Nachbarn sind tagtäglich laut. War es richtig, die Hausgesellschaft zu kontaktieren?

6 Antworten

Du hast gut gehandelt.
Erst die Betroffenen angesprochen, dann die Hausverwaltung/Vermieter.
Laut Hausordnung sind bestimmte Verhaltensweisen Teil des Mietvertrages:
Einhaltung der Ruhezeiten, Aufrechterhatlung des Hausfriedens.

Die HW wird die Betroffenen daran erinner und bei Wiederholung eine Abmahnung schicken. Bei nochmaliger Wiederholung darf gekündigt werden.

Der Vermieter hat das Recht, den Mieter zu kündigen, wenn dieser sein Verhalten nach der Abmahnung nicht ändert. In der Regel ist die Abmahnung auch eine Voraussetzung für die folgende Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter.
Fundstelle Internet

Sei geduldig, wie es sich weiter entwickelt.

Für mich komplett verkehrt, denn eine Hausgesellschaft (wer das auch immer sein soll) sind für Störungen dieser Art nicht zuständig, dürfen weder in die Wohnung, noch ein Bußgeldbescheid ausstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kathie97 
Fragesteller
 25.03.2022, 03:34

Informiere dich bitte mal richtig. Daran ist nichts verkehrt. Die Hausgesellschaft ist mein Vermieter sozusagen, wo jeden Monat meine Miete hingeht. Ich habe keinen sogenannten privaten Vermieter. Es gibt sozusagen private Vermieter und eine Hausgesellschaft als Vermieter, die mehrere Mietobjekte betreut. Außerdem findet man auf der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Kontaktdaten zum Vermieter/zur Hausgesellschaft. Ergo; Sie sind denn dafür auch zuständig. Nicht nur für Fragen zur Betriebskostenabrechnung, sondern auch für andere Anliegen, die die angemietete Wohnung betrifft. Ich habe jedenfalls eine E-Mail zu der Ansprechpartnerin auf meiner Betriebskostenabrechnung geschickt und sie hat mir versichert gehabt, dass sie einen Anwalt einschaltet, bzw. beauftragt und das Pärchen über mir schriftlich per Brief wahrscheinlich abmahnt. Diesbezüglich lagst du richtig falsch und die Hausgesellschaft wurde doch tätig, weil es logischerweise auch ihr Job, bzw. ihre Pflicht ist.

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schleudermaxe  25.03.2022, 06:37
@kathie97

Ich kenne keine Hausgesellschaft, die als Vermieter im Vertrag vereinbart wurde und Geldwäsche praktiziert, und die Miete versteuert.

Hat dann aber nichts mit Betreuung zu tun, denn Mieter bezahlen diese ja auch gar nicht.

Bin allerdings lernwillig, wenn es bei Dir eben die große Ausnahme ist.

Glauben kann ich es nicht.

Auch ein Jurist kann nicht, muss ja bezahlt werden, Bußgeld ausstellen geht auch nicht.

Ist eben Alltag, auch in meinem Bestand.

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kathie97 
Fragesteller
 25.03.2022, 07:42
@schleudermaxe

Nur weil du keine Hausgesellschaft kennst, die als Vermieter im Vertrag vereinbart wurde und Geldwäsche praktiziert und die Miete versteuert, heißt es noch lange nicht, dass es keine Hausgesellschaft gibt als Vermieter sozusagen. Es ist definitiv nicht so, wie du schreibst. Ich kenne einige, die auch eine Hausgesellschaft haben und wo die gleichzeitig auch der Vermieter sind sozusagen. Das hat auch rein gar nichts mit Geldwäsche, oder Ähnlichem zu tun. Und natürlich hat es etwas mit (Objekt)Betreuung zu tun. Ich habe mich ja logischerweise erkundigt, sonst wüsste ich nicht so gut Bescheid und sonst würde ich es dir ja so auch nicht schreiben. Und eine große Ausnahme ist es, wie ich weiter oben bereits erwähnt habe, absolut gar nicht. Und was du glaubst, oder nicht, kann ich dir nicht aufzwingen. Möchte ich auch nicht. Du musst es ja nicht glauben, wenn du es nicht glauben möchtest. Fakt ist jedoch, dass es so ist, wie ich es geschrieben habe. Und ich weiß es ja schließlich am besten, weil ich in der Wohnung wohne und die Hausgesellschaft DER Ansprechpartner für solche Sachen sind. Separat dazu gibt es noch ein Hausmeisterunternehmen, was für andere Bereiche zuständig ist. Definitiv aber nicht für Beschwerden über rücksichtslose Nachbarn. Eher, wenn die Haustür klemmt zum Beispiel. Und von Bußgeld habe ich auch gar nichts geschrieben. Auch nicht die Hausgesellschaft. Es wird wohl per Post, wie die Ansprechpartnerin der Hausgesellschaft meinte, eine Abmahnung vom Anwalt kommen, den die Hausgesellschaft damit beauftragt hat. Umso besser, dass die Hausgesellschaft einen Anwalt hinzugezogen hat. Weil dann merken solche respektlosen Leute mal, dass ihr Verhalten absolut gar nicht in Ordnung geht.

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schleudermaxe  25.03.2022, 08:07
@kathie97

Weil die Störer ein Schreiben bekommen, welches in die Tonne kommt?

Ist alles gut, wichtig, dass Du zufriedenstellende Ergbenisse bekommst. Ich sehe sie immer noch nicht.

Und was Gesellschaften so angeht.

In meinem Wohnungsbestand gibt es auch Verwalter, trotzdem bleibe ich für meine Mieter zuständig, stehe auch im Mietvertrag.

Wenn bei Dir eben andere stehen, ist es eben so. Richtig wäre es nicht.

Wirst auch Du merken, falls die Störungen bei Gericht landen.

Deine Behauptung, Denn der Vermieter/die Hausgesellschaft ist/sind ja für solche Lärmbelästigungen da und müssen dagegen auch etwas unternehmen.

Stimmt eben nicht. Aufgrund der gesetzgebrischen Vorgaben sind zuständig die im Rathaus, vertreten durch die Polizei, wenn es sein muss.

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kathie97 
Fragesteller
 26.03.2022, 05:20
@schleudermaxe

Dann kommt das Schreiben eben in die Tonne. Ändern die ihr Verhalten nicht, kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen. Und dann sage ich nur viel Spaß bei der Wohnungssuche als anscheinende Arbeitslosen. Der Wohnungsmarkt ist sowieso schon sehr rar und vor allem auch teuer. Günstige Wohnungen gibt es kaum noch. Gerade für Menschen, die Grundsicherung beziehen, weil die Wohnung nur so groß und so viel kosten darf, wie das Jobcenter es vorgibt. Alles, was drüber weg ist, muss man vom eigenen Satz bezahlen, bzw. wird vom Jobcenter abgelehnt. Und das restliche Geld noch vom eigenen Satz bezahlen, dann mal viel Spaß, bei so wenig Geld, wie man vom Jobcenter bekommt. Da überlegt man es sich lieber nochmal zweimal, ob man sein Verhalten jetzt ändert, eher man aus der Wohnung fliegt. Ich sehe die zufriedenstellende Ergebnisse schon. Da bin ich ehrlich. Das wird Früchte tragen. Weil, wie ich bereits schon einmal weiter oben geschrieben habe, können es sich manche Leute nicht leisten, aus der Wohnung zu fliegen. Und wenn die dann ihr Hirn immer noch nicht einschalten und ihr Verhalten immer noch nicht ändern, dann müssen die mit den Konsequenzen leben und auch klarkommen. So einfach ist das. Mitleid habe ich mit sowas nicht. Gerade nicht in einem Mehrparteienhaus. Da kann man sich nicht so aufführen, als würde man da alleine wohnen, nein, da MUSS man Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Bekommen es solche Leute nicht hin, dann sollen die gefälligst woanders hinziehen, wo man sozusagen auch alleine wohnt. In einem Haus zum Beispiel. Dafür muss man aber auch etwas tun und arbeiten gehen, was die Beiden ja anscheinend nicht hinbekommen. Ja, du schreibst es ja. Du hast eine ganz andere Situation, als ich sie habe. Ich habe keinen Verwalter, sondern nur eine Hausgesellschaft, die für diese ganzen Sachen zuständig ist. Das ist so. Kannst du, wie ich es bereits geschrieben habe, glauben, oder auch nicht. Ich empfinde für mich persönlich keinen Nachteil dadurch, weil bei Problemen, vor allem bei Problemen dieser Art, sofort gehandelt wird. Und die Polizei werde ich nur erst dann einschalten, wenn der Weg über den Vermieter, meiner Hausgesellschaft letztendlich nichts gebracht hat. Ich wollte es erstmal über die Hausgesellschaft probieren, als gleich sofort die Polizei zu rufen. Die härteren Maßnahmen kann man immer noch zu Rate ziehen. Man fängt erstmal sanft, bzw. klein an. Und wenn das nicht fruchtet, dann werden und müssen halt andere Saiten aufgezogen werden.

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schleudermaxe  26.03.2022, 06:19
@kathie97

Fristlose Kündigung sanft und klein?

Ich habe verstanden, und in meinem Bestand kenne ich auch kein Gericht, welches dem Wunsch anderer Mieter umsetzt.

Zudem, wenn die Kündigung nicht mal vom Vermieter kommt.

Viel Glück.

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In paar Wochen wird die Hausverwaltung den Wohnungsnutzer einen Brief schicken. Bis dahin bleibt alles nach wie vor. Außerdem können die sich dazu äußern und dem Vermieter vom Gegenteil überzeugen. Du sagtest ja selber es kriegt sonst keiner mit. Ist aber ein Anfang.

kathie97 
Fragesteller
 23.03.2022, 04:52

Soweit ich weiß, bekommt es niemand mit. Ich kann aber nochmal meine anderen Nachbarn im Haus fragen. Ich kann es ja immer noch in Form einer Audioaufnahme beweisen, wie laut die sind. Allerdings habe ich diese Audioaufnahme nicht weitergeleitet, da ich sie ja heimlich aufgenommen habe und mich dann ja eventuell mit der Weiterleitung der Audioaufnahme strafbar mache. Deshalb habe ich es nicht getan.

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Hoffentlich erreicht die Hausverwaltung etwas…..

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kathie97 
Fragesteller
 25.03.2022, 03:43

Ich hoffe es auch. Ich habe eine E-Mail zu der Ansprechpartnerin der Hausgesellschaft sozusagen geschrieben und sie war sehr verständnisvoll und meinte, dass sie einen Anwalt einschalten wird und schriftlich per Brief das Pärchen wahrscheinlich abmahnt. Es könnte nur etwas dauern, ungefähr 2 Wochen, da der Anwalt noch im Urlaub wäre, bzw. generell so ein Schreiben aufsetzen nicht so schnell geht. Ich war sehr erstaunt, weil ich dachte, dass die Hausgesellschaft an sich selber sich mit dem Pärchen in Verbindung setzt. Aber mit einem Anwalt, das ist schon eine andere Nummer und scheppert nochmal anders. Aber auch zurecht. Denn anders verstehen es solche Leute nicht.

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Am besten aufnehmen wie sie laut sind (streiten) .

kathie97 
Fragesteller
 23.03.2022, 04:47

Habe ich schon getan. Allerdings habe ich es nicht in der E-Mail mit angehängt, da die Aufnahme ja heimlich gemacht worden ist. Also bin ich da diesbezüglich sehr vorsichtig. Nicht, dass ich mich damit noch strafbar mache, wenn ich die Aufnahme weiterleite…

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