Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung reicht völlig aus.? Was bedeutet das?

6 Antworten

Gewährleisung ist so etwas wie eine Garantie aber gesetzlich verpflichtend. Man kann als Privatverkäufer die Gewährleisung ausschließen. Macht man das nicht, muss er 1 Jahr Gewährleistung geben. Eine Garantie ist eine freihwillige Leistung.

Mario

heurekaforyou  11.02.2018, 10:19

Hallo Mario,

ist zwar soweit richtig was du schreibst, allerdings bringst du da glaube ich ein paar Dinge durcheinander.

Du schreibst: Gewährleisung ist so etwas wie eine Garantie aber gesetzlich verpflichtend. - Danach: Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung.

Wahrscheinlich meinst du Folgendes:

Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers

Du schreibst: Man kann als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen. Macht man das nicht, muss er 1 Jahr Gewährleistung geben.

Fakt ist: Es gilt grundsätzlich eine Sachmängelhaftung von 2 Jahren!

Völlig egal ob du als privater oder gewerblicher Händler verkaufst. Egal ob du Neu- oder Gebrauchtware verkaufst.

Wie du bereits erwähnt hast, haben private Verkäufer die Möglichkeit, diese gesetzliche Sachmängelhaftung, bis auf wenige Einschränkungen auszuschließen.

Gewerbliche Verkäufer können die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren von 2 auf 1 Jahr reduzieren.

Ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung durch den Privat-Verkäufer unwirksam gilt auch für private Verkäufer die gesetzliche Frist von 2 Jahren. Und zwar selbst dann, wenn es sich um gebrauchte Ware handelt.

Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass der Verkäufer 1 Jahr Sachmängelhaftung angeboten hat.

Gut zu wissen: Im Kaufrecht gibt es keine Spielräume, wie etwa im Strafrecht, wo durchaus zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden kann.

Im Kaufrecht geht es einzig und allein darum - ob ein Anspruch besteht oder nicht.

JA oder NEIN (kein Vielleicht)

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techniker68  11.02.2018, 10:38
@heurekaforyou

Hi Jurist,

In der Regel vekaufe ich privat gebrauchte Sachen und da heist es ein Jahr. Auch für Händler.

Wichtig bei der Beantwortung des Fragestellers ist, das er mit dem Begriff Gewährleistung garnichts anfangen konnte. Deswegen als Vergleich "Garantie", damit er etwa eine Vorstellung hat, was das Wort bedeutet.

Für mich ist die Unterscheidung von "Vom Gesetzgeber vorgeschrieben, also gezwungener maßen" und "Freihwillige Leistung" wichtig.

Mit Paragraphen kenne ich mich wirklich nicht aus. Juristendeutsch ist nicht mein Ding.

Aber dennoch Danke für die Auskunft. Bei juristischen Problemen wende ich mich an Dich, sofern Du Dich auch mit dänischem Recht auskennst.

Mario

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Dieser Satz reicht vollkommen als Privatverkäufer. Das schließt ein, dass weder Garantie, noch Produkthaftung noch Rücknahme möglich ist.

Aber, wenn Du einen Artikel fehlerhaft beschreibst oder schönredest, gilt das alles nicht. Reklamation kann man nicht ausschließen.

DerCaveman  11.02.2018, 09:29
Das schließt ein, dass weder Garantie, noch Produkthaftung noch Rücknahme möglich ist.

Nein, davon tut es rein gar nichts. Es kann trotzdem noch eine von einem Dritten gegebene Garantie laufen und die Produkthaftung kann man sowieso nicht ausschliessen. Auch hat dieser Satz nichts mit einer Ruecknahme zu tun weil bei Privatverkaeufen sowieso kein Rueckgaberecht besteht und man ein solches somit auch nicht ausschliesen kann.

Der Satz bewirkt lediglich einen Ausschlus der gesetzlichen Haftung des Verkaeufers fuer solche Sach- und Rechtsmaengel, die bereits bei der Uebergabe des betreffenden Arrtikels an den Kaeufer vorhanden waren (nicht aber auch fuer solche, die dem Verkaeufer bekannt waren und von diesem verschwiegen wurden).

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heurekaforyou  11.02.2018, 10:45
@DerCaveman

Was für ein Durcheinander?

Der Satz bewirkt lediglich einen Ausschlus der gesetzlichen Haftung des Verkaeufers fuer solche Sach- und Rechtsmaengel, die bereits bei der Uebergabe des betreffenden Arrtikels an den Kaeufer vorhanden waren.

Alles was bei Übergabe bezgl. des Zustands bekannt ist, gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Was jedoch vertraglich zugesichert wurde, kann selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden - oder?

Weißt du was ein Rechtsmangel ist? Ein Rechtsmangel liegt z.B. vor, wenn du nicht alleiniger Eigentümer der Sache bist und Dritte ebenfalls Anspruch am Eigentum haben.

Beispiel: Du kaufst die einen Fernseher auf Ratenzahlung, wobei sich der Händler das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält.

Dann befindet sich der Fernseher zwar in deinem Besitz, jedoch nicht im Eigentum. Diese Tatsache kannst du natürlich nicht durch einen Weiterverkauf ausschließen.

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Schaden, die du aufgrund mangelnder Fachkenntnis nicht vorhersehen konntest.

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DerCaveman  11.02.2018, 13:54
@heurekaforyou
Alles was bei Übergabe bezgl. des Zustands bekannt ist, gilt als vereinbarte Beschaffenheit.

Ja, wenn es bekannt ist. Wenn es aber nicht bekannt ist, greift die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung. Genau das habe ich geschrieben.

Und ja, natuerlich weiss ich, was ein Rechtsmangel ist.

Deine Beleerung (absichtlich mit 2 "e") laeuft ins Leere.

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dresanne  11.02.2018, 09:51

Lass das "jegliche" weg und ergänze Gewährleistungsausschluss durch Sachmängelhaftungsausschluss. Ist die neuere Bezeichnung.

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Diese Formulierung ist leider völlig unwirksam !!!

Im Sinne der rechtlichen Bestimmungen kann die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) auch durch private Verkäufe nicht komplett ausgeschlossen werden.

Die in Kaufverträgen zwischen Privaten häufig verwendete vorformulierte Klausel  

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." 

ist unwirksam und hat zur Folge, dass KEIN Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. 

Gemäß § 309 Nr. 7a) BGB können Schadensersatzansprüche des Käufers für Körper- und Gesundheitsschäden durch allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden, soweit dem Verkäufer dabei ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. 

Ein wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung in Kaufverträgen sollte wie folgt formuliert sein: 

"Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." 

Einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Sachmängelausschluss für private Verkäufer findest du auch auf den eBay-Informations-Seiten.

Ich glaube unter: Rechtsportal/Rechtliche Informationen für private Verkäufer / Gewährleistungsrechte des Käufers

kevin1905  11.02.2018, 09:31

Der Satz ist vollkommen okay. Privatverkäufer haben ziemlichen Welpenschutz.

Selbst wenn dort fälschlicherweise Garantie stehen würde, dürfte das Gericht im C2C Bereich die Klausel akzeptieren.

Oder hast du ein anderslautendes Urteil (OLG oder BGH)?

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heurekaforyou  11.02.2018, 09:55
@kevin1905

Bevor du dich hier aus dem Fenster hängst und mir etwas erzählen willst, wäre ich dir dankbar, wenn du Fakten zur Sache, statt Geschichten aus dem Tierheim liefern würdest.

Du behauptest: Privatverkäufer haben ziemlichen Welpenschutz.

Was soll das im Bezug auf den Kaufvertrag bedeuten

Du behauptest: Selbst wenn dort fälschlicherweise Garantie stehen würde, dürfte das Gericht im C2C Bereich die Klausel akzeptieren.

  1. Widerspruch! Was als Falsch gilt wird wohl kaum durch ein Gericht als Wahr akzeptiert.
  2. INFO für alle, die mit dem Begriff C2C nicht anfangen können - hier mal kurz erklärt: C2C bedeutet Consumver to Consumer. Gemeint sind Geschäfte, bei denen sowohl Verkäufer als auch Käufer Verbraucher sind.
  3. B2C = Business to Consumer (Händler und Verbraucher)
  4. B2B = Business to Business (In diesem Fall handelt es sich um Geschäfte zwischen zwei Unternehmern.

Was soll das heißen: "Dürfte das Gericht wohl akzeptieren......

Wenn du den Unterschied zwischen einer Garantie und der Sachmängelhaftung kennen würdest, würdest du nicht solchen Unfug schreiben.

Du fragst mich:

Oder hast du ein anderslautendes Urteil (OLG oder BGH)?

Ich frage dich: Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass nur ein Wort von dem was du da behauptest auch nur annähernd etwas mit den gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag zu hätte - oder?

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iawoiserden  11.02.2018, 10:48
@kevin1905

"Privatverkäufer haben ziemlichen Welpenschutz"

Dieser Satz gilt vielleicht auf Melmak!

Hier in Deutschland gilt auch für Privatverkäufer, 'C2C' wie du es nennst, das BGB.

Wenn ein Privater etwas als "Neu" verkauft, gelten 2 Jahre Sachmängelhaftung.

Wenn es "gebraucht" ist, kann er die Sachmängelhaftung ausschließen. Aber auch dann muss es "frei von Sach - und Rechtsmängel' (§ 433 BGB)sein.

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Blindi211  05.01.2024, 16:16

Hallo,

Diese Antwort ist ziemlich lange her. Hoffe du bist noch hier und kannst mir helfen.

Ich schreibe eine Hausarbeit in dem Fall wurde Monitor gekauft,nach der Installation stellt sich jedoch heraus der Bildschirm hat einen Wackelkontakt. Die Käuferin fordert natürlich das Problem zu beheben. Der Verkäufer erklärt jedoch wahrheitsgemäß, keine Kenntnis von dem Wackelkontakt zu haben und lehnt jegliches Tätigwerden im Hinblick auf die Vereinbarung beim Vertragsabschluss "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung " ab.

Ich frage mich dadurch ist doch kein Leben,Gesundheit oder Körper gefährdet und Paragraf 444 sagt Der Verkäufer kann sich auf einen Haftungausschluss nicht berufen ,soweit er den Mangel Anglistik verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

Vielen Dank für deine Antwort

Liebe Grüße

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heurekaforyou  07.01.2024, 15:32
@Blindi211 Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kauf- und Schuldrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt!

Zwischen Käufer & Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.

§ 433Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übergabe einer Kaufsache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das heißt: Auch private Verkäufer können die Sachmängelhaftung nur für Mängel ausschließen, die nach der Übergabe an den Käufer aufgetreten sind.

Nicht haften braucht der Verkäufer für:

  • Mängel, die nach der Übergabe an den Käufer auftreten
  • Mängel aufgrund von Transportschäden oder Verlust der Ware.
Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Im Zivilrecht beginnt man in einem Gutachten häufig damit, zu prüfen, ob ein Vertragsschluss vorliegt. Hierbei sind zwei Prinzipien zu verstehen und zu beachten: Das ,,Abstraktionsprinzip‘‘ und das ,,Trennungsprinzip‘‘.

Eine ausführliche Erklärung findest du hier:

https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/zivilrecht/trennungs-und-abstraktionsprinzip#:~:text=Das%20Abstraktionsprinzip%20bedeutet%2C%20dass%20das,Nathalie%20gibt%20Max%20zehn%20Euro.

Die juristisch sichere Formulierung dafür lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“ Darauf weist unter anderem die Stiftung Warentest hin. Andere Formulierungen brächten dagegen keine zweifelsfreie Sicherheit. Sollte ein Käufer etwas reklamieren, wäre ein solcher Passus dann wirkungslos.

Neben der passenden Formulierung empfehlen die Warentester auch noch folgende Ergänzung: „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.“ Die Ergänzung sei besonders wichtig, wenn private Verkäufer auf Kleinanzeigen oder ähnlichen Online-Märkten immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten.

Der Hintergrund ist folgender: Bietet jemand ein Produkt dreimal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel an, gilt die Formulierung auch bei Privatleuten als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), erklären die Warentester. Und für eine Allgemeine Geschäftsbedingung gibt es verschärfte Voraussetzungen: Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist dann unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehle. Wer auf Kleinanzeigen nicht haften will, sollte also auch auf diesen zweiten Satz nicht verzichten.

Gut zu wissen:

Ist der Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung unwirksam formuliert, haftet der private Verkäufer wie ein gewerblicher Händler 2 Jahre für Sachmängel.

In einem Rechtsstreit müsste das Gericht feststellen, wann der Schaden aufgetreten ist.

Die neue Rechtsprechung ist auch für private Verkäufer verbindlich!

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ist dann unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehle.

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Allgemein eine Sache bei Privatverkäufen, damit niemand nach dem Verkauf kommt und sagt es ist defekt und will das Geld zurück.

heurekaforyou  11.02.2018, 09:34

Ganz so einfach ist die Sache leider nicht. Für Mängel, die der Käufer verschwiegen hat, haftet er natürlich trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Und eine Behauptung, angeblich nicht gewusst zu haben, dass der Akku bereits nach kurzer Zeit wieder geladen werden muss und somit mangelhaft ist, ist du die Ausschlussmöglichkeit für private Verkäufer ebenfalls nicht gedeckt!

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Das heißt, dass jemand auf die Frage: "Was muss ich denn alles schreiben, wenn ich eine Garantie gewähre?", geantwortet hat:

" "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!" reicht völlig aus."

Damit hatte er gemeint: mehr als diesen Satz brauche der unbekannte Fragesteller nicht zu verwenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Unterricht - ohne Schulbetrieb