Ebay Käufer will Hälfte zurück wegen Innenverpackung?

4 Antworten

Ganzen Artikel auf deine Kosten zurücknehmen. Wenns ein Sammlerstück ist, sollte jede Beschädigung der Verpackung erwähnt werden. Aber lass dich nicht auf solche Spiele wie "halbes Geld zurück" ein. Biete ihm an, das ganze zurückzunehmen. Alles andere ist nicht rechtens und bekäme er auch nicht durch

Die Frage wird sein ob die unbeschädigte originalverpackung mit unbeschädigten Inhalt angeboten hast. Oder den Unbeschädigten Artikel in der geöffneten OVP, bei letzterem muss der Käufer damit rechnen, daß die OVP Spuren der Öffnung hat. Ich bin der Meinung es zählt der Inhalt! Wenn man als Käufer besondere Ansprüche an die Packung hat sollte man das vereinbaren!

Hier will sicher nur einer den Preis drücken, der weiß das ihn die aktuellen ebay Regeln bevorteilen! Keine Deals machen, alles über Ebay abwickeln! Alles zurücknehmen oder nichts!

Zukünftig bei der Beschreibung präziser werden. Man könnte z.b. schreiben, das sich das Angebot nur auf den Inhalt bezieht und es die OVP kostenlos dazu gibt! Dann hat man der OVP keine Eigenschaft zugeordnet und für etwas kostenloses nichts verlangen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Niemals selbst eine Rückerstattung vornehmen.
Immer über eBay entscheiden lassen.

Sonst erstattest Du, und der Kollege wendet sich auch noch an eBay, und bekommt dann zwei Mal Geld zurück.

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast Du als Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten, Du bist Geld und Ware los und Du bekommt einen Mangeleintrag in Deinen Account.

Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen


PolluxPM  27.08.2024, 21:45

Genau, deshalb verkaufe ich dort nichts mehr! Als Verkäufer ist man immer gekniffen!

In dem Fall hier würde ich auch sagen, das die zugesicherten Eigenschaften zu dem Produkt und nicht der Innenverpackung gelten. Das Sammler jede Schramme beachten... Nun, wer neben dem Produkt auch noch eine völlig unversehrte Innen und Außenverpackung will sollte vor dem Kauf eines gebrauchten Artikels nochmal explizit danach fragen!