Kleinanzeigen: Felgen Verkauft, jetzt will Käufer zurückgeben?
Guten Tag, ich habe auf Kleinanzeigen einen Satz Rollerfelgen verkauft und in der Beschreibung stand das diese sandgestrahlt und neu lackiert worden sind es war auf dem Bild auch zu sehen, dass diese Nasen von der Farbe haben. Jetzt behauptet der Käufer diese würden nicht dicht werden und möchte sie zurückschicken oder ich werde von seinem Anwalt hören, kann er das so einfach machen?
Kleinanzeigen natürlich
4 Antworten
Die Kosten für den Rückversand trägt bei Mängeln der Verkäufer.
Was ist ein Sachmangel?Der Sachmangel ist in § 434 BGB geregelt. Grundsätzlich ist eine Sache mangelfrei, wenn sie den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. Ein Sachmangel ist dann gegeben, wenn die Sache nicht so beschaffen ist, wie sie Käufer und Verkäufer vereinbart haben (oder - falls es eine solche Vereinbarung nicht gibt - wenn sie nicht so beschaffen ist, wie ein Käufer es bei vergleichbaren Sachen erwarten darf). Außerdem muss sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen, also zu dem Zweck verwendet werden können, zu dem Sachen gleicher Art normalerweise verwendet werden.
Auf einem Foto kann man nicht immer alles erkennen. Umso wichtiger ist, im Text auf vorhandene Mängel hinzuweisen.
Wenn Du mögliche Mängel (Nasen) nicht in der Beschreibung stehen hattest, sehe ich Dich rechtlich in der schlechteren Position.
Du hast bei Deinem Verkauf wahrscheinlich die sog. "Sachmängelhaftung" nicht rechtswirksam ausgeschlossen. Jetzt hast Du die A....Karte.
Das nutzt nicht, wenn du die "Nasen" nicht erwähnst. Du musst alle Mängel beschreiben.
Wenn der Käufer einen Fall bei eBay eröffnet, bist du als Verkäufer sowieso der geprellte. EBay entscheidet in 99 % der Fälle für den Käufer.
Dir ist aber schon klar, dass du "ebay" in deiner Frage geschrieben hast und folgedessen Antworten zu "ebay" bekommst?
Ja hab verplant das kleinanzeigen mit ebay nichtsmehr zu tun hat
Ja, werde sie jetzt erneut verkaufen und diesmal die sachmängelhaftung gleich ausschließen