Annahmeverzug bei Ebay-Käufer?

4 Antworten

Der Kaufvertrag besteht nach wie vor. Du bist aber nicht verpflichtet, auf deine Kosten erneut zu versenden.

Der Käufer soll dir also die Versandkosten überweisen. Du kannst ihm dafür auch eine Frist setzen und ankündigen, bei erfolglosem Fristablauf angemessene Kosten für die Einlagerung des Artikels zu berechnen.


Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:21

Ich habe ihm das ja bereits geschrieben, aber er reagiert gar nicht mehr. Aber ist das nicht ein Annahmeverzug? Da ich ja nichts machen kann. Ich habe ja meine "vertraglichen" Pflichten erfüllt und ihm das Paket geschickt. Aber wenn ich weder weiß, wo er genau wohnt noch das ich dafür aufkommen muss, bin ich ja nicht mehr in der Pflicht.

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben.
Was tun, wenn ein Käufer eine Anfrage wegen eines nicht erhaltenen Artikels sendet

Wählen Sie in der E-Mail, in der wir Sie über das Problem des Käufers informiert haben, Anfragedetails ansehen. Dort wird angegeben, ob der Käufer eine Rückerstattung wünscht oder den Artikel weiterhin haben möchte. Außerdem werden folgende Optionen aufgeführt:

Angaben zur Sendungsverfolgung hinzufügen: Sie können eine Sendungsnummer bereitstellen. Der Käufer sieht dann, wann Sie den Artikel verschickt haben und wann und wo der Artikel zugestellt wurde. Bitte beachten Sie, dass wir ohne Sendungsnachweis bei Käuferschutzfällen häufig zu Gunsten des Käufers entscheiden.

(Quelle: eBay.de)

Du behauptest:

Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei. 

eBay verwendet ausschließlich die vom Nutzer hinterlegten Adressdaten.

Wenn dem Käufer bereits bekannt ist, dass die Lieferadresse, die er bei der Kaufabwicklung angegeben haben, nicht korrekt ist, muss er sich fragen lassen, weshalb er diesen Fehler nicht längst behoben hat?

Überprüfen Sie die Versandinformationen für Ihren Artikel

Wenn Ihr Artikel nicht geliefert wurde, überprüfen Sie zuerst die Versandinformationen.

(Quelle: eBay.de)

Du behauptest:

Dann schrieb ich ihm die IBAN und bat ihn nochmals um die Adresse. Bis jetzt nichts. eBay hat mir das Geld überwiesen und sagt, dass das Paket angekommen sei.

Der Sachverhalt:

Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte.

Diese Begründung wirst du wahrscheinlich als Grund für die fehlgeschlagene Zustellung bei eBay angegeben haben.

Das Paket wurde nicht erneut versendet.

Trotzdem bestätigt eBay dir die Zustellung der Sendung an den Käufer?

Du schreibst:

Wieder ewig keine Antwort vor drei Wochen dann eine Rückmeldung wo er sich entschuldigt und mich bittet ihm eine IBAN zu nennen, da Paypal bei ihm gerade nicht funktioniere. Gut, diesemal habe ich auch länger mit einer Antwort gewartet.

Die folgenden Aktionen sind Käufern und Verkäufern untersagt:

Jegliche Interaktion mit einem Nutzer auf der Website, die darauf abzielt, eine Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen

Das beinhaltet auch das Austauschen oder Anfordern von Kontaktinformationen vor dem Abschluss eines Kaufs, dazu gehören:

  • Name
  • Adressen
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • ID oder Namen für soziale Medien
  • Instant-Messenger-IDs
  • Externe Website-Adressen (URLs)
  • Zahlungsinformationen
  • Bankverbindung

(Quelle:eBay.de)

Meine persönliche Meinung ist:

Selbst ohne einen geöffneten Fall hätte das System die Kommunikation mit dem Käufer, in der Begriffe wie Adresse, IBAN und PayPal verwendet wurden, garantiert erkannt und eBay entsprechend reagiert.

Die Aussage, dass der Käufer einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels öffnet und gleichzeitig einräumt, dass die auf eBay hinterlegte Lieferadresse nicht korrekt ist, ist widersprüchlich.

Anhand der Sendungsnummer lässt sich zweifelsfrei nachweisen, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte.

Auf welcher Grundlage eBay trotzdem das Gegenteil behauptet, dir den Betrag auszahlt und nicht auf Verstöße gegen eBay-Grundsätze reagiert hat, sagst du leider nicht.

Zusammenfassung:

Wissentlich, dass die Lieferadresse nicht korrekt ist, hat der Käufer einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikel geöffnet.

Obwohl bereits in der Vergangenheit aus diesem Grund Sendungen nicht zugestellt werden konnten, hat der Käufer seine Adressdaten auf eBay nicht korrigiert.

Stattdessen macht der Käufer eBay für die falschen Adressdaten verantwortlich.

Sorry, aber das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Du schreibst:

Ich habe recheriert und rechtlich sei es so, dass es sich um einen Annahmeverzug handele. Stimmt das?

Bei einem Kaufvertrag tritt Annahmeverzug ein, wenn der Käufer die vom Verkäufer ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt, obwohl er dazu in der Lage wäre. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Annahmeverzug sind in den §§ 293 ff. BGB geregelt.

Du möchtest wissen:

Darf ich dann halt den Rucksack und das Geld behalten? 

Nein. Das wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung.

§ 812 BGBHerausgabeanspruch

(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Du schreibst:

Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.

Du hast den Rucksack bereits verkauft und nach eigener Aussage den vereinbarten Kaufpreis erhalten.

Tipp:

Da du eine Versandart mit Sendungsverfolgung genutzt hast, greift der eBay-Verkäuferschutz.

Kann dem Käufer die Sache aufgrund einer fehlerhaften Lieferadresse nicht zugestellt werden, kann der Verkäufer ein Versand-Etikett mit korrigierter Lieferadresse von eBay erhalten. Die hierfür anfallenden Kosten holt sich ebay ggf. vom Käufer zurück.

Einfach. Schnell. Unkompliziert.

Das ist die Art und Weise, wie bei eBay Fälle wie deiner gelöst werden.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, dass der Käufer zwar den Rucksack bezahlt hat, aber seine Lieferadresse nicht nennen will.

Warum kauft er überhaupt etwas bei eBay, wenn er weiß, dass ihm die Ware nicht zugestellt werden kann?

Zurück zum Abnahmeverzug:

Wenn der Käufer die fehlgeschlagene Zustellung zu verantworten hat, kannst du ihm die er vereinbarten Versandkosten erneut in Rechnung stellen.

Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.

Gut zu wissen:

Durch den Kaufvertrag erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das heißt: Wenn du den Rucksack anderweitig verkaufst berührt dies die Ansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag nicht. Ist der Rucksack weg, musst du halt Ersatz beschaffen.

Wer Schadenersatz verlangt muss auch einen Schaden erlitten haben - zum Beispiel: Entgangener Gewinn.

Ein Beispiel:

Zunächst musst du dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, um den Vertrag doch noch erfüllen zu können. Das sieht der Gesetzgeber so vor.

Lässt der Käufer die Frist verstreichen, kannst du im Anschluss vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.

Angenommen du hast den Rucksack an den ersten Käufer für 50,- EUR verkauft.

Nachdem du wirksam vom Vertrag zurückgetreten bist, verkaufst du den Rucksack erneut, bekommst beim 2. Verkauf aber nur 40,- EUR.

In diesem Fall wäre der Differenzbetrag von 10,- EUR dein Anspruch auf Schadenersatz.

Kannst du vielleicht mal erklären, weshalb deine Beschreibung so erheblich von den üblichen eBay-Entscheidungen abweicht?


Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 20:03

Haha geil. Was soll ich denn erklären? Es ist so gewesen, wie ich es beschrieben habe. Versendet -> Kam wieder zu mir -> er eröffnet Fall und schreibt mir, dass ihm das mit einer anderen Lieferung (weiß ich nicht wann) ebenfalls passiert sei -> ich schreibe ihm, dass ich ihm leider auch nicht helfen kann und er sich an eBay wenden soll um eben die Adresse zu ändern -> keine Reaktion und langes warten - er schreib, dass ich ihm die IBAN nennen soll und entschuldigt sich für seine verspätete Antwort. eBay hat mir das Geld überwiesen, weil das Paket als versendet und angekommen registiert wurde. Wenn Du mehr wissen willst, dann frage doch bei eBay nach.

heurekaforyou  15.06.2025, 21:48
@Johanmiller

eBay hat mir das Geld überwiesen, weil das Paket als versendet und angekommen registiert wurde.

Die Reihenfolge stimmt nicht. Erst angenommen (Einlieferung) durch DHL und versendet (transportiert) durch DHL.

Aber eben nicht zugestellt, sondern an den Absender zurück geschickt durch DHL. Das ist etwas völlig anderes.

Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. 

Bereits vor 1 Monat habe ich dir auf folgende Frage geantwortet.

Wie kann ich als Verkäufer Ebay kontaktieren. Die Auszahlung wurde angehalten.

Die Auszahlung wurde gestoppt, weil der Käufer einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikel geöffnet hat.

Da du das Versandetikett über eBay gekauft hast, wurde die Sendungsnummer automatisch auf eBay hinterlegt.

Und natürlich ist in der Sendungsverfolgung ebenfalls dokumentiert, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte.

 Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben. Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei.

Soll heißen: Der Käufer bestellt und bezahlt einen Artikel, obwohl er weiß, dass die Ware nicht zugestellt werden kann?

Erfahrungsgemäß wäre die Angelegenheit hier bereits geklärt gewesen.

eBay hat dich schließlich kontaktiert und dir mitgeteilt, weshalb die Auszahlung an dich vorübergehend ausgesetzt wurde. Oder stimmt das auch nicht?

Warum hast du nicht einfach gesagt, das die Ware nicht zugestellt werden konnte? Offensichtlich hast du auf die Nachricht von eBay gar nicht reagiert. Warum eigentlich nicht?

Und jetzt willst du mir erzählen, dass eBay dir nach 4 Wochen bescheinigt, dass der Käufer die Sendung erhalten hat?

In diesem Fall müsste DHL die Zustellung nachweisen, oder für den Verlust haften.

Im Übrigen belegt aber auch die unzulässige Kommunikation und der Austausch persönlicher Adress- und Konto-Daten, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat.

Fakt ist:

Der Käufer hat die Sendung nachweislich nicht erhalten.

Wenn du das Versandetikett über eBay kaufst, wird die die Sendung automatisch als zugestellt markiert, sobald DHL das Paket ordnungsgemäß zugestellt hat. Das ist aber hier nicht der Fall.

Übrigens: Unzulässig ist auch, die Versandkosten nach Vertragsschluss zu erhöhen.

Warum du diese Geschichte erzählst, weiß ich nicht. Das das was du erzählst nicht stimmig ist weiß ich hingegen ganz bestimmt.

Johanmiller 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 01:07
@heurekaforyou

Dein Ton ist völlig daneben, und du unterstellst mir Dinge, die schlicht nicht stimmen. Ich habe hier keine „Geschichte“ erzählt, sondern den Ablauf so geschildert, wie er war – und zwar nachvollziehbar und ehrlich.

Fakt ist:

Ich habe den Artikel an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt. Das Paket kam zurück mit dem Vermerk „Empfänger nicht ermittelbar“. Der Käufer selbst hat mir später geschrieben, dass eBay bei ihm eine falsche Adresse übernommen hat – das ist also nicht mein Fehler, und ich kann nichts dafür, dass die Sendung nicht zustellbar war.

Ich habe ihn daraufhin gebeten, das mit eBay zu klären, mir eine neue Adresse zu schicken und das Rückporto zu übernehmen. Er meinte, er müsse sich Geld von der Familie leihen, ich habe ihm meine IBAN gegeben – und seitdem kam keine Reaktion mehr. Keine Adresse, kein Geld, keine Antwort. Ich habe also alles getan, was man von mir als Verkäufer erwarten kann.

eBay hat mir den Betrag nach ein paar Wochen ausgezahlt ohne mein Zutun. Das ist eBays Entscheidung und basiert auf deren System – nicht auf einer angeblichen „Zustellung“, die ich nie behauptet habe. Was du hier also behauptest, stimmt einfach nicht. Oder denkst es Dir in deinen Gehirn aus, weil es nicht in dein Schema passt.

Ich habe auch keine Versandkosten erhöht, sondern nur um Erstattung des zusätzlichen Portos gebeten, nachdem das erste Paket aus Gründen, die nicht in meiner Verantwortung liegen, zurückkam. Das ist völlig normal und absolut legitim. Im Gegenteil, bei ersten Versand habe ich mehr bezahlt ohne das dem Käufer anzurechnen.

Wenn du diskutieren willst, dann bitte auf einem sachlichen Niveau. Aber mir hier Täuschung zu unterstellen oder mich in diesem Ton zu belehren, obwohl du die Abläufe offensichtlich nicht richtig gelesen oder verstanden hast, ist unangebracht und respektlos.

heurekaforyou  16.06.2025, 04:19
@Johanmiller
Wenn du diskutieren willst, dann bitte auf einem sachlichen Niveau. Aber mir hier Täuschung zu unterstellen oder mich in diesem Ton zu belehren, obwohl du die Abläufe offensichtlich nicht richtig gelesen oder verstanden hast, ist unangebracht und respektlos.

Tacheles statt Smalltalk!

Nenn' mir bitte mal die Stelle, wo ich dir Täuschung unterstellt habe. Ich habe diese Behauptung leider nicht gefunden.

Ob ich lesen und verstehen kann, lässt sich schnell und einfach klären.

Vor einem Monat wolltest du wissen:

ebay Paket an Käufer kam zurück, weil nicht zustellbar. Was tun?
Wie kann ich als Verkäufer Ebay kontaktieren. Die Auszahlung wurde angehalten.

Zahlungseinbehalt für Verkäufer

Wenn ein Käufer meldet, dass er einen Artikel nicht erhalten hat, oder eine Rückgabe anfragt oder wenn eBay sich in einem eBay-Käuferschutzfall einschaltet, können die Beträge des Verkäufers wie unter Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung beschrieben einbehalten werden.

  • Ich habe dir damals erklärt, wie du den eBay-Kundenservice kontaktieren kannst.

Ist das richtig?

  • Offensichtlich hast du den Kundenservice jedoch nicht kontaktiert.

Ist das richtig?

Jedenfalls schreibst du heute:

Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben.
  • Als das Paket 4 Tage später zurück kam hatte der Käufer auch schon einen Fall geöffnet und mich dann angeschrieben.

Hast du das geschrieben, oder nicht?

Wenn Ihr Käufer den Artikel nicht erhalten hat und das angegebene Lieferdatum verstrichen ist, wird er Ihnen mitteilen, dass es ein Problem gibt, indem er eine Anfrage senden, dass er den Artikel nicht erhalten hat. Wenn ein Käufer eine Anfrage sendet, schicken wir Ihnen eine Nachricht an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Dieselbe Nachricht wird auch in Mein eBay unter Nachrichten angezeigt.

Hast du diese Nachricht erhalten, oder nicht?

Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei. 

Diese Aussage des Käufers hätte den Fall sofort zu deinen Gunsten geklärt. Warum hast du eBay diese Information vorenthalten?

Du behauptest:

eBay hat mir den Betrag nach ein paar Wochen ausgezahlt ohne mein Zutun. Das ist eBays Entscheidung und basiert auf deren System – nicht auf einer angeblichen „Zustellung“, die ich nie behauptet habe.

Ist das so?

  • eBay hat mir das Geld überwiesen, weil das Paket als versendet und angekommen registiert wurde.

Was habe ich bei dieser Aussage nicht richtig verstanden?

Keine Adresse, kein Geld, keine Antwort. Ich habe also alles getan, was man von mir als Verkäufer erwarten kann.

Warum hast du nicht das getan, was du eigentlich wolltest - eBay kontaktieren und den Sachverhalt schildern?

Um Missverständnisse auszuschließen, hier ein ganz klare Frage:

  • eBay hat dir den Kaufpreis ausgezahlt, obwohl bekannt war, dass die Sendung aufgrund einer falschen Empfänger-Adresse nicht zugestellt werden konnte und an dich zurück ging?

Ja oder Nein?

Darf ich dann halt den Rucksack und das Geld behalten? Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.
  • Nicht nur ich habe dir erklärt, dass dies nicht funktioniert.

Ist das richtig?

Johanmiller 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 09:28
@heurekaforyou

Ich sehe, du willst das Ganze hier zu einem Verhör ausweiten. Dabei habe ich meinen Fall offen und ehrlich geschildert. Ja, ich habe den Kundenservice nicht direkt kontaktiert, sondern dem Käufer zunächst die Möglichkeit gegeben, das mit eBay selbst zu klären – weil er mir selbst schrieb, dass eBay bei ihm schon einmal eine falsche Adresse übernommen hat. Diese Entscheidung magst du anders sehen, aber sie war nicht unvernünftig.

Du redest hier von "nicht stimmig", "vorenthalten" und "unzulässiger Kommunikation", als wäre ich absichtlich nachlässig oder unehrlich gewesen. Aber das war ich nicht. Ich habe ganz normal verschickt, reagiert, den Käufer kontaktiert, auf seine Rückmeldung gewartet – mehrfach. Er wollte mir das Rückporto überweisen, ich habe meine IBAN geschickt, und dann? Funkstille. Keine Adresse, kein Geld, keine Antwort.

eBay hat mir den Betrag schließlich überwiesen – offenbar, weil der Versand belegt war. Das war eBays Entscheidung, nicht meine. Ich habe das nicht beeinflusst und auch nie behauptet, das Paket sei zugestellt worden.

Dass du meine Aussagen wieder und wieder durchkaust, als wärst du auf Spurensuche in einem schlecht geschriebenen Krimi, hilft übrigens auch keinem weiter. Du stellst im Grunde seit Wochen dieselben Fragen in leicht veränderter Verpackung – nur mit mehr Drama und Unterton.

Ob ich den Rucksack nun weiterverkaufe oder wie lange ich ihn aufbewahre, werde ich rechtlich prüfen – aber sicher nicht mit dir ausdiskutieren.

Ich beende das hier. Viel Erfolg bei deinem nächsten Fall.

heurekaforyou  16.06.2025, 12:45
@Johanmiller

Vergiss es!

Das du nicht in der Lage bist auf klare Fragen mit Ja oder Nein zu antworten, wird seine Gründe haben.

 Du stellst im Grunde seit Wochen dieselben Fragen.......

Auch diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch!!!

Vor 15 Stunden habe ich dir die erste Frage gestellt.

Vor einem Monat wolltest du wissen:

Wie kann ich als Verkäufer Ebay kontaktieren. Die Auszahlung wurde angehalten.

Meine Antwort

Solltest du dich mit dem Käufer nicht einigen können, kannst du eBay um Hilfe bitten!

Melde dich auf eBay an.

Neben deinem eBay-Namen klickst du auf die Option "Hilfe"

Du siehst:

Benötigen Sie Hilfe mit einer Ihrer Bestellungen?

Wählen Sie zunächst einen Artikel aus

Merkst du eigentlich nicht selber, wie einfach sich deine Behauptungen als Unwahrheit widerlegen lassen?

Warum musst du jetzt etwas vermuten, was du zuvor als Tatsache verkauft hast?

eBay hat mir den Betrag schließlich überwiesen – offenbar, weil der Versand belegt war.

eBay hat mir das Geld überwiesen, weil das Paket als versendet und angekommen registiert wurde.

Schade, ich hätte mir wirklich sehr viel Zeit sparen können, wenn ich an eine Begebenheit gedacht hätte, die mir vor längerer Zeit selbst passiert ist.

Der Sachverhalt: Verschickt wurde eine DVD an den Arbeitsplatz des Käufers. Die Sendung wurde zugestellt, ist aber irgendwie in der Hauspost untergegangen. Mit etwas Verspätung hat sie aber doch den Empfänger erreicht. Der Käufer hatte zwar den Kauf positiv bewertet, es aber versäumt, den geöffneten Fall zu schließen.

Dumm gelaufen - kann aber passieren. Und wenn der Käufer nicht so ehrlich gewesen wäre, hätte ich auch auch Pech gehabt.

Im Folgenden kannst du dir einmal ansehen, was ich dir immer wieder erklärt habe, du aber bis heute immer wieder bestreitest.

Stellt sich nur noch die Frage, warum deine Geschichte so vollkommen anders ist?

Unser Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen

Hallo XXXXX,

Wir haben den Fall geprüft und entschieden, eine volle Rückerstattung an den Käufer zu veranlassen.

Wir haben leider keine gültigen Versandinformationen oder keine gültige Sendungsnummer von Ihnen erhalten. Nur wenn Sie uns gültige Angaben zum Versand oder zur Sendungsverfolgung bereitstellen, können Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen schützen.

Wir haben am eine Rückerstattung in Höhe von EUR 7,70 an den Käufer veranlasst. Die Rückerstattung beinhaltet den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten.

Dieser Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.

Mit freundlichen Grüßen

eBay- Kundenservice

Gegen diese Entscheidung habe ich EINSPRUCH eingelegt.

Hallo Herr XXXXX,

 ich danke Ihnen für den Kontakt mit dem eBay-Kundenservice. Sie teilen uns mit, dass Sie im Nachhinein Kontakt , mit Ihrem Handelspartner hatten und die Sache geklärt haben.

Gerne werde ich Sie unterstützen.

 Ich habe mir die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Käufer angesehen. Demnach hat der Käufer den Artikel erhalten. 

Ich möchte diese Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären. Daher habe ich Ihren Einspruch angenommen. Die Gutschrift erfolgt innerhalb von 5 Tagen auf Ihrem Verkäuferkonto.

  Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei eBay.

 Ich freue mich Sie bestmöglich und lösungsorientiert unterstützen zu können und wünsche Ihnen ein schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

eBay- Kundenservice

XXXXXXXX

Ihrem Einspruch wurde stattgegeben

Hallo XXXX,

Wir haben Ihren Einspruch geprüft und werden eine Rückerstattung in Höhe von EUR 7,70 an Sie veranlassen.

Ihr Servicestatus wird dadurch nicht beeinträchtigt. Alle Bewertungen für diese Transaktion werden wieder entfernt.

Vielen Dank, dass Sie Teil unserer eBay-Community sind.

_________________________________________________________________

ENDE
Johanmiller 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 15:30
@heurekaforyou

Wow – danke für diesen literarischen Vortrag. Ich glaube, ich druck ihn mir aus und lese ihn beim Zähneputzen – damit ich wenigstens eine Routine dabei habe.

Du scheinst ja ziemlich enttäuscht, dass ich nicht jede Formulierung exakt so wiederhole, wie du sie gerne hättest. Aber keine Sorge: Ich kann dir versichern, dass ich nicht versuche, dich mit verwirrenden Variationen wie „eBay hat mir das Geld überwiesen“ oder „eBay hat den Betrag freigegeben“ zu täuschen. Es ist alles wahr – nur halt kein Kriminalfall.

Dass du nun mit deiner DVD-Anekdote, alten eBay-Mails und gefühlt juristischer Auslegung des Begriffs „angekommen“ anrückst, macht klar: Du hast in diese Sache emotional mehr investiert als der eigentliche Käufer. Respekt für dieses Maß an Überidentifikation.

Ich hab dir nie etwas vorgemacht – ich hab nur erklärt, wie der Ablauf bei mir war. Dass eBay ohne mein weiteres Zutun den Betrag freigegeben hat, kannst du gerne als „Glück“, „Systemfehler“ oder „Wunder“ sehen. Aber vielleicht ist es einfach das, was eBay mit seinen eigenen Daten entscheidet.

Also: Danke für dein Engagement. Die Leidenschaft ist beeindruckend, der Ton... naja, ausbaufähig. Wenn du nächstes Mal statt 1.800 Wörtern einfach auf das Thema eingehst, kommen wir beide schneller ans Ziel

Annahmeverzug sehe ich hier nicht, und Du darfst den Rucksack nicht weiterverkaufen, sondern mußt ihn schon an den Köufer liefern.

Es kann ja nicht so schwer sein, daß dieser Dir die richtige Adresse nennt.

Theoretisch kann man versuchen, Ebay in Regress zu nehmen, sofern das Unternehmen hier einen Fehler machte.

Als Käufer kann man auf Ebay in der Kaufabwicklung wählen, welche Adresse dem Verkäufer übvermittelt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.

Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:27

Wie soll ich ihm das liefern, wenn er sich 1. nicht mehr meldet (seit 3 Wochen) und 2. mir kein Porto (immerhin 7€) für die erneute Lieferung sendet? 3. warum sollte ich es ständig versuchen? Ich glaube, dass ein Versandhandel es auch aufgeben würde.

DasOrakel  15.06.2025, 11:30
@Johanmiller

Wie hier bereits vorgeschlagen wurde, solltest Du den Verköufer papierschriftlich ansachreiben und eine Frist von z.B. 14 Tagen setzen.

Läßt er diese verstreichen, zahle das Geld ohne die Versandkosten zurück und biete den Rucksack erneut an.

da Paypal bei ihm gerade nicht funktioniere.

Ich vermute, daß er finanzielle Probleme hat und sich deshlab nicht (mehr) meldet.

Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:34
@DasOrakel

papierschriftlich... Geht ja nicht xD Habe ja keine richtige Adresse von ihm. Ja, das glaube ich auch, da er bei der letzten Nachricht schrieb, dass er sich das Geld von der Familie besorgen müsse. Aber 7€?

DasOrakel  15.06.2025, 11:37
@Johanmiller

Die richtige Postadresse kannst Du Dir ggf. über das Einwohnermeldeamt holen.

An die Adresse eventuell auch den Rucksack schicken inklusive einer Rechnung über die zusätzlichen Versandkosten.

Dadurch wärst Du nicht mehr im Lieferverzug :)

Ich bin raus.

Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:45
@DasOrakel

Ja genau, ich glaube, das macht kein Versandunternehmen xD

Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 12:11
@DasOrakel

Bei einer kleinen Online-Rechereche wurde mir mehrfach deutlich gemacht, dass der Käufer an der Zustellung mitwirken muss, tut er das nicht, handelt es sich um einen Annahmeverzug. Seltsam oder?

Nein, du darfst nicht beides behalten.

Entweder zu zahlst das Geld zurück oder du lieferst den Rucksack.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Moderator auf Twitch

Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:17

Dann nenn mir die rechtliche Begründung. Da ich keinen Fehler gemacht habe, gibt es im deutschen Recht den Annahmeverzug. Der Käufer nimmt die Ware nicht entgegen. Also ich habe meine vertraglichen Pflichten erfüllt und ihm auch gebeten mir seine richtige Adresse mittzuteilen.

DasOrakel  15.06.2025, 11:24
@Johanmiller

Auf einer Laienseite ist eine Rechtsberatung nicht zulässig.

Die wenigsten hier sind juristisch versiert.

willihinze  15.06.2025, 11:27
@Johanmiller

Ihr habt einen nach wie vor gültigen Vertrag. Da der Käufer gezahlt hat, ist der Rucksack jetzt Eigentum des Käufers. Den darfst du nicht einfach behalten oder anderweitig verkaufen. Sobald der Käufer dir die richtige Adresse nennt und die Portokosten gezahlt hat, musst du liefern.

Du kannst dem Käufer eine Frist setzen. Wenn er die nicht einhält kannst du den Rucksack weiter verkaufen, aber du musst das Geld an den Käufer zurück überweisen.

Margita1881  15.06.2025, 11:28
@DasOrakel

Genau auf dieser Seite; es tummeln sich hier ja nicht nur Dumpfbacken rum

Johanmiller 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:30
@willihinze

Ja, das meinte ich doch! Wenn er sich nicht meldet, was soll ich machen? Soll ich das Einwohnermeldeamt einschalten und dann noch die 7€ Porto einklagen? Ich habe mich x-Mal bei dem gemeldet und alles getan um ihm seine Ware zu liefern. 3 Wochen bis jetzt keine Antwort und auch davor nichts. Er hat mir auch bestätigt, dass es nicht mein Fehler war. Natürlich würde ich ihm nun noch eine Frist setzten z. B. noch eine Woche und dann ist gut.

DasOrakel  15.06.2025, 11:32
@Margita1881
Genau auf dieser Seite; es tummeln sich hier ja nicht nur Dumpfbacken rum

Aus meiner Sicht überwiegen hier leider die "Dumpfbacken".

Zudem muß jemand, der sich in seinem Profil als Jurist ausgibt, noch lange keiner sein.

Überdies kennt sich nicht jeder Jurist auf jedem Gebiet aus.