Bei Kleinanzeigen auf Privatkauf hinweisen?

3 Antworten

diese ausschlußklausel dürfen privatleute beim verkauf gebrauchter waren angeben. damit entfällt der anspruch des käufers auf eine gewährleistung.

nicht aber auf schadensersatz bei sachmängel; d.h. verschweigt der verkäufer einen mangel, gilt die klausel nicht und er muss lt. § 434 BGB haften.