Kleinanzeigen Käufer möchte Rückerstattung?

3 Antworten

Habe das mal mit meinem Bankberater durchgesprochen und es muss nicht getan werden.

Wenn du nachweisen kannst, dass du es in die Beschreibung geschrieben hast, brauchst du ihm dies(e Ausrede) nicht abkaufen und ihm das Geld nicht zurückgeben.

Du hast rechtlich gesehen (als Privatverkäufer) alles richtig gemacht.

Ein Screenshot reicht meistens für PayPal aus, dass der Fall geschlossen wird.

Btw. er hat nur Käuferschutz, wenn er mit „PP Dienstwaren“ (o.ä.) bezahlt hat und nicht mit PP Freunde & Familie.

Bei weiteren Fragen einfach auf den Post antworten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Stud123 
Fragesteller
 18.12.2022, 14:47

Er hat mit PP Dienstwaren bezahlt. Screenshot habe ich auch. Mache ich eigentlich immer zur Absicherung.

0
LarsM334  18.12.2022, 14:49
@Stud123

Dann soll er einen Fall eröffnen. Durch den Screenshot vom Angebot wird er beim Kundenservice nicht weit kommen (kommt natürlich auch auf den Mitarbeiter an)

1
...und er danach noch PP Kundenservice einschaltet und sein Geld zurückfordert...

Das kann er natürlich innerhalb von 180 Tagen tun; deshalb hast Du doch extra PayPal angeboten und ihm den Käuferschutz bezahlt, oder etwa nicht?

Und es ist doch mittlerweile allgemein bekannt, dass Paypal in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet, und da nützen Dir auch die Beschreibung und der Screenshot nichts.

Aber wie auch immer, warte einfach ab, die Entscheidung wird PayPal Dir abnehmen.

Kommt darauf an wie deutlich ich dies beschrieben hätte.

Wenn ich eine defekte Tastatur verkaufen würde, steht dies in der Überschrift: „Defekte Tastatur“ da gibt es keine Missverständnisse.

Stud123 
Fragesteller
 18.12.2022, 14:42

In der Beschreibung stand: ,,Eine Taste dieser Tastatur funktioniert nicht, da der Switch kaputt ist. Ich schließe jegliche Haftung aus. Keine Rückerstattung und keine Garantie!´´. So stand es da

0
Dorfkind63  18.12.2022, 15:54
@Stud123

Rückerstattung und Garantie musst Du als privater Verkäufer nicht geben, also musst Du sie auch nicht ausschließen.
Und wegen der Haftung schreibt man entweder Gewährleistung oder rechtssicherer "Sachmängelhaftung".

1