Gibt es das in Strafrecht bei Schuldunfähigkeit?

3 Antworten

Der Satz ist zwar etwas verwirrend formuliert, ich versuche aber trotzdem mal zu antworten:

Wenn das Gericht wirklich Zweifel hat, ob der Täter im Zeitpunkt der Tat schuldfähig oder schuldunfähig war, muss es ihn freisprechen.

Wenn aber nur hypothetisch die Möglichkeit der Schuldunfähigkeit besteht und das Gericht aber der Überzeugung ist, dass der Täter schuldfähig war, wird es ihn als schuldfähig verurteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Genial1233 
Beitragsersteller
 25.07.2025, 19:21

Wenn er vom Hausarzt nachweislich Mittel gegen emotionalen Ausnahmezustand gekriegt hat?

, sicher aber wurde Schuldunfähigkeit nicht sichergestellt,

Da gilt in "dubio pro reo" im Zweifel für den Angeklagter. Wobei es letztlich immer auf die Ansicht des Gerichts ankommt.

Einfach ins Blaue hinein Schuldunfähigkeit zu behaupten bringt nix. Es muß schon ernstliche Gründe geben, die für eine Schuldunfähigkeit sprechend. Endgültig bewiesen werden muß die Schuldunfähigkeit aber nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Genial1233 
Beitragsersteller
 25.07.2025, 19:34

ernsthafte gruende wie ?

Nachweislich war er in Klinik wegen emotionalen Krisen.

Er erschien nachweislich beim Arzt und berichtige von emotionalen Krise und bekam mittel dagegen

salome77  25.07.2025, 19:54
@Genial1233

Du hast über Jahre hinweg beleidigende Emails geschrieben und versendet. Eine emotionale Krise sieht anders aus.

Kristall08  25.07.2025, 20:29
@salome77

Und ab dem Zeitpunkt der ersten Anzeigen muss ihm klar gewesen sein, dass das in Deutschland nicht erlaubt ist.

Wenn man dann trotzdem weitermacht, kann man sich nicht mehr auf Ahnungslosigkeit berufen und einen auf schuldunfähig machen, denke ich.

Legitime Schuldausschließungsgründe führen nicht zu einer Verurteilung.