Ist ausbremsen eine Straftat
Sagen wir ich bremse ein Auto! Ist das eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit!
MfG
12 Stimmen
4 Antworten
Absichtliches ausbremsen stellt in jedem Fall eine strafbare Nötigung dar.
Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kommt auf die Verkehrssituation an. Drängler in der Tempo 30 Zone durch Bremsen zum Langsamfahren zwingen dürfte als Ordnungswidrigkeit durchgehen - sofern überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt.
Vollbremsung auf der Autobahn als Provokation anderer Verkehrsteilnehmer ist sicher eine Straftat.
Und zwar Nötigung des hinterherfahrenden Fahrzeuges, da kein ausreichender Abstand eingehalten wird.
Ausbremsen ist sofort und ausnahmslos eine Nötigung.
Dicht auffahren ist nur bei einem längeren hinterherfahren + eventuelle Lichthupe strafbar. Nicht in jedem Fall. Dafür gibt es ja auch extra die Ordnungswidrigkeit zu dichtes auffahren.
Ich wiederhole mich nicht gerne: zu dichtes Auffahren kostet viel Geld, Punkte und 4 Wochen Fahrverbot - mindestens. Und das kann ich jeden Tag vielfach beobachten. Ausgebremst wurde ich zweimal in mehreren Jahrzehnten.
Einzelfallabhängig.
Nein, das ist eine Straftat. Und zwar Nötigung.