Käufer sendet mir einen Preisvorschlag auf eBay, ich nahm ihn an und dann bricht er plötzlich den Kauf nach paar Stunden ab?


11.03.2025, 08:30

Kann ich auch auf den Kaufabbruch nicht reagieren, bzw. weder annehmen oder ablehnen und den Käufer nur hflich drauf hinweisen, dass er zahlen muss?Was würde dann ggf. passieren, wenn man auf den Kaufabbruch nicht eingeht?


26.03.2025, 07:36

Edit: Habe den Kaufabbruch abgelehnt, aber da passiert leider nichts und seitdem kann man nur Zahlung erhalten oder Bewertung abgeben beim Käufer auswählen und noch den Artikel wiedereinstellen. Ansonsten sehe ich nichts was eBay unternommen hat. Habe den Käufer auch gemeldet, aber seitdem noch nichts von eBay gehrt. Schade, dass da nichts mehr gemacht wird. Werde da nochmal bei eBay Kundenservice oder Verkäuferforum nachfragen, ob da was gemacht wird oder der Verkäufer da immer das nachsehen hat und der Käufer kann tun und machen was er will (und auch Spaßkäufer/Spaßbieter können da einfach ihre Spielchen treiben). Finde es echt nicht fair, wie es da bei eBay zugeht.

5 Antworten

Ja, Du kannst auf Zahlung und Abnahme beharren, aber was wird dann kommen?

Der Käufer wird nach Erhalt der Lieferung bei eBay reklamieren, dass er etwas anderes erhalten als er gekauft hat. Auch wenn das gelogen wäre. Ebay wird dem Käufer, da er Käuferschutz hat, die Zahlung erstattet, und Du darfst dann sehen, wie Du an Deine Ware kommt.

Viel zu viel Aufwand für einen Kauf.

Und nochmal. Es ist völlig egal ob fair oder wahr oder gelogen. Der Kunde hat Käuferschutz, das alleine zählt.

Deshalb verkaufe ich nichts mehr auf ebay. Weil man dort als Verkäufer durch den Käuferschutz nur im Nachteil ist.

im Prinzip sind die Ratschläge alle überflüssig, weil das ganze System Käuferschutz hin oder her im Problemfall nicht funktioniert, wenn der Käufer oder Verkäufer Betrugsabsichten hat funktionieren diese

Ich verkaufe schon sehr lange und sehr viel, gewerblich und privat auf den unterschiedlichsten Plattformen und hatte noch nie Probleme

außer bei einem Kauf, der Verkäufer hat nicht reagiert und weil der Artikel bei Kleinanzeigen auf direkt kaufen angeboten, habe ich diese Option gewählt und gezahlt,

der Verkäufer hatte aber dies versehentlich eingestellt und das Prinzip gar nicht verstanden und mich beschuldigt, dass er gar kein Geld bekommen hätte und ich hätte ja auch seine Bankverbindung nicht und ich wäre der Betrüger

der Verkäufer hat dann den Kauf abgebrochen, Kleinanzeigen hat mir das Geld erstattet mit der Bemerkung "Erstattung der Gebühren für Käuferschutz" aus Kulanz

ich habe mich bei Kleinanzeigen beschwert, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, natürlich ohne jegliche Reaktion

also vergiss es und schone damit deine Nerven

Alsooo.....

.....In diesem Fall hast du absolut recht: Wenn der Käufer einen Preisvorschlag macht und du ihn annimmst, wird ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen euch geschlossen. Das bedeutet, dass der Käufer verpflichtet ist, den Artikel zu dem vereinbarten Preis zu bezahlen, und er kann den Kauf nicht einfach abbrechen, weil er das Produkt woanders günstiger gefunden hat. Der Käufer hat mit dem Abgeben des Preisvorschlags bereits seine Absicht zum Kauf signalisiert.

Deine Optionen:
  1. Ablehnung des Kaufabbruchs: Du kannst den Kaufabbruch ablehnen und darauf bestehen, dass der Käufer den Artikel zum vereinbarten Preis bezahlt. In diesem Fall solltest du den Käufer höflich darauf hinweisen, dass er mit dem Preisvorschlag einen Vertrag abgeschlossen hat und diesen nun einhalten muss.
  2. Mögliche Konsequenzen:
  • Negative Bewertung: Der Käufer könnte eine negative Bewertung hinterlassen, wenn er nicht zufrieden ist. Allerdings solltest du dabei nicht nachgeben, wenn du im Recht bist. In der Regel schützt eBay Verkäufer vor unrechtmäßigen Kaufabbrüchen und negativen Bewertungen, die auf einem klaren Vertragsbruch basieren.
  • eBay-Entscheidung: Wenn der Käufer weiterhin den Kauf abbrechen möchte, kann er einen Fall bei eBay melden. In solchen Fällen prüft eBay die Situation und kann entscheiden, dass der Käufer trotzdem zahlen muss, da ein verbindlicher Vertrag vorliegt. Wenn der Käufer einfach nicht zahlt, kann dies auch zu einer automatischen Öffnung eines Falls wegen "Nichtbezahlung" führen, was dazu führen kann, dass der Käufer negativ bewertet wird und du eine Gebühr zurückerstattet bekommst.
Fazit:

Du bist im Recht, wenn du den Kauf nicht abbrechen möchtest, da der Vertrag durch die Annahme des Preisvorschlags bereits zustande gekommen ist. Es ist wichtig, dass du dem Käufer freundlich, aber bestimmt erklärst, dass er seine Verpflichtung zum Kauf einhalten muss.

Falls der Käufer weiterhin ablehnt zu bezahlen und du keine Lösung findest, kannst du den Fall an eBay übergeben, und die Plattform wird die endgültige Entscheidung treffen.

Quelle: Ebay Verkäuferportal

Woher ich das weiß:Recherche

Krystara 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 17:47

Danke für die ausführliche Informationen.
Also kann ich auf die Zahlung bestehen, obwohl eBay rät, dass ich diese Abbruchanfrage akzeptieren soll, wenn der Käufer noch nicht bezahlt hat und der Artikel noch nicht verschickt wurde?
Und wie kann ich am besten das dem Käufer höflich mitteilen? Per privater Nachricht vorher oder nach dem Ablehnen des Kaufabbruchs vom Käufer?

Kaufvertrag wurde geschlossen, du hast ein Recht auf Erhalt des Kaufpreises. Würde hart bleiben.

Rechtlich betrachtet ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen, auf dessen Einhaltung du bestehen kannst. Dass du das auch sinnvoll durchsetzen kannst, bezweifle ich