Ist es eine Straftat Wahlplakate die in der Öffentlichkeit angebracht wird zu entfernen?
10 Antworten
Ich habe mal eins entfernt und entsorgt, weil es ohne meine Einwilligung an meinem Zaun angebracht war. Der Zaun gehört ja zu meinem Grundstück und somit wurde das Plakat widerrechtlich auf Privatgelände platziert.
Es kam nichts nach!
Aber ansonsten gilt eine solche Aktion als Sachbeschädigung.
Da warst Du ja auch absolut im Recht. Dein Zaun ist ja keine Straßenlaterne, die der Kommune gehört.
Ja, ist es!
Die Plakate gehören ja jemandem (einer Partei, einem Kandidaten) und haben einen gewissen Wert. Das Plakatieren muss zuvor von den Behörden genehmigt werden.
Jedes Entfernen, Beschädigen ist ein Diebstahl bzw. eine Sachbeschädigung.
Ja, Sachbeschädigung, §303 StGB.
Tut man nicht, auch nicht mit Hitlerbärtchen verzieren oder überkleben.
Ja, das ist Sachbeschädigung, da die Plakate Eigentum der Parteien sind.
Das gilt für Plakate aller Parteien.
Mitnehmen ist Diebstahl und zerstören oder verändern ist Sachbeschädigung.
P.S. Welche Partei war denn so dreist?