Käufer will Geld zurück weil Grafikkarte zu warm wird?
Hallo, ich habe meine alte RTX 2060 verkaufe per ebay, sie kam heute beim Käufer an und er sagt die Grafikkarte wird ihm zu warm (86Grad) und er will nun einen Preisnachlass, daraufhin habe ich ihm geantwortet dass bei mir immer alles Temperaturentechnisch im grünen bereich war und jetzt will er das bei Paypal melden und sein Geld zurückverlangen.
Wer liegt im recht, ich oder er? weil bei mir war die Grafikkarte immer unter normalen Temperaturen im Betrieb
Ebay oder Kleinanzeigen? Und falls es Kleinanzeigen war, welche Zahlungsart von PayPal hat er gewählt?
Kleinanzeigen, Paypal Waren und Dienstleistungen
5 Antworten
Wenn er einen Fall bei Paypal öffnet dann entscheidet Paypal darüber. Es gab durchaus schon Fälle die zu Gunsten des Verkäufers entschieden wurden
Immer wieder toll, wenn FS nicht weiß, wo er verkauft hat.
Ebay und Kleinanzeigen. Unterschiedliche Plattformen mit durchaus unterschiedlichen rechtlichen Folgen.
So Kleinanzeigen und PayPal W&D:
Der Käufer braucht nur bei PP die Lieferung eines abweichenden Artikels zu melden, dann bekommt er sein Geld zurück, und Du darfst noch schauen, wie Du auf Deine Kosten die GraKa zurück bekommst.
Da hätte auch "keine Gewährleistung etc" nichts gebracht. Es geht hier nur darum, dass Du Käuferschutzzahlung ermöglicht hast, und der Käufer diese Karte zieht.
Hast Du wenigstens in der Beschreibung die Seriennummer mit rein geschrieben und auch als Foto mit veröffentlicht?
Sonst könnte es sein, dass der Käufer Dir seine alte zurück schickt, und Deine behält.
Es interessiert PayPal einen feuchten Kehricht, ob der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Der Käufer behauptet, dass die Ware nicht der Beschreibung entspricht (kann auch gelogen sein), und bekommt sein Geld zurück. Das ist der von PayPal viel beworbene Käuferschutz.
Paypal ist kein Gericht. Scheiss egal was die sagen. Einzig interessant ist die rechtliche Lage.
Viele dank, genau das meine ich. PayPal ist eine Firma, die haben da gar nichts zu melden, wenn er vor Gericht geht, liegt er klar im Recht.
Du liegst im Recht, 86 Grad sind völlig normal. Hast du in die Beschreibung etwas geschrieben wie "Privatverkauf, keine Rücknahme oder Gewährleistung."?
Als Privatverkäufer kannst du das nämlich, dann kann er dir rechtlich gesehen auch nichts, solange du keine Mängel etc. verheimlicht hast.
Habe keine Mängel verheimlicht, aber habe das Leider auch nicht dazugeschrieben..
Also ich kann dir dann nur das hier von ChatGPT sagen:
Wenn du als Privatverkäufer keinen Gewährleistungsausschluss in die Artikelbeschreibung geschrieben hast, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren – aber mit einer wichtigen Einschränkung:
- Beweislast nach 6 Monaten: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war (es sei denn, du kannst das Gegenteil beweisen).
- Danach (also nach 6 Monaten) muss der Käufer beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf bestand. Das ist für ihn oft schwer bis unmöglich.
Also so wie ich das sehe, hast du hier rechtlich immer noch den Vorteil.
kann sein, dass sein Rechner zu viel Strom in die Karte ballert und die dadurch unnötig heiß wird. Der soll mal in MSI Afterburner das Powerlimit ganz nach links ziehen...
dann soll der Käufer mal sein Airflow im Gehäuse checken
und ne GPU kann bis 105° bevor die sich selbst einregelt...
Doch, hätte es... Also rein rechtlich gesehen.