Mahnbescheid Klarna Monika mumm?

4 Antworten

Normal, wenn man eine Retoure hat, kann man die bei Klarna melden u die nehmen das dann raus. Der Rest liegt beim Händler.

Du müsstest die Beweise haben, dass du es Retounierst hast, das heißt Quittung von den Sendungen mit natürlich dem Empfänger Namen drauf, dass du ne Chance vor Gericht hast.

Hast du das alles noch? Dann setz dich mit dem Händler in Verbindung....wobei das wohl eher zu spät ist, denn sie hätten schon lange Nachforschungen bei der Post machen müssen oder eben bei dem, bei dem du sendung aufgegeben hast.

Sieht mies für dich aus. Aber versuch dein Glück u pack alles in ne Mail, oder Einschreiben u widersprech dem.

Wenn du alle Beweise über die Retouren hast, z. B. Versandsbeleg mit Angabe des Empfängers, dann dürfte für dich die Sache günstig ablaufen.

Dem Mahnbescheid widersprechen. Dazu hast du 2 Wochen Zeit.

Mache von den Versandbelegen Kopien und schicke die an den Verkäufer. Der muss sich dann darum kümmern, wo die zurückgesandte Ware abgeblieben ist.

Wird die Ware nirgends mehr gefunden, so ist der Versender versichert und muss den Schaden ersetzen. Du müsstest dein Geld bekommen und der Verkäufer das Geld vom Versicherer des Versenders

Du hast den Versandbeleg von der Retoure hoffentlich noch? Hebe den gut auf. Wenn Ja, kreuze "Ich widerspreche insgesamt" an und schicke den Mahnbescheid per Einschreiben zurück zum Gericht. Parallel würde ich der Anwältin ebenfalls einen Brief schicken, dass du nichts bezahlst, da es sich um eine Retoure handelt und sie sich gefälligst mit dem Shop zu einigen hat.

Probleme auf dem Versandweg fallen dem Gläubiger zur Last und wenn die Retoure auf dem Postweg verschwindet, dann ist das sein Problem.

Die Mumm wird dich dann anschreiben, dass du deinen Widerspruch begründen sollst oder zurücknehmen sollst. Beides musst du nicht machen. Du musst dich gar nicht mit ihr unterhalten. Das sind auch ohnehin nur automatisierte Briefe und da hat die Anwältin nie selbst drüber geschaut.

Wichtig: Klarna kann und darf auch nichts fordern. Denn gemäß BGB darfs du Klarna dieselben Vorbehalte machen wie dem Shop. Und dieser Vorbehalt heißt "Retoure = Kein Geld."

Wichtig ist wie gesagt nur, dass du den Versand der Retoure nachweisen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mitglied AK Inkassowatch

Aus deiner Frage geht nur hervor, dass du mit Klarna selbst Kontakt hattest. Nimm doch einfach mal Kontakt mit dem Inkassobüro auf. Wenn diese einen Mahnbescheid beantragen ist das keine böse Absicht. Inkasso ist ein Massengeschäft, da passieren öfter mal Fehler.