Soll ich einen Käufer verklagen, wenn er nicht bezahlt?

7 Antworten

ebay oder Kleinanzeigen?

Schadenersatz gibt es nur für Schaden, der nachweislich entstanden ist. Wieviel ist das?

Ich gehe davon aus, du möchtest den Vertragsbruch anfragen.

-schriftlich auffordern bis zum (fester Termin) zu bezahlen, (in Verzug setzen), Nachweis aufheben.

-dann ggfls. Zivilklage zur Vertragserfüllung, wenn er immer noch nicht reagiert.

Die Frage ist ob sich das lohnt. Du erwähnst den Preis nicht, sinnfrei ist es unter 100 Euro. Du könntest z.B. den Account auch der Plattform melden, er habe X bei dir gekauft und reagiert nun nicht mehr.


Helmut3445 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 20:50

Ebay. Über 100 Euro. Was ist der nächste Schritt nach der Klage?

heurekaforyou  02.07.2025, 05:36
@Helmut3445

100,- EUR wäre der Kaufpreis - nicht der entgangene Gewinn. Und nur den könntest du überhaupt geltend machen.

Eckengucker  02.07.2025, 10:27
@Helmut3445

Du kannst den Verkaufspreis nicht als Schaden deklarieren, da du die Ware noch hast. Auch der Gewinn ist vermutlich als Schaden zweifelhaft, da du die Ware noch anderweitig verkaufen kannst. Das ist mMn kein Schaden. Schaden wäre der Versandpreis oder sonstige Kosten - in diesem Fall.

Dir ist weiterhin klar, dass du die Kosten für diese Klage vorstrecken musst? Selbst der Mahnbescheid des Gerichts kostet in aller Regel 60 Euro, die du auslegen musst, in der Folge bis zum Vollzug kann die Summe von 100 Euro mehrfach überschritten werden, die du zwar zurückfordern kannst, du weißt aber gar nicht, ob er überhaupt zahlungsfähig ist, du hast also ein Risiko.

Deshalb ist es risikobehaftet und eigentlich nicht zu empfehlen.

Die Sache hat aber zwei Seiten. Da jeder auf dieser Spieleplattform verkaufen kann, tummeln sich private Angebote neben gewerblichen. Davon profitieren die privaten. Fuer Kaeufer ist das oft erst auf den zweiten Blick erkennbar.

Viele Privatangebote sind optisch so gut gemacht, dass sie sich kaum von gewerblichen unterscheiden. Da klickt man mitunter als Kaeufer schon mal vorschnell auf kaufen, das hat nichts mit unreifem Verhalten zu tun.

Am besten ist verklagen auf Schadensersatz, oder?

Welchen Schaden hast erleidest du denn, wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt? Die Ware hast du ja schließlich noch.

 Nun bittet mich der Käufer, den Kauf abzubrechen. Das möchte ich aber nicht!

Dann hast du die Möglichkeit die Anfrage des Käufers abzulehnen. Wenn der Käufer noch nicht bezahlt hat und dies auch nach Aufforderungen durch eBay nicht macht, bricht eBay den Kauf ab.

Etwaige Ansprüche (Entgangener Gewinn) gegen den Käufer müsstest du dann zivilrechtlich einklagen.

Gewinne kannst du jedoch nur machen, wenn du mehr bekommst, als du selbst gezahlt hast. In diesem Fall handelst du du jedoch in der Regel bereits gewerblich. Um als gewerblich eingestuft zu werden reicht bereits die Absicht, Gewinne erzielen zu wollen.

Die Kosten für ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren muss der Gläubiger vorauslegen.

Einen Anspruch zu haben alleine reicht nicht. Du musst diesen auch durchsetzen, also die Forderung beitreiben können. Jeder Pfändungsversuch kostet ebenfalls Geld.

Erfahrungsgemäß lohnt sich dieser Aufwand für den Verkäufer nicht.

Und das war noch nicht alles!

Wenn der Käufer behauptet den Kauf selber gar nicht getätigt zu haben, lässt sich kaum das Gegenteil beweisen.

Der Käufer ist zwar für den Zugang zu seinem eBay-Account verantwortlich, doch ein Verstoß gegen die eBay-Regeln lässt sich ausschließlich durch eBay ahnden.

Tipp:

Wenn der Käufer nicht bezahlt, erhält er einen internen eBay-Vermerk. Im Wiederholungsfall reichen die möglichen eBay-Maßnahmen von eingeschränkter Nutzung bis zum dauerhaften Ausschluss.

Wenn Du es Dir einfach machen willst, breche den Kauf ab und verkaufe an den nächsten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.

Helmut3445 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 20:51

Nein, das möchte ich nicht. Sonst bekomm ichs nicht los. Er muss also bezahlen.

Dir stehen alle Möglichkeiten zur Verfügung es ist ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag entstanden.

Ich würde mir persönlich nicht den Aufwand machen aber jeder wie er mag.

Abmahnung mit Zahlungsfrist möglich, Ebay Fall eröffnen möglich.

Sogar bei Nichtbeachtung aller Mahnung wäre Anzeige möglich (unnötig).

Ich empfehle den Kauf zurück zu ziehen musst aber nicht.