Gerichtlicher Mahnbescheid - ich bin 6 Wochen in Urlaub

9 Antworten

Mahnbescheide weden nur an die ladungsfähige Anschrift des Beklagten zugestellt, nicht nachgesendet.

Und damit gelten sie wirksam als in dessen Empfangsbereich gelangt - zumal der Bescheid erwartbar war. Bei erfolglosem Zustellversuch durch GV wird der Bescheid öffentlich zugestellt rechtswirksam :-(

Gegen den Fristablaug kannst du wg. Abwesenheit also kein Rechtsmittel einlegen.

Entweder lässt du in deiner Abwesenheit den Briefkasten regelmässig auf diesen Bescheid kontrollieren und stellst den Emfang sicher: als Kuriersendung oder, eröffnet, als Fax dürfte das entsprechend zeitnah möglich sein oder dein Widerspruchsrecht ist verwirkt.

G imager761

hombreverde 
Fragesteller
 25.12.2011, 15:26

Danke für die vielen Ratschläge. Erwartet ist der Mahnbescheid eigentlich nicht. Ich wüßte noch nicht einmal den Absender; eine Mahnung habe ich auch von niemanden bekommen. Aber ich hörte in letzter Zeit so oft, dass Freunde gerichtliche Mahnbescheide bekommen, die auch nicht berechtigt sind.

Und ich stelle mir dann vor, was passiert, wenn ich auch einen bekomme und aber 6 Wochen nicht in Deutschland bin.

Ich werde jetzt folgendermaßen vorgehen. Ich werde einen Einspruch formuieren und unterschreiben und jemand bitten, regelmäßig im Briefkasten zu schauen und meine Post zu kontrollieren.

Dazu habe ich noch eine Frage: Ist bei einem gerichtlichen Mahnbescheid als Absender das Gericht auf dem Umschlag erkennbar.

Ihr seht, ich bin in solchen Dingen wirklich sehr unerfahren und vielleicht jetzt auch überängstlich.

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das gericht vorsorglich informieren dass du längere zeit abwesend bist und du einen mahnbescheid erwarten könntest. Du kannst es aber auch einem anwalt übertragen der in deiner abwesenheit für dich eintritt.

Memmenie  25.12.2011, 11:28

damit meine ich, dasss ein anwalt schon mal vorbeugend einen brief aufsetzen kann. Du solltest einen aufsuchen und ihn um rat fragen.

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Plant man eine längere Abwesenheit, so sollte man eine Person seines Vertrauens damit beauftragen, den Briefkasten regelmäßig zu leeren und den Inhalt zu durchforsten. In vorliegenden Fall, kann man sich dann benachrichtigen lassen oder die bevollmächtigte Person anweisen, was sie tun soll.

Falls der derjenige wirklich nun 6 Wochen auf hoher See war oder seinen Urlaub in Timbuktu verbrachte, dann kann er auch nach Rückkehr die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und wird damit auch Erfolg haben. (Siehe § 233 ZPO)

Bemerkt sei zum weiteren, falls versäumt wird gegen einen unberechtigten Mahnbescheid fristgemäß Widerspruch einzureichen, besteht die Möglichkeit gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen.

Hallo,
der Mahnbescheid wird per Zustellungsurkunde in den Briefkasten geworfen.

In den 6 Wochen wird sich doch jemand um Deinen Briefkasten und die Wohnung kümmern?
Dieser könnte Dir den Mahnbescheid zusenden, so dass Du vom Urlaubsort schriftlich Einspruch einlegen kannst.
Expresssendungen sind bestimmt recht zügig am Ziel.

Oder Du bevollmächtigst ihn schriftlich, in Deinem Namen Einspruch einzulegen.

Wenn du bei irgendjemandem eine Rechnung nicht bezahlt hast oder es vergessen hast, Bekommst du zunächst eine Zahlungserinnerung bzw. Eine 1.und eine 2. Mahnung . Kommt es zur 3. Und letzten Zahlungsaufforderung ,steht dann drin das bei nichtzahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Ein gerichtlicher Mahnbescheid. Kommt nicht aus heiterem Himmel .