EBay Auktion ersteigert, Verkäufer bricht ab aufgrund zu wenig gewinnertrages, ist es rechtens?
Hallo
habe so eben eine Auktion Bei eBay bestehend aus 2 Roller die man zusammen basteln müsste (Gebraucht wert ca 1400€) für 37,16€ ersteigert, nun mag der Käufer den Kauf abbrechen und schrieb mir „schon klar das ich die 2 Roller nicht für 37,16€ verkaufen werde, weniger als für 550€ Wird nicht verkauft“und hat den Kauf abgebrochen.
er schrieb in eine weitere Nachricht „ich kann jederzeit abbrechen - wurd geklaut fertig“
wie sieht die Rechtslage aus??? Würd natürlich gerne auf mein Gewinn bestehen
EBay Artikel
https://www.ebay.de/itm/392879293497
Gruß
8 Antworten
Das Recht ist absolut auf deiner Seite. Der BGH hat in ähnlichen Fällen bereits mehrfach zu Gunsten des Käufers entschieden. Wer so doof ist, sich darauf zu verlassen, dass eine Auktion tatsächlich den gewünschten Verkaufspreis erzielt, hat halt Pech gehabt. Er hätte diverse Optionen gehabt, legal zu gewährleisten, dass die beiden Roller für nicht weniger als 550 Euro verkauft werden.
Ob du den Weg gehen willst, ist deine Entscheidung. Er wird dir die Roller nicht kampflos überlassen.
Wie nett, dass er dir das noch schriftlich gibt, mach Screenshots, Ebay löscht Kommunikation nach 90 Tagen. Scheint nicht der Hellste zu sein... 🤦♀️
Das hab ich mir auch gedacht, Versuch grad bisschen natürlich das alles zu entlocken schriftlich - wie stehen den die Chancen vor Gericht wenn er behauptet nun die Roller wurden geklaut?
Lächerlich! Alleine mit vorheriger schriftlicher Ansage, dass er das ja einfach bloß zu behaupten braucht! 🙄
An deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen und den einen einzigen Brief schreiben lassen. Das kostet dich ein paar Euro aber billig genug hast du die Roller ja erstanden. Das dürfte schon Wirkung zeigen.
Werd ich natürlich auch in dem Fall jetzt machen, frag mich aber wirklich wie die aussichtslage nun aussieht wenn er vor Gericht behaupten würde die Roller seien geklaut oder beschädigt worden trotz schriftliche Aussage von ihm? Soll ja schließlich zielführend zum Gewinn der Sachlage bringen
Ja sorry. Mehr kann dir dazu echt niemand sagen. Außer deinem Anwalt.
Pech für den Verkäufer : Wenn du geboten hast ,darf er den Kauf nicht aus diesem Grund abbrechen ............Du kannst mit Hilfe eines RA auf Herausgabe der Ware klagen .
Macht nur viel Stress und Arbeit ..................
Für den Verkäufer der Horror
siehe hier : ...........
aber !! anderer Richter , anderes Urteil möglich...........
ich möchte nicht in deiner Zwickmühle stecken : Denn was ,wenn man selbst , auch nur irrtümlich , solch einen Fehler macht ?
Ich würde 250 ( VH ) verlangen , mit RA und dem Urteil oben winken ........Denn der Verk muss vor sich selbst und seiner Blödheit geschützt werden.........
Dann hätte der Verkäufer einen Mindestbetrag angeben müssen. Er muss die Teile also für den Preis hergeben.
Anderenfalls könntest du ihn auf Schadensersatz verklagen.
Sprich, wenn du nun woanders etwas gleichwertiges für sagen wir mal 550 € kaufst, könntest du von diesem Verkäufer die Differenz zwischen 37,16 € und den 550 € einfordern, da das ja der Schaden ist, der dir entstanden ist.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du es darauf ankommen lassen. Wenn du keine hast, musst du überlegen ob dir das einen Rechtsstreit wert ist, da du dann erst mal in Vorkasse gehen musst.
Also durch seine geschriebene Aussage in Nachrichten „mindestens für 550€ günstiger geb ich die nicht her“ darauf kann ich mich beruhen für den Schadensersatz??
hab leider kein rechtsschutz
Verkäufer können einen Mindestpreis hinzufügen, wenn ein Artikel im Auktionsformat eingestellt wird. Der Mindestpreis ist der minimale Betrag, den der Verkäufer für seine Ware bekommen möchte. Wenn der Mindestpreis also nicht erreicht wird, kommt der Kauf nicht zustande.
Es gab keinen Mindestpreis, normale Auktion - lief als Auktionsgewinner auch durch und nun möchte er aufgrund zu wenig Gewinn abbrechen
Nein, dass darf er natürlich nicht. Dann hätte er einen Mindestpreis angeben müssen.
Ziemlich dämlich, dass auch noch reinzuschreiben. Dann hätte er klüger sein müssen und behaupten müssen sie seien "verbrannt" oder ähnliches ...
Also: Du hast ein Recht auf die beiden Roller zu deinem Gebot. Melde das gleich bei Ebay, dass die sich drum kümmern.
Er will es natürlich nicht rausgeben, jetzt meint er „ ich kann jederzeit den Kauf abbrechen - wurde geklaut fertig“
würd natürlich auf den Kauf bestehen zu dem Preis
https://www.ebay.de/itm/392879293497