Käufer möchte Rückerstattung Ebay?
Moin,
Ein Käufer hat bei mir ein Buch gekauft, will dieses aber jetzt zurückgeben, weil das Buch beschädigt ist. Er hat Bilder geschickt, dass im Buch reinschriften sind und das der Einband beschädigt ist.
In der Beschreibung vom Artikel habe ich aber reingeschrieben, dass das Buch eben diese reinschriften enthält und den Zustand habe ich als "akzeptabel" angegeben.
Anscheinend hat er die Beschreibung nicht gelesen und beim Zustand nicht weiter nachgeschaut, was dies zu bedeuten hat.
Ich würde gerne diese Rückgabe anfrage ablehnen, aber dies geht nicht, da der Grund "Artikel ist beschädigt" angegeben wurde.
Da es auch nicht so aussieht, als wenn der Käufer Einsicht zeigen würde, weiß ich nicht genau, wie ich jetzt damit umgehen soll. Weiß jemand, was in einem solchen Fall zu tun ist?
2 Antworten
Ich würde gerne diese Rückgabe anfrage ablehnen, aber dies geht nicht, da der Grund "Artikel ist beschädigt" angegeben wurde.
Richtig.
Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.
Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:
1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.
Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Du hast die Änderungen bei ebay nicht mitbekommen. Das solltest Du lernen.
Hallo
https://www.juraforum.de/lexikon/ebay-rueckgaberecht
Gewährleistungspflichten bei einem eBay-Privatverkauf
Bei einem eBay Privatverkauf muss der private Anbieter zwar kein Widerrufsrecht einräumen oder gar laut Fernabsatzgesetz für gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung anbieten, doch er ist zu einer Mängelhaftung laut BGB § 438 verpflichtet. Das bedeutet, dass der angebotene Artikel bei Übergabe frei von Mängeln ist. Außer natürlich jenen, die explizit in der Beschreibung aufgeführt wurden. Sollte sich bei der Ware, die in einem eBay Privatverkauf veräußert wurde, nachträglich noch Mängel auftun, so ist der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass er die Ware so erhalten hat. Kann der Verkäufer indes ebenfalls nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß und so wie beschrieben versendet hat, kann es sich zudem um einen Transportschaden handeln. Für diesen ist der Verkäufer aber nur dann haftbar zu machen, wenn er die Ware unsachgemäß verpackt hatte. Allerdings kann eine solche Mängelhaftung durch den Privatverkäufer durchaus für einen kurzen Zeitraum ausgesprochen werden, denn er ist nicht an längere Zeiten gebunden, wie beispielsweise gewerbliche Händler. Jedoch muss diese verkürzte Zeit der Haftung explizit im Angebotstext aufgeführt werden.
mfG computertom
Meldung bei eBay da der Artikel genau wie beschrieben ist und damit natürlich leicht beschädigt (gebraucht) hast zu irgendwie ignoriert