Ist das eine Straftat?

5 Antworten

Wenn du über Rot laufen meinst, dann viel Spaß beim Lesen. Ignorieren Sie als Fußgänger die rote Ampel, wird ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro fällig“, klärt Rechtsanwältin Janina Sommerlatte auf. Die Anwältin fügt hinzu: „Sind Sie dann auch noch als Fußgänger in einen Unfall verwickelt, erhöht sich die Strafe auf zehn Euro. “

Woher ich das weiß:Recherche

Nein, denn es steht in der StVO -

Der StraßenverkehrsORDNUNG und nicht im Strafgesetzbuch.

Und wer eine "Ordnung" verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Das kann aber eine Strafe zB in Form einer Verwarnung oder eines Entgeltes nach sich ziehen.

Nein ist keine Straftat.

Ne Ordnungswidrigkeit, was kein Strafbestand ist.

Wenn kein Auto weit und Breit links und rechts ist, geh ich auch über Rot über die Ampel .

Nein, das ist (lediglich) eine Ordnungswidrigkeit.

Ich denke du meinst "laufen" und nein, das ist nur eine Ordnungswidrigkeit