Ist es eine Straftat Wahlplakate die in der Öffentlichkeit angebracht wird zu entfernen?

10 Antworten

Ich habe mal eins entfernt und entsorgt, weil es ohne meine Einwilligung an meinem Zaun angebracht war. Der Zaun gehört ja zu meinem Grundstück und somit wurde das Plakat widerrechtlich auf Privatgelände platziert.

Es kam nichts nach!

Aber ansonsten gilt eine solche Aktion als Sachbeschädigung.


vanOoijen  14.01.2025, 13:59

Da warst Du ja auch absolut im Recht. Dein Zaun ist ja keine Straßenlaterne, die der Kommune gehört.

Ja, ist es!

Die Plakate gehören ja jemandem (einer Partei, einem Kandidaten) und haben einen gewissen Wert. Das Plakatieren muss zuvor von den Behörden genehmigt werden.

Jedes Entfernen, Beschädigen ist ein Diebstahl bzw. eine Sachbeschädigung.

Von Experte Asporc bestätigt

Ja, Sachbeschädigung, §303 StGB.
Tut man nicht, auch nicht mit Hitlerbärtchen verzieren oder überkleben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ex-RA/FAStR; Sozialrecht, vorwiegend Psychiatrie

Ja, das ist Sachbeschädigung, da die Plakate Eigentum der Parteien sind.

Das gilt für Plakate aller Parteien.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe in meinem Leben schon viel gesehen
Von Experte rotesand bestätigt

Mitnehmen ist Diebstahl und zerstören oder verändern ist Sachbeschädigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter