Ist ausbremsen eine Straftat

Straftat 50%
Ordnungswidrigkeit 50%

8 Stimmen

4 Antworten

Straftat

Absichtliches ausbremsen stellt in jedem Fall eine strafbare Nötigung dar.

Straftat

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ordnungswidrigkeit

Kommt auf die Verkehrssituation an. Drängler in der Tempo 30 Zone durch Bremsen zum Langsamfahren zwingen dürfte als Ordnungswidrigkeit durchgehen - sofern überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt.

Vollbremsung auf der Autobahn als Provokation anderer Verkehrsteilnehmer ist sicher eine Straftat.


Einzelfallabhängig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..