Ebay Käufer beschwert sich über nicht vorhandene Lego Anleitung?

8 Antworten

Eine Gebrauchsanleitung ist rechtlich gesehen ein Bestandteil des Produkts. Logischerweise fehlt die oft, vor allem bei Gebrauchtartikeln, das muss dann trotzdem erwähnt werden.

Zur Vollständigkeit gehören auch Anleitung und Karton. Wenn das nicht dabei ist, sollte es dazu geschrieben werden.

Da würde ich mir auch betrogen vorkommen


heurekaforyou  19.12.2024, 15:54
Da würde ich mir auch betrogen vorkommen

Betrug setzt immer Vorsatz voraus, was sich letztendlich aber kaum beweisen lässt. Deshalb würde ich eher auf Fahrlässigkeit plädieren.

Grundsätzlich hast du aber vollkommen Recht und für Fahrlässigkeit haften natürlich auch niemand anderes als der Verkäufer.

Oklinq  19.12.2024, 23:06
@heurekaforyou

Von der Definition her hast du zwar recht, für den Käufer kommt es aber aufs gleiche raus, wenn der Verkäufer die Rücknahme oder Preisminderung nicht akzeptiert.

heurekaforyou  20.12.2024, 01:56
@Oklinq

wenn der Verkäufer die Rücknahme oder Preisminderung nicht akzeptiert ?

Mein Kommentar bezog sich auf deine Aussage:

Da würde ich mir auch betrogen vorkommen

Du schreibst:

 für den Käufer kommt es aber aufs gleiche raus, wenn der Verkäufer die Rücknahme oder Preisminderung nicht akzeptiert.

Was kommt für den Käufer auf Gleiche raus?

wenn der Verkäufer die Rücknahme nicht akzeptiert

Die Rücknahme zu verweigern würde lediglich bedeuten, dass der Verkäufer sein Eigentum an der Sache aufgibt. Der Käufer kann dann entscheiden, ob er die Sache behält oder vernichtet.

Wenn der Verkäufer eine Preisminderung nicht akzeptiert.

Umso besser. Dann hat der Verkäufer den Kaufvertrag offensichtlich doch noch erfüllt und Ersatz beschafft.

Anderenfalls hat der Käufer die Wahl:

  • vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz zu verlangen.
  • Nicht vom Vertrag zurück zu treten, die mangelhafte Sache zu behalten und den Kaufpreis zu mindern.

§ 441 BGB

Minderung

(1) 1Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. 

(3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 2Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) 1Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. 

Beispiel:

  • Der Käufer hat 160,- EUR für den Artikel bezahlt.
  • Die fehlende Original-Anleitung ist selten und kostet 20,- EUR
  • Das LEGO-Set hat einen Wert von 200,- EUR (Durchschnittspreis)

Dann ergibt sich folgende, von den Gerichten anerkannte Rechnung:

  • Wert mit Mängel: 180,- EUR
  • Wert ohne Mängel: 200,- EUR
  • Alter Kaufpreis: 160,- EUR

Neuer Kaufpreis: 180 * 160 / 200 = 144,- EUR

Die Differenz zwischen alten und neuem Preis beträgt 14,- EUR und muss dem Käufer nachträglich durch den Verkäufer erstattet werden.

Oklinq  21.12.2024, 01:04
@heurekaforyou

Es kommt für den Käufer aufs gleiche Raus ob es mutwilliger Betrug war, oder Fahrlässigkeit.

Der Verkäufer hat hier keine Nachlieferung oder ähnliches geleistet, und damit den Kaufvertrag nicht erfüllt. Gleichzeitig schreibt der Fragesteller, dass er es nicht zurücknehmen möchte.

Darauf bezog sich mein Kommentar. Es kommt in dem Fall aufs gleiche raus. Nämlich das der Käufer nicht das erhalten hat, wofür er bezahlt hat und vermutlich auch nicht nachträglich bekommt.

Vollständig bedeutet, inklusive Anleitung.

Du hättest demnach explizit erwähnen müssen, dass die Anleitung nicht dabei ist.

Der Käufer ist im Recht.

Der Käufer muss nicht die Konsequenzen für deine Fahrlässigkeit tragen!

Wenn du ein vollständiges Set verkaufst, musst du auch ein vollständiges liefern.

Ich habe dabei natürlich nur die einzelnen Bausteine gemeint.

Dann hättest du natürlich genau das auch schreiben sollen. Du kannst wohl kaum erwarten, dass der Käufer ahnen muss, was du eventuell gemeint haben könntest.

 Ich sehe nicht ein das ich für einen Gegenstand aufkommen sollte den ich nicht im Angebot erwähnt habe.

Das siehst du falsch. Du musst für nichts aufkommen, sondern lediglich den Kaufvertrag erfüllen.

Wann ein Sachmangel vorliegt, regelt § 434 BGB

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht den objektiven Anforderungen entspricht, es sei denn es wurde wirksam etwas Anderes vereinbart. Eine Sache entspricht nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie:

- eine Beschaffenheit nicht aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann.

Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen, trifft eBay seine Entscheidungen zum Käuferschutz aufgrund seiner AGB, denen du im Übrigens durch die Registrierung auch zugestimmt hast.

Du möchtest wissen:

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Mein Tipp:

Eigentlich solltest du dich freuen, dass der Käufer ebenfalls unwissend ist und seine Rechte nicht kennt.

Tatsächlich müsstest du nämlich nicht nur deinen Artikel zurücknehmen, sondern auch Schadenersatz leisten.

Den eigentlichen Schaden hat in der Regel nämlich der Käufer, der ggf. auf eine günstige Gelegenheit verzichten muss, indem der Verkäufer bis auf die Kosten für den Rückversand am Ende nicht schlechter gestellt ist, als vor dem Verkauf.

Wenn in der Beschreibung steht "vollständig" ist davon auszugehen das auch die Anleitung mit dabei ist ansonsten muss das angegeben werden!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung