Kleinanzeigen Artikel beschädigt beim Käufer angekommen, wer haftet?
Ich habe einen Artikel über Kleinanzeigen verkauft. Dieser Artikel wurde ohne Beschädigungen verpackt und dabei auch Bilder von dem Artikel gemacht. Bei dem Käufer angekommen ist der Artikel gebrochen. Laut Verkäufer wäre die Verpackung nichts ausreichend gewesen, der Artikel war in einem Karton und mit Schaumstoff überzogen. Muss ich für diesen Schaden haften?
Ich Privatperson. Lt. Käufer sagt das Versandunternehmen, Artikel war nicht ausreichend verpackt. Wie können Sie dies bewerten ohne die Verpackung gesehen zu haben? Dann hätten Sie es ja schon nicht annehmen dürfen wenn sie das jetzt so bewerten können?
1 Antwort
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer bei privatem Verkauf das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB)