wenn ihr in ebay dinge zum verkauf einstellt, wie oft kommt es vor, daß ich durch pay pal käuferschutz betrogen werdet?

4 Antworten

Noch nie, weil ich seit dem Inkraftreten der neuen Zahlungsabwicklung in Verbindung mit dem Käuferschutz nichts mehr über eBay verkaufe.

Und diesen Käuferschutz gibt es seitdem bei jeder Bezahlart, der Verkäufer weiß nämlich nicht, auf welche Art und Weise der Käufer bezahlt.

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Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

wenn ihr in ebay dinge zum verkauf einstellt, wie oft kommt es vor, daß ich durch pay pal käuferschutz betrogen werdet?

Wie kommst du denn auf die Idee, dass eBay Verkäufer durch den PayPal Käuferschutz betrogen werden?

Wie so das denn funktionieren?

zb. betrügerischer käufer gibt an, daß artikel beschädigt ist, obwohl zu 100 % alles in ordnung ist ???

Spielst du darauf an, dass der Käufer Sachmängel vortäuscht und der Käufer von PayPal den Kaufpreis erstattet bekommt?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal können das deutsche Kauf- und Schuldrecht nicht ersetzen.

Will PayPal auch überhaupt nicht. Die Nutzung von PayPal ist völlig freiwillig.

PayPal entscheidet nach den eigenen Nutzungsbestimmungen. Eine Registrierung auf PayPal setzt voraus, den Nutzungsbestimmungen zuzustimmen.

Weder PayPal noch eBay sind Vertragspartner des Kaufvertrags. Der ist ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande gekommen.

PayPal entscheidet eine Erstattung nach seinen AGB. Das heißt jedoch nicht, dass der Käufer auch einen Anspruch hat.

Akzeptiert der Verkäufer die Zahlungsart PayPal, kennt er die PayPal-Spielregeln.

Das der Käufer das Geld zurück erhalten hat spielt für die Ansprüche des Verkäufers keine Rolle.

zb. betrügerischer käufer gibt an, daß artikel beschädigt ist, obwohl zu 100 % alles in ordnung ist ???

Angenommen, die Sache wäre tatsächlich beschädigt gewesen. Dann besteht für den Verkäufer dennoch keine Erstattungspflicht.

Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln sind vielseitig. Zunächst muss der Käufer, dem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung des Vertrags gewähren.

Erst nachdem eine angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlief, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Bei Rücktritt vom Vertrag werden beide Seiten, wie vor dem Vertrag gestellt.

Bereits erhaltene Leistungen sind wechselseitig zu erstatten.

Erst jetzt besteht für den Verkäufer die Pflicht den Kaufpreis zu erstatten.

Wird der Käufer wegen falscher Verdächtigungen angeklagt und verurteilt, sieht's nicht gut aus.

Da der Käufer nicht vorhatte die Ware zu bezahlen, wäre eine Strafanzeige wegen Warenkreditbetrug denkbar.

Im richtigen Leben kommen solche Szenarien eher seltener vor.

zb. betrügerischer käufer gibt an, daß artikel beschädigt ist, obwohl zu 100 % alles in ordnung ist ???

Welchen Vorteil könnte der Käufer aus dieser Aktion ziehen?

Ist die Sache mangelhaft, hat der Verkäufer das Recht zur Nacherfüllung, z.B. Reparatur oder Neulieferung.

Das heißt: Sachmängel vorzutäuschen bringen den Käufer auch nicht weiter. Der Verkäufer liefert einen neuen Artikel. Damit hat er den Vertrag erfüllt.

Die vertragstypischen Pflichten des Käufers beim Kaufvertrag sind:

Die Bezahlung und Abnahme der Kaufsache.

Es wäre doch viel einfacher, den Vertrag einfach zu widerrufen. Es muss auch nicht behauptet werden, dass die Ware beschädigt ist.

Der Käufer schickt die Sache ordentlich zurück und bekommt sein Geld zurück.

Einfacher gehts nicht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass trotz einfachen Widerrufs des Vertrags, etwas anderes gemacht wird.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung und das Prozessrisiko ist nicht nur für den Verkäufer stressig.

Ebay ist mir schon lange zu blöd. Hab da seit Ewigkeiten nix mehr verkauft. Der Dauerbrenner war immer, das die Wahre beim Käufer angeblich nie angekommen ist, obwohl die Sendungsverfolgung das Gegenteil sagte.

Bei eBay zahlt man seit 2021 schon nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay und wie der Käufer zahlt, bekommt der Verkäufer gar nicht mit.