Beamten Beleidigung?
gestern habe ich angeblich zu laut Musik gehört. Es kamen Polizisten zu mir, die haben wirklich fünfmal geklingelt. Ich habe nicht die Tür geöffnet. Über die Telefonsprechanlage habe ich gefragt, was sie wollen. Sie haben meiner Meinung nach respektlos geantwortet: "Mach sofort die Tür auf!" Ich sagte dann: "Nein, mach ich nicht, verzieht euch, ihr Gummibärchenbande!"
Dann hat der Hausmeister die Tür geöffnet, nicht meine Wohnungstür, sondern die Haustür. Die Polizisten sind dann hochgekommen, in den zweiten Stock, und haben geklopft. Ich habe dann ein bisschen provokant weiter ein bisschen laute Musik gehört. Nach 10 Minuten sind sie wieder weggefahren.
War das eine Beleidigung? Ich lasse mich doch nicht respektlos behandeln, oder nicht?
21 Stimmen
7 Antworten
Es gibt keine Beamtenbeleidigung, sondern nur die Beleidigung eines Beamten ; - )
Dein Verhalten war absolut respektlos! Sowohl was die laute Musik betrifft, als auch die Bezeichnung "Gummibärchen-Bande"!
Wäre ich vor Ort gewesen, hätte der 45er Schlüssel deine Tür geöffnet!
Kann durchaus als Beleidigung gewertet werden.
Zusätzlich dazu erwartet dich eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige.
Wird wohl ein teures Lerngeld für dich.
Da die Ruhestörung erwiesen ist, kannst du dir diese Anzeige sparen. Es würde nur deine mangelhafte Selbsterkenntnis dokumentieren.
Jedoch gibt es keine Beamtenbeleidigung, sondern nur die Beleidigung (§185)
Es obliegt den Beamten die Entscheidung ob sie dich deshalb Anzeigen.
Ich kann mir zudem nicht vorstellen dass die Polizei das gesagt hat da sie ankündigen müssen wer sie sind und am besten auch den Grund des kommen. Was du gemacht hast war nunmal vermutlich eine Ordnungswiedrigkeit, da hätten sie fürs erste nicht einmal was gemacht...
Dann kriegen die eine anzeige wegen Verleumdung xD
Nein, mach ich nicht, verzieht euch, ihr Gummibärchenbande!
Echt jetzt? Wem wolltest du denn was beweisen? Ob das als Beamtenbeleidigung durchgeht, sei mal dahin gestellt. Aber so eine Reaktion hat schon was von Kindergarten.
Wem wolltest du denn was beweisen "sagt du das denen
Es gibt rechtlich keine "Beamtenbeleidigung". Eventuell normale Beleidigung nach § 185 StGB.
Anzeige wegen verleumdung kriegen die dann xD