stromrechnung zahlungsverzug?

6 Antworten

Wie bereits von Nussbecher beschrieben, gibt der Rechnungsteller das Zahlungsziel vor. Das kann auch je nach Kunde (und dessen Zahlungsmoral) durchaus unterschiedlich ausfallen. Eine generelle Regelung (wie 30 Tage) gibt es nicht.

Die einfachste Abhilfe ist natürlich eine Einzugsermächtigung oder wenn Du das nicht willst, ein monatlicher Dauerauftrag auf Stichtag (Achtung: Laufzeit auf nächsten Werktag und Wochenden beachten), dann sollte da auch nichts passieren. Der zu entrichtende Abschlag bleibt ja normalerweise bis zur nächsten Jahresrechnung immer gleich.

Und ja: Ein Monatsbetrag darf auch monatlich im voraus verlangt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Stelle es um auf Bankeinzug am Anfang des Monats, wenn Du Geld drauf hast. Bitte den Stromanbieter, es immer nur am Anfang des Monats bei Dir abzubuchen.

das eine rechnung immer 30tage zeit hat, erst NACH 30 tagen ist man im verzug

Nicht unbedingt.

Zahle künftig pünktlich oder wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale.

Wenn das Leistungsdatum nach dem Kalender bestimmt ist, kommst du direkt und ohne Mahnung in Verzug. § 286 BGB.

Am besten du lässt den Stromanbieter das Geld selbst einziehen oder machst einen Dauerauftrag. Damit sparst du dir solche Scherereien.

Wann genau und wie viel Geld abgebucht wird, kann dir eigentlich egal sein: Es gibt ja noch die Jahresabrechnung. Das Geld landet also so oder so beim Stromanbieter.