Wie Rückgabeausschluss und Garantieausschluss schreiben bei eBay Kleinanzeigen?

5 Antworten

Beim Privatverkauf gibt es kein 14-Tägiges Rückgaberecht, also kannst du den Teil einfach weglassen. Es reicht aus, dass du die Sachmängelhaftung ausschließt.

Wenn du aber öfters gebrachte Dinge verkaufst, solltest du noch folgenden Absatz hinzufügen:

Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.
Benutzer953 
Fragesteller
 11.03.2023, 11:15

Was heißt das genau?

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xxxcyberxxx  11.03.2023, 11:23
@Benutzer953
Was heißt das genau?

Worauf beziehst du dich? Auf den Zusatz? Na ja, du bist immer noch für den Verkauf haftbar, wenn du groß fahrlässig handelst und z.B. potentiell gefährliche Defekte verschweigst

Warum der Zusatz wichtig ist, wird hier beschrieben:

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Das ist wichtig, wenn Verkäufer immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten. Der Haftungs­ausschluss erscheint nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäfts­bedingung, sobald sie ihn für drei oder mehr Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für solche AGB gelten verschärfte Voraus­setzungen für den Ausschluss der Sach­mangelhaftung. Er ist insgesamt unwirk­sam, wenn die Ergän­zung zu Schaden­ersatz­ansprüchen fehlt.
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Benutzer953 
Fragesteller
 11.03.2023, 11:31
@xxxcyberxxx

D.h. wenn ich diese Teil mit "Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt"

einfüge kann ich für nichts belangt werden oder wie? Verstehe ich grad net

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xxxcyberxxx  11.03.2023, 11:39
@Benutzer953
einfüge kann ich für nichts belangt werden oder wie? Verstehe ich grad net

Du kannst belangt werden, wenn du grob fahrlässig handelst und der Käufer dadurch zu schaden kommst.

Aber ud schließt die Sachmangelhaftung wirksam auch bei mehrfachen Verkäufen aus

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"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung"

Das ist völlig ausreichend.

Das ist ok so. Wichtig ist halt immer, dass man nicht "Garantie" schreibt.

Ist ok so.

Aber wenn der Käufer mit PayPal Käuferschutz zahlt und anschließend bei Paypal einen Käuferschutz-Antrag stellt – warum auch immer – dann hast du in jedem Fall schlechte Karten, egal was in deiner Anzeige steht.