Ebay Kleinanzeigen Käufer hat per sicher bezahlen gezahlt und will jetzt den Artikel zurückschicken, ist das erlaubt?
hi,
also ich habe einen selbstgebauten pc per eBay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat per sicher bezahlen gezahlt. Artikel kam an, jetzt sagt der Verkäufer er will den pc zurückschicken. Grund ist das ein Stromkabel fehlt, um den pc zu starten. In der Beschreibung stand aber nichts von andern Kabeln, sondern nur das der pc verkauft wird.
Ich habe ihm angeboten ein Stromkabel zu schicken oder ihm Geld zugeben, damit er eins kaufen kann. Er bestand jedoch das es Vertragsbruch war und er den ganzen pc jetzt zurückschicken kann.
Hat der Käufer in dem Fall recht ?
3 Antworten
Ebay Kleinanzeigen
Gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
hat per sicher bezahlen gezahlt und will jetzt den Artikel zurückschicken, ist das erlaubt?
Das lesen des "Kleingedruckten" (Vertragsbedingungen) wird die Erkenntnis bringen, wie bei dieser Plattform der "Käuferschutz" funktioniert.
Er bestand jedoch das es Vertragsbruch war
Je nach Gestaltung des Angebotes kann das gut sein.
Deshalb steht bei mir in Anzeigen immer drunter, "Verkauft wird nur was in der Beschreibung steht und auf den Bildern zu sehen ist".
In der Beschreibung war genau beschrieben was verkauft wird. Von Zubehör war nie die Rede. Alles andere ist wie beschrieben bei ihm angekommen
Dann sehe ich das als "Pech für den Käufer".
Und Privatverkäufe sind ja ausgeschlossen von Rücknahme
Das ist auch so ein beleibter Trugschluss.
Privatverkäufe sind keineswegs ausgeschlossen von Rücknahmen. Ausgenommen sind sie von dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Aber Rücknamen wegen Mängel, Falschlieferung etc. sind nicht ausgeschlossen.
Wurde die gesetzliche Mängelhaftung korrekt ausgeschlossen? Oder einfach nur in so einem einfachen, kurzen Satz?
Das war ein custom pc, er war nur verärgert warum ich eine Komponente anders eingebaut habe, sonst ist alles voll funktionsfähig und zeigt keine Mängel. Vorher wurde auch alles getestet und Bilder wurden gemacht. Ich habe ihm mehrmals angeboten ein Kabel zuversenden oder ein Teil zurückzuerstatten damit er sich selber das Kabel kaufen kann, jedoch anhand des fehlenden Kabel besteht er nun auf eine Rückzahlung. Das Kabel selbst hat nichts mit meinem verkauften Artikel zu tun, es wird nur benötigt um ihn anzuschalten.
Ob er Recht hat, interessiert leider nicht.
Er kann behaupten, dass der PC nicht dem Angebot entspricht, und bekommt sein Geld zurück, und Du darfst ihm auf Deine Kosten auch noch einen Retourenaufkleber zusenden, damit Du die Ware wieder bekommst.
Deshalb verkaufe ich nur noch so, dass kein Käuferschutz besteht.
Nein. Wenn das Kabel nicht im Lieferumfang beschrieben war, ist das dem Käufer sein Problem. Davon abgesehen gilt wie immer: bei Privatkauf keine Garantie oder Rücknahme. Ich würde das Paket also nicht mal annehmen, wenn er es zurückschickt.
Davon abgesehen gilt wie immer: bei Privatkauf keine Garantie oder Rücknahme
Nein, das gilt nicht. Es gilt was im Gesetz steht.
Kein Ahnung wieso dieser Blödsinn immer wieder verbreitet wird.
Ich würde das Paket also nicht mal annehmen, wenn er es zurückschickt.
Dann hat er weder PC noch das Geld.
In der Beschreibung war genau beschrieben was verkauft wird. Von Zubehör war nie die Rede. Alles andere ist wie beschrieben bei ihm angekommen. Und Privatverkäufe sind ja ausgeschlossen von Rücknahme