Was ist die Grenze zwischen negativem Werturteil (Meinungsfreiheit) und Ehrdelikten wie übler Nachrede oder Beleidigung?
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2 Antworten
Es gibt keine Grenze zwischen übler Nachrede und negativem Werturteil, das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, weil ein üble Nachrede niemals ein Werturteil, sondern immer nur eine Tatsachenbehauptung "sein" kann.
Zwischen Beleidigungen und negativem Werturteil, das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist die Grenze meines Wissens nach fließend: Es muss dann zwischen der Meinungsfreiheit des Täters und der Ehre des Opfers abgewogen werden. Nur bei Schmähkritik ist es ganz klar eine Beleidigung.
Wobei man hier üble Nachrede und Beleidigung unterscheiden muß, da üble Nachrede Tatsachenbehauptungen voraussetzt. Allerdings ist das Problem, das bei übler Nachrede das in dubio pro reo nicht gilt, d.h. der Angeklagte muß nachweisen, das die behaupteten Tatsachen wahr sind.