Korrekter Haftungsausschluss und Zusatzformulierung für Ebay?

4 Antworten

Das ist ja alles schön und gut, aber dank der neuen Zahlungsabwicklung kannst Du das vergessen:

  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Ein Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
  • Die Gebühren betragen jetzt 11% auf den Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) plus 5 Cent pro Transaktion unter 10 Euro, bzw. 35 Cent pro Transaktion über 10 Euro.
  • Im Falle eines gegen den Verkäufer entschiedenen Streitfalls zahlt der eine Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 € (16,00 € + Mwst.).
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 alle Verkäufer umgestellt, aber das hat wohl noch nicht jeder mitbekommen.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Klicken: Streitfallgebühr

Klicken: Käuferschutz extrem I

Klicken: Käuferschutz extrem II

Klicken: Käuferschutz extrem III

erst schließt du die Garantie aus, dann gibst du die Herstellergarantie weiter. Entscheide dich.

Badomiab 
Fragesteller
 06.05.2022, 10:26

Nun ja, ich schließe recht deutlich die Garantie durch eine Privatperson aus.

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miezepussi  06.05.2022, 10:32
@Badomiab

Was hälst du von der Gewährleistung? Willst du die auchausschließen?

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Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

Du kannst nicht jegliche Sachmängelhaftung ausschließen. Das dürfte aus §§ 307 ff. BGB hervorgehen.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Garantie und ohne die Möglichkeit einer Rücknahme.

Das tut er in der Regel sowieso. Was du evtl. ausschließen möchtest ist die Gewährleistung?

Die Garantie des Herstellers bleibt so weit vorhanden und beschrieben, davon unberührt.

Das sollte sie automatisch bleiben, wenn du die Garantieunterlagen mitverkaufst.

Mit Abgabe des Gebotes sind Sie zur Abnahme verpflichtet und erklären sich mit der Produktbeschreibung einverstanden.

Ganz doofer Zug. Mit Abgabe des Gebots zur Abnahme zu verpflichten würde bedeuten, dass du jedem Bieter auch etwas Geben können müsstest.

Der Gewinner der Auktion ist so oder so zur Abnahme verpflichtet.

Die Produktbeschreibung ist Bestandteil des Kaufvertrages, wenn die angegeben wurde.

Bei Zahlungsverzug können Ersatzleistungen in Rechnung gestellt werden.

Auch hier die Inhaltskontrolle beachten. Bei Zahlungsverzug kannst du Verzugszinsen erheben und weitere rechtliche Schritte einleiten, da brauchst du nichts extra regeln.

So und auf das ganze bezogen musst du dem Käufer die AGB noch zugänbglich machen und ihn explizit in diese einwilligen lassen.

Insgesamt rate ich hier dazu, das soweit zu kürzen, dass nur ein Gewährleistungsausschluss stattfindet. Wie dieser korrekt formuliert sien muss kannst du dir ergoogeln.
(Erster Googeltreffer:

https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html?print=1

)

Badomiab 
Fragesteller
 06.05.2022, 10:28

Ich hatte in letzter Zeit leider oft das Pech, das Käufer nicht bezahlten und sich aufgrund der geringen Warenwerte immer sicher vor Konsequenzen fühlten.

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Destranix  06.05.2022, 10:33
@Badomiab

Dann mach ihnen klar, dass sie sich nicht sicher fühlen sollten und schalte bei Verzug ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt ein.

Die dadurch entstehenden Kosten (Schaden) kannst du vom Schuldner zurückverlangen (genaueres sollte dir das Inkassounternehmen erklären).

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Und was genau erhoffst du dir von einer Antwort aus einem Laienforum? Wenn du eine juristisch belastbare Antwort willst, musst du zu einem Anwalt gehen.

Badomiab 
Fragesteller
 06.05.2022, 10:26

Erfahrungen von Ebay Usern, soll es ja hier geben. Aber danke für Ihren Beitrag.Ich denke Sie sollten die Funktion "FAQ" nutzen und sich über den Zweck dieser Plattform informieren...

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