Ratenzahlungsvereinbarung, Mahnbescheid, Widerspruch?

2 Antworten

So nun meine Fragen wenn ich dem Mahnbescheid zustimme habe ich automatisch einen Schufaeintrag?

Sobald der Gläubiger den Mahnbescheid der Schufa meldet.

Vorsorglich wurde ich darauf hingewiesen um die Verjährung vorzubeugen, die vorgenannten Beträge in einem Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht tituliert werden.

Wozu ein Mahnbescheid, solange Du ratenweise diese Forderuung begleichst, denn die Forderung verjährt erst am Ende des 3. Kalenderjahres, welches auf die Entstehung der Forderung endet. Zur Verdeutlichung eine im Februar 2019 entstandene Forderung verjährt erst zum 31.12. 2022. ...... wenn Du regelmäßig 50 Euro auf eine Gesamtforderung von 1000 Euro bezahlst, so ist diese Forderung nach 20 ! Monaten sprich 1,6666 Jahren beglichen .... ergo ist ein Mahnbescheid, welcher zusätzliche Kosten aufwirft real überflüssig und würde Dir jedwede Kreditwürdigkeit auf Jahre entziehen.

Gretchen281012 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:31

Gute also widerspreche ich dem Mahnbescheid ganz oder teilweise?

Dann erkläre ich der WoBau das dies nicht nötig sei unter den Gründen die Sie oben aufgeführt haben? Lg

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Gretchen281012 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:37
@wilees

Aber ganz widersprechen oder teilweise.

Wozu würden Sie tendieren?

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Die Wohnungsbaugesellschaft will einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Der ist 30 Jahre gültig und mit dem kann sie pfänden lassen. Das ist die sicherste Form eine Forderung langfristig vor der Verjährung zu sichern und pfänden zu können.

Doch du hast Raten angeboten. Somit ist das eigentlich nicht nötig. Jede Rate, die du zahlst, hemmt die Verjährung. Solange du brav Raten zahlst ist es nicht nötig einen teuren Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Denn die Kosten dafür, werden sie dir auch aufbrummen.

Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, besteht die Möglichkeit den Klageweg zu gehen. Muss man aber nicht. Ich weiß nicht, wie die Wohnungsbaugesellschaft vorgeht. Eigentlich ist auch eine Klage überflüssig, solange deine Raten fließen.

Ein Schufaeintrag passiert nicht automatisch. Die Schufa ist eine Auskunftei. Um dort Eintragungen zu machen, muss man dort Mitglied sein. Man kann auch eine andere Auskunftei wählen. Viele sind z. B. auch bei Creditreform oder andere bekannte Auskunfteien. Schufa ist in Deutschland nur sehr beliebt.

Solltest du z. B. eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass du kein Vermögen besitzt oder in Insolvenz gehen, dann holt sich die Schufa allerdings diese Informationen in ihr System rein. Das sind öffentliche Bekanntmachungen in der Schuldnerkartei und nicht geheim.

Sag der Wohnunggesnossenschaft, dass du mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden bist, da du Ratenzahlung angeboten hast und das die Verjährung hemmt. Auch Gläubiger haben eine Pflicht zur Kostenminderung. Ihnen ist es nicht erlaubt ohne Not Kosten aufzubauschen. Ihre Begründung ist nicht ausreichend.

Gretchen281012 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:20

Also lege ich Widerspruch ein?

Teilweise Wiederspruch oder Voll?

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Realisti  13.05.2020, 16:24
@Gretchen281012

Ich würde alles ablehnen und gleichzeitig Kontakt zum Gläubiger aufnehmen.

Begründen könnte man es mit der laufenden Ratenzahlung und dem unnötigen Aufblähen der Kosten, da die Ratenzahlung bereits die Verjährung hemmt. Gläubiger sind verpflichtet zur Kostenminimierung, so gut es möglich ist.

Was sagt dein Rechtsbeistand dazu?

Um den Gläubiger richtig zu ärgern, würde ich auf eine Anrechnung der Raten zuerst auf die Hauptforderung und erst danach auf die Kosten bestehen. Die Kosten werden immer von der Hauptforderung berechnet.

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Gretchen281012 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:27
@Realisti

Ich habe keinen :/

Aber ja ich habe mir schon gedacht das dieser Mahnbescheid überflüssig ist. Da ich ja freiwillig die Ratenzahlung vorgeschlagen habe.

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Realisti  13.05.2020, 16:28
@Gretchen281012

Ich kann dir nur anhand der Angaben raten, die du gemacht hast und ich bin kein Rechtsanwalt. Wenn das schiefgeht, bin ich nicht haftbar.

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Gretchen281012 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:29
@Realisti

Die Geduld zum ärgern des Gläubigers hab ich leider nicht :D

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Gretchen281012 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:30
@Realisti

Nein das ist mir schon klar ich möchte hier auch niemanden haftbar machen. Aber mir kam es doch sehr überzogen vor und deshalb wollte ich nur etwas meine Meinung festigen. Danke! :)

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Realisti  13.05.2020, 16:32
@Gretchen281012

Ich würde widersprechen und gleichzeitig mit dem Gläubiger sprechen. Danach brav die Raten zahlen. Schicke schnell die erste Rate los. Somit kann er auf die Klage verzichten, die die Kosten auch weiter aufbläht.

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Gretchen281012 
Fragesteller
 13.05.2020, 16:36
@Realisti

Aber ganz widersprechen oder teilweise.

Wozu würden Sie tendieren?

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