War das eine straftat

Ja 91%
Nein 9%

11 Stimmen

blechkuebel  31.08.2024, 15:50

Also Du meinst, Post aus dem Altpapier zu fischen, zu lesen, und wieder reinzuschmeißen?

Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:50

Post Kasten war Offen hab gelesen und dann in die Mülltonne geschmissen weil ich angsthatte das er es merkt

blechkuebel  31.08.2024, 15:52

Hast Du dabei einen Brief aufgerissen?

Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:53

Ne das war offen

blechkuebel  31.08.2024, 15:55

Warum legst Du den Brief nicht einfach zurück? Wie soll er das merken, dass Du reingeschaut hast?

Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:56

Na komm ist egal !!!

5 Antworten

Was hast du getan?

Du hast:

  • Post geöffnet bzw. angeschaut, die nicht an dich adressiert war,
  • den Brief dann weggeworfen, ohne ihn weiterzugeben.

Das kann – je nach genauer Handlung – eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit sein.

1. Straftat nach § 202 StGB? – Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202 StGB – Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses:
Wer unbefugt einen verschlossenen Brief öffnet oder sich den Inhalt verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
  • Aber: Du hast den Brief nicht geöffnet, sondern nur angesehen (z. B. durch das Fenster im Umschlag?) – dann ist es wahrscheinlich keine Straftat.
  • Wenn du ihn wirklich geöffnet hast (also Umschlag aufgerissen), dann kann das als Verstoß gegen das Briefgeheimnis gelten.
2. Unterschlagung oder Behinderung der Zustellung (§ 274, § 268 StGB)?
  • Wegwerfen fremder Post kann in Einzelfällen als „Unterdrückung von Urkunden“ (§ 274 StGB) gewertet werden – aber nur, wenn du gezielt verhindern wolltest, dass der Empfänger die Post bekommt.

In deinem Fall – aus Neugier und Unwissenheit, einmalig – wohl eher nicht.

3. Ordnungswidrigkeit?

Wenn du fremde Post nicht zustellst oder zurückgibst, obwohl du weißt, dass sie falsch eingeworfen wurde, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein.

Aber auch hier: Erst bei wiederholtem oder absichtlichem Verhalten.

Was du jetzt tun kannst:
  1. Mach es beim nächsten Mal richtig:
  • Wirf es in den richtigen Briefkasten oder
  • schreib „falsch zugestellt“ drauf und gib es dem Postboten zurück.
  1. Du brauchst jetzt keine Angst zu haben – bei einmaligem Fehlverhalten passiert in der Regel nichts.
  2. Wenn du sicher gehen willst: Entschuldige dich beim Nachbarn – das zeigt Einsicht und klärt die Sache im Guten.
Fazit:
  • War es eine Straftat? Vermutlich nein, solange du nicht gezielt den Brief geöffnet oder zerstört hast.
  • War es eine Ordnungswidrigkeit? Möglich, aber bei einmaligem Irrtum ohne böse Absicht: kein Problem.
  • Mach’s nicht nochmal – und gut ist’s.
Woher ich das weiß:Hobby
Ja

(1) Wer unbefugt

  1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
  2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

§ 202 StGB


Wenn Du fremde Post lasest - Ja.

Sorge wenigstens dafür, daß der Nachbar die Post erhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..
Ja

Das Öffnen eines Briefes und die Kenntniserlangung ist eine Straftat, nennt sich Verletzung des Briefgeheimnisses.

Und das ist keine Kleinigkeit! :) Wenn der dich dafür anzeigt, was ich wirklich hoffe, dann wird man dich ordentlich penetrieren, also im Rechtssinne.

Sollten daraus Nachteile für deinen Nachbarn erwachsen, etwa weil er auf etwas nicht reagieren kann, weil du seine Post vernichtet hast, hat er ebenfalls zivilrechtliche Ansprüche gegen dich.

Lass dir das schön schmecken, ich hoffe, dass deine Neugier befriedigt ist.


Panamacity3  31.08.2024, 17:10

War ja offensichtlich (Profil) nicht das erste Ding. Der gute Mann wird sicher "Karriere" machen, die zügig in der JVA endet.

Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:52

😭😭

Nein

Das ist eine Straftat.