Sind die Strafzettel denn inhaltlich korrekt, d.h. hast du tatsächlich etwas falsch gemacht?

Wenn ja, solltest du es bezahlen. Solche Formfehler haben keinen Einfluss auf die Pflicht zur Zahlung, wenn du dich wegen des Fehlers weigerst, zu zahlen, wird man dir einfach korrigierte Strafzettel zuschicken.

...zur Antwort

Widerruf den Vertrag doch einfach zeitnah, das sollte am unproblematischsten sein.

...zur Antwort

Hmm, nein, das ist nicht die richtige Einstellung.

Es ist im Studium/Beruf sehr wichtig, eine gute Beziehung zu seinen Mitmenschen zu haben. Das kann einem nämlich Unterstützung, Karrierechancen oder auch einfach psychisches Wohl bringen.

Das gilt im Übrigen auch fürs Jura-Studium: Das Examen hat zwar "Wettbewerbscharakter", aber es ist dennoch nicht gut, wenn man alles nur als Wettbewerb betrachtet, denn dann wird man über kurz oder lang vor Konkurrenzdruck zusammenbrechen.

...zur Antwort

Universitäten waren schon immer eher links, was an verschiedenen Faktoren liegt. Das führt aber nicht dazu, dass alle Andersdenkenden "aussortiert" werden.

Sogar in technischen Studiengängen wie Informatik gibt es Pflichtlehrveranstaltungen wie "Gender Studies".

Das erscheint mir unwahrscheinlich, zumindest wäre mir keine Prüfungsordnung bekannt, die das als Pflichtveranstaltung vorsehen würde. Ich weiß nur, dass teilweise Gebärdensprache als Wahlveranstaltung angeboten wird, aber das ist jetzt auch nicht unsinnvoll.

Wie kann das sein, dass das nicht nur noch heimlich sondern für jeden offensichtlich politisch ist und andersdenkende aussortiert werden?

Das kann nicht sein, weil es nicht so passiert.

...zur Antwort
Wurde von einer Website ChatRoom2000 gebannt und die haben meine IP was passiert?

Also, ich war gestern auf der deutschen Chatplattform Chatroom2000. Die Seite ist schon ziemlich alt laut Internet existiert sie wohl seit 2007. Es sind dort täglich im Schnitt zwischen 500 und 1000 Leute online, vielleicht sogar noch mehr..

Ich habe mich ein bisschen umgeschaut, auch im globalen Chat mitgelesen, wo alle schreiben können. Und ehrlich gesagt: Ich war schockiert, was da teilweise für verrückte oder sogar ekelhafte Sachen geschrieben wurden. Da frage ich mich wirklich: Wenn täglich tausende Nachrichten gepostet werden kann es sein, dass da wirklich jeder einzelne bei einem Verstoß angezeigt wird?

Ich habe mich dort mit einem fiktiven Namen angemeldet und als 17 ausgegeben also nicht mein echter Name und Alter, einfach um anonym zu bleiben. Ich habe mit ein paar Leuten gechattet, und wie gesagt: Manche wollten direkt Bilder oder sogar noch perversere Sachen da man dort keine Fotos hochladen kann habe ich nur mit diesen Leuten gechattet ohne Anruf nur per Chat. Ich habe da natürlich nicht mitgemacht, aber plötzlich bekam ich eine Sperrbenachrichtigung, die ich ziemlich merkwürdig fand.

Ich hatte halt ein Mädchen Name deshalb könnte es sein das so viele Leute mich auf einmal angeschrieben haben. Ich hatte innerhalb von paar Sekunden 10-30 Chat Anfragen die meisten hab ich nicht geantwortet

Was mich wundert: Es stand kein konkreter Grund dabei, warum ich gesperrt wurde. Bei anderen Leuten (z. B. auf gutefrage.net) habe ich gelesen, dass sie teilweise eine Begründung bekommen haben.

In der Nachricht steht nur sinngemäß:

„Falls Ermittlungsbehörden nach § TMG (Telemediengesetz) Daten anfordern, werden diese unverzüglich bereitgestellt. Dies gilt insbesondere bei …“

Aber da steht nicht, dass ich eine Anzeige bekomme also z. B. wegen Straftat X oder Y.

Meine Frage:

Kann mich so eine Seite überhaupt direkt bei der Polizei melden auch ohne konkreten Verstoß oder ohne Anzeige? Leitet die Polizei bei so etwas überhaupt direkt ein Verfahren ein, nur weil in den AGBs sowas steht?

Ich finde es komisch, weil andere in den Chats teilweise richtig harte Dinge schreiben, ohne dass dort etwas passiert. Vielleicht kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage aus?

Vielen Dank jetzt schonmal da ich gestern sehr nervös und ein Schrecken bekommen habe.. :/

Liebe Grüße

...zum Beitrag

Ich nehme nicht an, dass du gesperrt wurdest, weil du eine Straftat begangen haben sollst, denn du hast keine Straftat begangen.

Vermutlich wird die Plattform dich entweder gesperrt haben, weil du als Fake-Account erkannt wurdest oder weil du laut eigener Angabe noch nicht 18 bist.

Edit: Und ich glaube auch nicht, dass die überhaupt irgendwas an die Polizei bei irgendwem weiterleiten, schließlich nennen sie noch das TMG, das schon länger außer Kraft ist...

...zur Antwort

Das kannst und solltest du machen.

Du solltest dann aber auch aufpassen, keinerlei Aussagen zum Produkt zu machen (z.B. "gut erhalten" o.ä.), da du dich ansonsten auf den Gewährleistungsausschluss u.U. nicht mehr vollständig berufen kannst.

Auch solltest du Mängel dem anderen Teil nicht vorsätzlich verschweigen.

...zur Antwort

Ich würde das bejahen und eine Überwachungsgarantenstellung aus Ingerenz annehmen. Eine Schutzgarantenstellung könnte es eher nicht sein, weil der Beschützte dafür (glaube ich) ein Mensch sein muss.

Wenn der Täter das Tier nicht rettet, könnte er sich nach § 17 Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben. Hinzu kommt natürlich noch, dass er für eventuelle Unfälle, die durch das Tier auf der Fahrbahn geschehen könnten, einstehen müsste.

...zur Antwort
Andere Antwort

Es gibt keine Grenze zwischen übler Nachrede und negativem Werturteil, das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, weil ein üble Nachrede niemals ein Werturteil, sondern immer nur eine Tatsachenbehauptung "sein" kann.

Zwischen Beleidigungen und negativem Werturteil, das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist die Grenze meines Wissens nach fließend: Es muss dann zwischen der Meinungsfreiheit des Täters und der Ehre des Opfers abgewogen werden. Nur bei Schmähkritik ist es ganz klar eine Beleidigung.

...zur Antwort
Welche rechtlichen Begründungen gibt es für ein Badeverbot im Meer?

Ich habe keine Ahnung von litauischem Recht, aber es wird da irgendeine gesetzliche Grundlage geben.

Wer wird mit dem Gesetz eines Badeverbotes geschützt?

Die Badegäste, von denen 99% keine Ahnung haben, wann es gefährlich ist, im Meer zu schwimmen.

Hat ein Mensch aber nicht das Recht, selbst zu bestimmen, ob er das Risiko des Ertrinkens auf sich nimmt? Es ist schließlich sein eigenes Leben. Er gefährdet doch nur sich selbst.

Er hat natürlich das Recht darauf, aber die Rettungsschwimmer haben eben keine Lust darauf, nicht jeden Tag mehrmals ihr eigenes Leben zu gefährden, nur um jemanden zu retten, der es für eine gute Idee hielt, bei einem Sturm zu schwimmen

...zur Antwort

Eine Beleidigung ist das schon, aber keine strafrechtlich relevante, weil wahrscheinlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

...zur Antwort

Kannst du schon machen, solange du die Wahrheit sagst. Ich würde ihn aber nicht dazu auffordern, das Geld zu zahlen, um die Bewertung gelöscht zu bekommen, das könnte man nämlich als Nötigung werten.

...zur Antwort

Es ist grds. alles möglich, auch wenn ich es für sehr unwahrscheinlich halte.

Allerdings halte ich es für pietätlos, einer Verschwundenen und mutmaßlich Toten Inzest zu unterstellen.

...zur Antwort

Nein, weil man für eine Anstiftung eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat braucht, wenn du durch die Anstiftung in die Verletzung einwilligst, ist die Tat aber nicht mehr rechtswidrig.

Außerdem ist die Tat des anderen für dich selbst nicht strafbar, da du mit deinem Körper verfahren kannst wie du willst.

...zur Antwort
...zur Antwort