Muss ich als Privatverkäufer bei Kleinanzeigen diese Klausel dazu schreiben? Ist es nicht sowieso eine Art Flohmarkt?
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, keine Rückgabe möglich"
4 Antworten
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, keine Rückgabe möglich"
Wenn du die Sachmangelhaftung ausschließen möchtest, musst du das explizit so schreiben. Standardmäßig gelten auch für Privatverkäufer die allgemeinen Gesetze zur Sachmangelhaftung.
Das kannst und solltest du machen.
Du solltest dann aber auch aufpassen, keinerlei Aussagen zum Produkt zu machen (z.B. "gut erhalten" o.ä.), da du dich ansonsten auf den Gewährleistungsausschluss u.U. nicht mehr vollständig berufen kannst.
Auch solltest du Mängel dem anderen Teil nicht vorsätzlich verschweigen.
Ja, das solltest du unbedingt tun. leider muss man sich heutzutage gegen alles Absichern, sogar gegen menschliche Dummheit.
Du musst die Gewährleistung ausschließen.
Hat nichts mit einem Flohmarkt zu tun.
Garantie und Rücknahme, der Satz ist völlig Banane, wer das immer dabei schreibt ist einfach dumm, das muss man nicht ausschließen, denn es gibt beim Privatkauf sowieso Gesetzlich keine Rücknahme und keine Garantie.
Naja, Rücknahme gibt es in Form des Rücktritts schon beim C2C-Geschäft, deshalb sollte man die Gewährleistung ja ausschließen.