Verjährt eine Inkasso Forderung,der Lowellgroup nach über 10 Jahren?

9 Antworten

aber wenn die sich nie bei mir gemeldet haben dann zählt doch sowieso die Verjährung oder nicht?

Genau genommen sogar nach 3 Jahren.
Dass an der Sache was nicht ganz stimmen kann, kannst du an folgendem erkennen:

Nun kam ein Mahnbescheid, da hab ich dann gleich Widerspruch eingelegt.

Eine Forderung aus 2009 wird erst jetzt zum Mahnbescheid gemacht? Sehr ungewöhnlich. Aber du hast vollkommen richtig gehandelt. Und warum hast du das?

Danach kam noch ein Brief in dem Sie mir raten das ich doch den Widerspruch zurückziehen soll, also die sind schon ganz schön dreist.

Genau aufgrund dieser Reaktion.
Den 1. sind die Gebühren ungeprüft und 2. wahrscheinlich sowieso nicht zulässig. Hier würde mich mal die Kostenaufstellung interessieren.

Deswegen die Frage ob da nicht alleine die Verjährung schon zählen würde, sonst könnte ja jeder kommen.

Wie gesagt, streng genommen nach 3 Jahren bereits und wenn das Inkasso das anders sieht, müssen sie es beweisen und ggf. auch vor Gericht.
Den mit deinem Widerspruch muss das Inkasso nun erklären, warum sie fordern und Nachweise erbringen. Erst jetzt wird auch durch einen Gerichtsdiener die Forderung geprüft (ein MB ist immer ungeprüft).

Entsprechend wird dann ein Verfahren eröffnet. Aber keine Sorge, das Inkasso wird sehr wahrscheinlich vorher zurückziehen. Es sei denn sie wollen Pokern.. kann aber nachhinten los gehen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.
Von Experte PatrickLassan bestätigt
Danach kam noch ein Brief in dem Sie mir raten das ich doch den Widerspruch zurückziehen soll

Das zeigt ganz gut, daß Du aus meiner Sicht das Richtige getan hast.

Ich an Deiner Stelle würde den Widerspruch nicht zurücknehmen, sondern mir ggf. rechtlichen Rat vor Ort holen.

Die Forderung müßte verjährt sein, sofern die Verjährung nicht gehemmt wurde.

Wenn es so ist, wie du geschildert hast, ist die Forderung verjährt. Du kannst einem Verfahren beruhigt entgegensehen.

Was mich wundert: die Inkassounternehmen versuchen häufig verjährte Forderungen zu bekommen. Aber sie lassen es meist nicht zum Mahnbescheid kommen, weil sie wissen, dass es aussichtslos ist!

Hast du irgendwas übersehen?

Nun kam ein Mahnbescheid, da hab ich dann gleich Widerspruch eingelegt.

Einrede der Verjährung nennt sich das.

Danach kam noch ein Brief in dem Sie mir raten das ich doch den Widerspruch zurückziehen soll

dann wird der Mahnbescheid rechtsgültig und du must zahlen - - schön blöd :))

Agamemnon712  06.07.2021, 12:03
du must zahlen - - schön blöd :))

Ganz schön frech - wer sagt denn, daß der/die FS den Widerspruch zurücknimmt?

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peterobm  06.07.2021, 12:05
@Agamemnon712

bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen - man lese den Absatz genauer

er nimmt den Widerspruch zurück, der Mahnbescheid wird rechtskräftig und kann sogar mit Gerichtsvollzieher gepfändet werden

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Tuhja 
Fragesteller
 06.07.2021, 12:59

Nein, werde den Widerspruch sicherlich nicht zurücknehmen.

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Genau das gleiche hatte ich auch und ging bis zum Mahnbescheid und auch das ich den Einspruch lieber zurück nehmen sollte um weitere Kosten zu vermeiden.

Tatsächlich kam dann auch ein Gerichtliches Schreiben und ich sollte Stellung nehmen, was ich auch tat. Hatte keine Offenen Rechnungen und danach ist das im Sande verlaufen und nichts mehr bekommen. ( 2 Jahre her)