Käufer auf eBay droht mit Anzeige?
Ich habe über eBay einen Fernseher verkauft für 110€. Kurz drauf schreibt der Käufer mir das der Fernseher einen Blaustich hat und er sein Geld zurück verlangt, wenn nicht würde er morgen zur Polizei gehen und sich einen Anwalt nehmen. Vor dem Kauf habe ich den Fernseher an gemacht, man konnte ganz klar das Bild sehen. Ist er im Recht?
Der Fernseher hatte schon immer einen blau Stich. Durch Einstellungen sah man es aber kaum. Der Käufer hat beim anmachen gesehen das der Bildschirm leicht blau ist.
eBay oder Kleinanzeigen?
Und nein, das ist nicht das Gleiche.
Kleinanzeige
5 Antworten
Kleinanzeige
Himmel...
Dann schreib doch bitte nicht eBay, wenn Du Kleinanzeigen meinst.
Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.
Klicken: Die Unterschiede zwischen eBay und Kleinanzeigen
Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.
Aber wie auch immer, er hat den Fernseher bei Dir abgeholt und ihn vorher überprüft, das war's dann.
...wenn nicht würde er morgen zur Polizei gehen und sich einen Anwalt nehmen.
Aber natürlich. 😉
Die Polizei wird ihn wieder wegschicken, weil es hier um Zivilrecht geht, und der Anwalt will zuerst mal einen Vorschuss von ihm.
Vergiss das Ganze, er kann Dir nichts.
Das kann man nicht hundertprozentig sagen.
Zuerst wäre zu prüfen, ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast. Wenn nicht, bist du sowieso zur Reparatur oder Neulieferung verpflichtet.
Der hat doch gar keinen Blaustich, das behauptet der Käufer nur.
Man kann davon ausgehen, so wie er sich verhält. Der FS hat gesagt, er hat den Fernseher geprüft. Ein seriöser Käufer würde nicht mit der Polizei drohen beim ersten Schreiben. Außerdem kann er sein Geld nur gegen Rückgabe des Fernsehers zurückverlangen.
Ich weiß jedenfalls, dass der FS gar nichts muss, solange der Käufer den Mangel nicht beweisen kann. Da kann ihm auch die Polizei nicht helfen.
Ne. Du hast pauschal gesagt, der Anspruch würde bestehen, wenn der FS die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat. Das ist falsch und darauf habe ich geantwortet.
Das was ich sagte ist so auch hundertprozentig korrekt. Wenn die Gewährleistung besteht, bestehen auch die entsprechenden Ansprüche.
In wie weit der Fehler dann schon vorher Bestand oder ggf. auf dem Versandwege passierte, habe ich nie beurteilt.
Ansonsten verweise ich auf meine letzte Antwort: Beließ dich bitte vorher zu dem Thema bevor du pauschal Dinge verneinst.
Gewährleistungsansprüche bestehen übrigens nicht unabhängig davon, ob der Mangel schon bei Gefahrenübergang bestand. Du verwechselt das glaube ich mit der Garantie.
Ja du erfüllst leider genau das Klischee von uns Jurastudenten. Arrogant, rechthaberisch, patzig.
Ich habe nichts mit Gewährleistung oder sonstiges dabei geschrieben. Besteht trotzdem eine?
Wenn du sie nicht ausgeschlossen hast, ja. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gilt aber nicht die Beweislastumkehr von einem Jahr.
Wenn du Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hast wie man es normalerweise bei Privatverkäufen macht dann kann man da wahrscheinlich nicht viel machen. Und wegen 100 € lohnt es sich auch nicht zum Anwalt zu gehen weil alleine die Erstberatung fast 200 € kostet
Ist es ein Privatverkauf oder gewerblich?
Hast du (falls Privatverkauf) die Gewährleistung ordentlich ausgeschlossen?
Wurde das Gerät versendet oder vor Ort besichtigt und abgeholt?
Hast du den Fernseher bei Versand angemessen verpackt?
Das Versandrisiko liegt jedenfalls beim Privatverkauf beim Käufer, dennoch musst du die Ware dann sicher verpacken.
Wurde versichert verschickt? Eventuell haftet der Versanddienstleister?
privat Kauf. das Gerät wurde vor Ort besichtigt. Habe nichts über Gewährleistung bei geschrieben
Dann habt ihr doch den TV hoffentlich vor Ort auch nochmal angeschaltet?
So fern du dies in der Beschreibung vermerkt hast, bist du im Recht. Ist das dennoch nicht der Fall deutet es hin auf Betrug, da es klar zu erkennen sein sollte statt erst auf dem 3 Foto deines Fernsehers!
Nein. Nur wenn ein Sachmangel auch tatsächlich besteht. Das muss der Käufer beweisen.