Gibt es das in Strafrecht bei Schuldunfähigkeit?
Das Gericht spricht frei, da man Schuldunfähigkeit in Tatzeitpunkt nicht ausschliessen kann, sicher aber wurde Schuldunfähigkeit nicht sichergestellt, da man dabei nicht da war.
3 Antworten
Der Satz ist zwar etwas verwirrend formuliert, ich versuche aber trotzdem mal zu antworten:
Wenn das Gericht wirklich Zweifel hat, ob der Täter im Zeitpunkt der Tat schuldfähig oder schuldunfähig war, muss es ihn freisprechen.
Wenn aber nur hypothetisch die Möglichkeit der Schuldunfähigkeit besteht und das Gericht aber der Überzeugung ist, dass der Täter schuldfähig war, wird es ihn als schuldfähig verurteilen.
Wenn er vom Hausarzt nachweislich Mittel gegen emotionalen Ausnahmezustand gekriegt hat?
, sicher aber wurde Schuldunfähigkeit nicht sichergestellt,
Da gilt in "dubio pro reo" im Zweifel für den Angeklagter. Wobei es letztlich immer auf die Ansicht des Gerichts ankommt.
Einfach ins Blaue hinein Schuldunfähigkeit zu behaupten bringt nix. Es muß schon ernstliche Gründe geben, die für eine Schuldunfähigkeit sprechend. Endgültig bewiesen werden muß die Schuldunfähigkeit aber nicht.
Du hast über Jahre hinweg beleidigende Emails geschrieben und versendet. Eine emotionale Krise sieht anders aus.
Und ab dem Zeitpunkt der ersten Anzeigen muss ihm klar gewesen sein, dass das in Deutschland nicht erlaubt ist.
Wenn man dann trotzdem weitermacht, kann man sich nicht mehr auf Ahnungslosigkeit berufen und einen auf schuldunfähig machen, denke ich.
Legitime Schuldausschließungsgründe führen nicht zu einer Verurteilung.
ernsthafte gruende wie ?
Nachweislich war er in Klinik wegen emotionalen Krisen.
Er erschien nachweislich beim Arzt und berichtige von emotionalen Krise und bekam mittel dagegen