Gerichtlicher Mahnbescheid nicht zahlbar?

7 Antworten

Mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und fragen ob Ratenzahlung möglich ist.

Ja. Du setzt dich mit dem Inkasso-Büro auseinander und handelst eine Zahlungspause oder eine Ratenzahlung aus.

Wenn sie damit nicht einverstanden sind, läuft die Chose auf eine Kontopfändung oder Sachpfändung hinaus.

Derjan123 
Fragesteller
 02.12.2019, 20:48

Hallo, Danke erstmal. Was hat denn das Inkassounternehmen mit dem Mahnbescheid zutun da er ja direkt vom Gericht kam soweit ich weiß?

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ImmoFrage  02.12.2019, 20:50
@Derjan123

Das Inkassounternehmen beantragt diesen Mahnbescheid. Geht dieser durch, beantragt das Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid. Mit dem erwirkten Titel kann das Inkassounternehmen letztlich eine Pfändung einleiten, die von einem GZV durchgeführt wird.

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das ich diesen nicht sofort zahlen kann.

dann solltestDu Dir einen privaten Kredit besorgen, bevor dieser Titel über Jahre in Deiner Schufa auftaucht und Dir jedwede Kreditmöglichkeit verbaut oder Wohnungssuche extrem erschwert.

Wenn Du noch innerhalb der 14-Tagefrist bist kannst Du diesem Mahnbescheid nach Begleichen der Forderung widersprechen.

Und sobald ein Titel vorliegt kann auch gepfändet werden.

ImmoFrage  02.12.2019, 20:50

Der Titel lässt sich aus der Schufa streichen.

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wilees  02.12.2019, 21:00
@ImmoFrage

Aber immer doch - allerdings frühestens 3 Jahre nach Erledigung der Forderung .

Außer: die Forderung war / ist geringer als 2000 Euro und wurde/ wird innerhalb von 6 Wochen nach Meldung an die Schufa beglichen.

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ImmoFrage  02.12.2019, 21:01
@wilees

[...] geringer als 2000 Euro [...]

Das wird hier höchstwahrscheinlich der Fall sein.

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Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid > (Lohn)-Pfändung.

Wenn Du gar nicht auf den Mahnbescheid reagierst, kann nach Ablauf von zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid folgen. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Titel mit dem sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Daher solltest Du sofort handeln. Ist die Forderung gerechtfertigt, aber Du kannst nicht alles sofort zahlen, dann nimm am besten mit dem Gericht und/oder mit dem Gläubiger Kontakt auf und versuche eventuell eine Ratenzahlung auszuhandeln. Ist der Anspruch nicht gerechtfertigt, kannst Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen und zwar innerhalb einer Mindestfrist von zwei Wochen. Das bedeutet, dass Du auch nach Ablauf dieser Frist nich den Widerspruch einlegen kannst, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist. Ist er schon verfügt gilt der Widerspruch als verspätet, ist aber noch nicht verloren. Ein verspäteter Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird dann als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt.

Hast Du bereits einen Vollstreckungsbescheid bekommen, kannst Du gegen diesen Einspruch erheben und zwar ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Allerdings handelt es sich hier nicht wie bei der Widerspruchsfrist gegen den MB um eine Mindestfrist, sondern um eine Notfrist. Eine Notfrist kann nicht verlängert werden. Wird sie versäumt, so ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden. Das einzige, was man dann nur noch machen kann, ist Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand zu beantragen, d.h., dass das Verfahren dann in den Stand vor Ablauf der Notfrist gesetzt wird. Mit diesem Antrag muss dann auch zeitgleich das versäumte Rechtsmittel oder hier der Rechtsbehelf Einspruch eingelegt werden. Allerdings bedarf es hier wirklich sehr sehr wichtige Gründe, dass diesem Antrag auch wirklich stattgegeben wird.

Daher an besten gleich handeln, sobald Du den Mahnbescheid erhalten hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung