Kann man gegen mich einen Titel durch Mahnverfahren erwirken, wenn ich im Urlaub bin?

1 Antwort

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Deshalb ist es auch grob fahrlässig, sich drei Monate lang nicht um die eingehende Post zu kümmern.

Das funktioniert grundsätzlich auch mit erfundenen Forderungen, die Begründetheit der geltend gemachten Forderung wird nicht geprüft. Ändert aber natürlich nichts daran, dass dergleichen als Betrug strafbar wäre.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche