Warum überprüft das zuständige Gericht beim Erlass eines Mahnbescheides nicht, ob der Anspruch des Gläubigers zu Recht besteht?

5 Antworten

Da hierfür bereits ein gerichtliches Verfahren notwendig wäre, dessen Kosten man sich im Vorfeld spart. Hierfür hat der Empfänger ja die Möglichkeit bei Zustellung Widerspruch einzulegen. - oder eben zu bezahlen, da die offen stehende Schuld vergessen wurde.

Weil es ein vereinfachtes Verfahren ist und es eben eine Vereinfachung sein soll, die nicht gegeben ist, wenn erst alles inhaltlich geprüft würde.

Abgesehen davon hat der Empfänger des Mahnbescheids ja – lass mich nicht lügen – ich glaube 14 Tage Zeit zu widersprechen. Tut der Empfänger des Mahnbescheids dies, wird der Sachverhalt ja eben geprüft… Beziehungsweise kann dann nicht einfach die im Bescheid angeführte Summe eingetrieben werden ohne dass weitere Schritte unternommen werden, in welchen die Korrektheit dann halt eben geprüft wird.

T3Fahrer


gretamal 
Fragesteller
 24.05.2020, 17:28

Vielen Dank !!!

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Weil bei einer solchen Prüfung jede Partei Anspruch auf rechtliches Gehör hätte, und es dann ein Klageverfahren und kein Mahnverfahren mehr wäre. Weiterhin hat der Schuldner ohnehin die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid einzulegen, wenn er meint die Forderung sei ungerechtfertigt.

Das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Vermutlich, weil es die Kosten, für die der Gläubiger in Vorleistung treten muss, unverhältnismäßig in die Höhe treiben würde und man es einfach halten wollte.

Ansonsten sieht der Mahnbescheid ja das Rechtsmittel des Widerspruchs vor.

Wie sollte das Gericht das mit vertretbarem Aufwand prüfen?

Der Empfänger kann dem Mahnbescheid widersprechen, dann ist immer noch Zeit für eine gerichtliche Klärung des Anspruchs.