Ihnen ist die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von neun Monaten entzogen worden. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Strafbefehls oder dem Gerichtsurteil.

Ein Fahrverbot ist was anderes und dauert höchstens drei Monate (dabei erhalten Sie Ihren Führerschein nach Beendigung des verfügten Fahrverbots zurück).

Sie müssen zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis (rechtzeitig) einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel werden Sie von dieser Behörde mit einem Schreiben über die Vorgehensweise zur Wiedererteilung informiert. Erst mit der Aushändigung des/eines neuen Führerscheins (der "alte" Führerschein wird beschlagnahmt, ungültig gemacht und verbleibt so bei/in den Akten) sind Sie dann wieder berechtigt, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

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Ohne (fach-)ärztliche Atteste und/oder Gutachten läuft da gar nichts.

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