Ebay Auktion einfach abgebrochen?
Hallo,
habe bei Ebay etwas für 500€ ersteigert, war der einzige Bieter.
Nach 1 Stunde, nachdem ich es erfolgreich ersteigert habe, bricht sie es einfach ab "Artikel nicht mehr verfügbar".
Sie hat den gleichen Artikel nochmal als Sofortkauf für 1.200€ bei Ebay im Angebot.
Was kann ich machen? (Privatverkäufer/käufer)
5 Antworten
Als Höchstbieter hast du von eBay eine Mitteilung erhalten, dass du die Auktion gewonnen hast.
Die Rechtsprechung ist unmissverständlich!
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
(Quelle: eBay)
Du solltest dich unverzüglich mit eBay in Verbindung setzen und das Problem schildern.
Wichtig zu wissen!eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag!
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
(Quelle: eBay)
Gut zu wissen:
Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Was sich vielleicht ein wenig unverständlich anhört, ist eigentlich recht simpel und bedeutet:
Ist der verkaufte Artikel nicht mehr verfügbar, muss der Verkäufer für Ersatz sorgen.
Gut zu wissen:
Erfahrungsgemäß brechen die Verkäufer eine Auktion bereits vor Auktionsende ab, weil sie glauben, dass dann kein rechtsgültiger Kaufvertrag mehr zustande komme kann.
Einer von vielen Irrtümern, die sich über Jahre gehalten haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits wiederholt mit dem Thema: Vorzeitiger Abruch einer eBay-Auktion beschäftigt.
Hier ein Urteil des BGH von 2014.
8.500 € Schadensersatz wegen vorzeitigem Abbruch einer eBay AuktionBGH: Bricht der Verkäufer seine eBay-Auktion vorzeitig ab, kommt ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietendem ZustandeDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer, der eine Auktion vorzeitig beendet, dem Höchstbietenden Schadensersatz in Höhe von 8.500 EUR bezahlten muss (Urteil vom 10.12.14, VIII ZR 90/14).
Der Beklagte Verkäufer hatte ein Stromaggregat im Wert von 8.500 EUR zu einem Startpreis von 1 Euro für die Dauer von 10 Tagen bei eBay eingestellt. Bereits nach Ablauf von 2 Tagen hat er die Auktion vorzeitig abgebrochen. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit einem Startgebot von 1,00 Euro Höchstbietender und verlangt vom Beklagten Schadensersatz, nachdem dieser das Stromaggregat anderweitig veräußert hatte.
Fazit: Wer eBay nutzt muss sich an die vorgegebenen Regeln halten – sonst kann es teuer werden!
Und natürlich gibt es zahlreiche Urteile, die durch die Gerichte ähnlich entschieden wurden.
Meine persönliche Meinung ist:
Anders als im Strafrecht gibt es im Zivilrecht keine Verhandlungsspielräume. Die Anspruchsvoraussetzungen stehen fest und lassen sich auch durch den besten Anwalt nicht verbiegen.
Es geht also nicht darum, ob der Verkäufer dir die Sache für 500,- EUR liefern musst, sondern darum, wie entschlossen du bist deine Rechtsansprüche auch durchsetzen zu wollen.
Das auf die Schnelle und in ein paar Sätzen nicht viel mehr eine allgemeine Orientierungshilfe zustande kommen kann dürfte auch klar sein.
Solltest du jedoch noch Fragen haben, melde dich gerne einfach noch mal.
Das sollte ein Verkäufer mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Die Daten des Verkäufers bekommst Du nach Anforderung von eBay.
Klicken: Mit eBay Kontakt aufnehmen
Gleichzeitig meldest Du den Verkäufer bei eBay:
Klicken: eBay-Verkäufer melden, weil er gegen eBay-Grundsätze verstößt
Unterpunkt Verkäufer möchte den Kauf nicht abschließen
Das ist übrigens alles, was eBay für Dich tut, weil eBay nicht am Kaufvertrag beteiligt ist.
Und falls der Verkäufer behauptet, dass ihm der Artikel kaputtgegangen ist, dann nützt ihm das auch nichts:
Er muss einen Artikel liefern, der exakt der ursprünglichen Beschreibung entspricht.
Geht ihm dieser kaputt, dann muss er für gleichwertigen Ersatz sorgen.
Will er das nicht, dann kann der Käufer auch einen Deckungskauf vornehmen, alle Mehrkosten gehen dabei zu Lasten des Verkäufers.
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Kannst darauf bestehen den Artikel zu bekommen, den du trotz Abbruch ersteigert hast.
Dafür brauchst du aber einen Anwalt und musst das vor Gericht durchsetzten.
Ob sich der Stress lohnt ist ein ganz anderes Thema
Theoretisch kannst du eine Zivilklage gegen den Verkäufer wegen Einhaltung des Kaufvertrages anstreben.
Praktisch kannst du nichts machen, was dir am Ende wirklich nutzt
Du behauptest viel, kannst aber leider überhaupt nichts nachvollziehbar begründen.
Hättest du Verkäufererfahrungen mit ebay, wusstest du, wovon ich schreibe. Hast du aber offensichtlich nicht. Ich hab aber auch keine Lust, dir jetzt groß und breit zu erklaren, was jeder erfahrene Ebayverkäufer schon weiss
Ich hab aber auch keine Lust, dir jetzt groß und breit zu erklaren, was jeder erfahrene Ebayverkäufer schon weiss
Vielen Dank. Daran besteht für mich wirklich kein Bedarf.
Im Übrigen geht es in dieser Sache um die Ansprüche den Käufers.
Mein Tipp:
Sieh' dir doch einfach einmal die umfangreichen und kompetenten Informationen des Nutzers: Rasentraktor007 an.
Dort erfährst du ebenfalls etwas über die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag nach § 433 BGB.
Sehr empfehlenswert.
Ich kenne und schätze die Ausführungen von Rasentraktor immer. Er hat recht. Aber er schreibt auch den entscheidenden Satz, der die Praxis bestimmt und den ich dick markiert habe
hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen
du kannst das gerne durchsetzen, mit Zivilklage und Anwalt, alles erstmal auf deine Kosten. Viel Spass. Wie rentabel das unterm Strich ist, muss ich dir hoffentlich nicht vorrechnen. Es geht hier um 500€ ... Nicht um ein Auto zum 5stelligen Kaufpreis, dann wärs was anderes
Aber er schreibt auch den entscheidenden Satz, der die Praxis bestimmt und den ich dick markiert habe
hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, den musst Du nur durchsetzen
du kannst das gerne durchsetzen, mit Zivilklage und Anwalt, alles erstmal auf deine Kosten. Viel Spass.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Aussage von Rosentraktor007 richtig verstanden hast.
So aussichtslos wie du die Sache siehst, ist sie nämlich ganz bestimmt nicht.
Wenn ein Schuldner den Vertrag nicht erfüllt muss der Gläubiger seine Ansprüche ggf. einklagen. Das ist in einem Rechtsstaat so.
Einen Rechtsanwalt brauche ich dafür nicht zwingend.
Allerdings sehe ich auch keinen Grund, dem Schuldner Kosten zu ersparen, wenn dieser nicht bereit ist den Kaufvertrag zu erfüllen.
Wie rentabel das unterm Strich ist, muss ich dir hoffentlich nicht vorrechnen.
Das musst du in der Tat nicht. Glaube mir.
Es geht hier um 500€ ...
Dies ist deine Sichtweise. Die aber leider nicht stimmt.
Richtig ist:
Es wurde eine Sache versteigert und der Fragende war mit 500,- EUR Höchstbieter und Gewinner der Auktion.
In der Frage heißt es:
Sie hat den gleichen Artikel nochmal als Sofortkauf für 1.200€ bei Ebay im Angebot.
Tatsächlich geht es aber auch nicht um 1.200,- EUR.
Du behauptest:
Es geht hier um 500€ ... Nicht um ein Auto zum 5stelligen Kaufpreis, dann wärs was anderesIm nachfolgenden Fall ging es um 1,- EUR Höchstgebot und 8.500,- EUR Schadenersatz!
Der Verkäufer hat ein Stromaggregat versteigert und die Auktion bereits am 2. Tag abgebrochen.
Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit einem Startgebot von 1,00 Euro Höchstbietender und verlangt vom Beklagten Schadensersatz, nachdem dieser das Stromaggregat anderweitig veräußert hatte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer, der eine Auktion vorzeitig beendet, dem Höchstbietenden Schadensersatz in Höhe von 8.500 EUR bezahlten muss (Urteil vom 10.12.14, VIII ZR 90/14).
Urteile wie dieses durch den BGH sind keine Einzelfälle, sondern regelmäßige Rechtsprechung.
Tipp:
Hättest du die Aussage von Rasentraktor007 bis zum Schluss gelesen, hättest du dieses positive Statement wahrscheinlich auch gesehen:
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
Fazit: Deine Schwarzmalerei ist unbegründet und wurde erneut widerlegt.
Hat mit Schwarzmalerei nichts zu tun, sondern mit dem Aufwand, der dahintersteckt. Und sag nicht, es wäre kein Aufwand.
Wenns dem FS der Aufwand wert ist - bitte. Soll er klagen. Hab ja nicht gesagt, dass es nicht möglich ist, im Gegenteil. Ich schrieb
Theoretisch kannst du eine Zivilklage gegen den Verkäufer wegen Einhaltung des Kaufvertrages anstreben.
Sein Anwalt berät ihn sicher gerne unentgeltlich
Mit dem höchsten Gebot kam ein Vertrag Zustande. Du kannst den Artikel für die 500€ einklagen
Theoretisch/rechtlich: Ja
Realistisch würde ich das lassen - Leute, die solche Dinger drehen, neigen auch zu noch "dreckigeren Methoden".
Sag doch bitte mal was du mit diesem Orakel-Spruch konkret meinst.
Nope! Wenn ich das auf das von Dir gewünschte Sprachniveau drücken würde, dann würden hier div. "besorgte MODs" annehmen, ich würde den Fragestellern nicht einen Mindestintellekt unterstellen und anfangen Beiträge zu löschen.
Soll heißen: Du hast auf meine Frage keine plausible Antwort.
Ist doch völlig ok. Mehr wollte ich eigentlich auch gar nicht wissen.
Theoretisch ja und praktisch nein?
Wie ist dieser Widerspruch denn zu verstehen?