Gebrauchtes Fahrrad gekauft und der Reifen(Ventil) ist defekt, demnach Rückgaberecht auf Kleinanzeigen?
Ich habe ein Rad gekauft auf Kleinanzeigen. Bin es Probe gefahren und hab es mitgenommen. Auf dem nach Hause Weg ist der hintere Reifen immer platter geworden. Dann musste ich feststellen, dass das Ventil undicht ist. Laut Anzeige schreibt er, dass das Fahrrad einwandfrei ist. Ich habe ihn über den Chat gefragt ob es wirklich einwandfrei ist und er hat es bejaht, Ausschluss der Gewährleistung hat er nicht gesagt oder ins Inserat geschrieben.
Er sagt jetzt, es ist mein Problem, weil ich ja Probe gefahren bin. Habe ihm angeboten mir die Reparatur zu bezahlen oder eben die Rückgabe, aber er sagt weiterhin es ist nicht mehr sein Problem. Wie seht ihr das ?
4 Antworten
Kannst du nachweisen, dass du beim Probefahren nicht einen Platten gefahren hast ?
Nein ? Dann tausche einfach (kinderleicht !) zuerst das Ventil aus und wenn es immer noch nicht dicht ist, auch den Schlauch.
Es ist Dein Problem, weil das Fahrrad bei der Übergabe zweifelsfrei funktioniert hat.
Und die Plattform heißt seit dem 16. Mai 2023 (!) nur noch Kleinanzeigen und hat mit eBay nicht mehr das Geringste zu tun, und so langsam sollte sich das auch rumgesprochen haben.
Wegen so einem Ventil kannst (NICHT MAL!) bis zum BGH klagen, 20 Cent sind ja schon ein riesen Verlust.
Kunden die jeder Verkäufer fürchtet.
Es ist dein Problem. Bei sowas würd ich gar nicht lang rummachen und Ventil / Schlauch einfach ersetzen.