Verjährung, inkasso,gezahlt?

8 Antworten

Wenn er dir Schuld anerkennt ist die Verjährung gehemmt. Auf Verjährung muss man sich berufen.

Zudem fordert auch nicht das Gericht Titel ein, sondern stellt diese nur aus. Allerdings muss die Titulierung nachweisbar sein. Fordert Den Titel ein. Wenn sie gelogen haben kommt ihr vielleicht so wieder raus.

Der Titel gilt 30 Jahre

WEnn das tituliert worden ist, muss der Schuldner das doch selber wissen, der Titel hält dann 30 Jahre, ansonsten wäre dies verjährt

Eine titulierte Forderung ist 30 Jahre lang gültig. Und ja, der Titel ergeht durch richterliche Entscheidung.

Zahlen müßt Ihr aber und gerade deshlab trotzdem.

Ja, wenn es einen Titel gibt.

Lass Dir den in Kopie mal übermitteln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Soll er sich doch einfach den Titel zeigen lassen