Überweisung zweier Beträge an Inkasso nur mit Inkassonummer und Erklärung des Verwendungszwecks im Brief?
Hallo,
ich habe Beträge an das Inkasso überwiesen, die diesem maximal zustehen. Als Verwendungszweck habe ich die Inkasso-Nr. angegeben.
Wofür die Beträge sind (Hauptforderung, Mahnkosten...) habe ich in einem Brief erläutert, den ich nachgeschickt habe. Den sonstigen Forderungen habe ich darin widersprochen.
Inzwischen Post von dem Inkasso bzw. dessen Anwalt, der die Zahlung als Anerkennung der Gesamtforderung wertet!
Kann das Inkasso/der Anwalt mir einen Strick daraus drehen, dass ich in den Überweisungen nur die Inkasso-Nr. angegeben habe oder müssen sie meine Erklärungen in dem Brief zu meinen Zahlungen anerkennen ???
Vielen Dank für fachkundigen Rat im Voraus ...
2 Antworten
ich habe Beträge an das Inkasso überwiesen, die diesem maximal zustehen.
Die da wären?
der die Zahlung als Anerkennung der Gesamtforderung wertet!
Korrekt so! Mit deiner Zahlung ohne Hinweis wofür die Summe ist, hast du nun die Schulden komplett anerkannt. Herzlichen Glückwunsch!
Du sagst du hast einen Brief geschrieben wo du schreibst was du anerkennst. Dumm für dich, denn dieser Brief ist nichtig. Du hättest bei der Überweisung ebenfalls angeben müssen wie sich die Summe die du überwiesen hast sich zusammensetzt !
Den Strick hast du dir selber gedreht & musst nun den Rest der Forderung noch begleichen, dann ist die Sache damit erledigt.
Denn was du nicht weißt ist, dass Zahlungen an ein Inkasso IMMER erst die Kosten des Inkassos beglichen wird & was übrig bleibt geht in die Hauptforderung.
Hast du also zb. eine Hauptforderung von sagen wir 100 € + die Inkasso-Phantasiegebühren von sagen wir 75 € & du überweist 100 €, kommen bei der Hauptforderung nur 25 € an.
In deinem Fall ist egal, du hast einen entscheidenden Fehler gemacht & damit die komplette Schuldsumme / Forderung anerkannt.
Nein, Schuldanerkenntnisse bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Wenn durch einen zweiten Brief sogar klarstelle, wofür das Geld ist, dann ist es juristisch unmöglich, das anders zu verrechnen.
Das weiß nur der Fragesteller leider.
Aber da der sich bisher nicht meldet in einer solch "dringlichen" Angelegenheit.
Den ersten Betrag hatte ich mit dem Verwendungszweck der Inkassonr. und "Hauptforderung" am 16.09. überwiesen.
Den zweiten Betrag nur mit Inkasonr. - gedacht für Mahnkosten, Rücklastschrift, Inkassopauschale - hatte ich am 19.09. - also am Donnerstag - überwiesen.
Der RA des Inkasso reagierte prompt und schrieb mir: "Bei Widerspruchseinlegung, wofür bezüglich der überfälligen, berechtigten, durch Zahlung anerkannten Forderung kein Raum gegeben ist, ist die Überleitung in das ordentliche Klageverfahren unvermeidbar."
Der Brief kommt morgen (oder übermorgen) per Einschreiben bei dem Inkasso an.
Also liegt zwischen der 1. Zahlung, die noch eher "zweckgebunden" überwiesen wurde und dem Brief rund eine Woche.
Und zwischen der zweiten, leider nicht zweckgebunden überwiesenen Überweisung und dem Eintreffen meines Einschreibens 4 (oder 5 Tage).
Derartige Briefe welche nicht als Einschreiben verschickt werden kommen in der Inkassobranche meistens nicht an ! Sind Schlitzohren. Du hättest das im Überweisungsträger eintragen müssen.
Wie lang ist das her ?
Wird in dem RA Schreiben auf Dein Schreiben bezug genommen ?
Die Briefe habe ich per Einschreiben verschickt! Gestern - die Briefe kommen morgen - spätestens übermorgen an.
Die Zahlungen:
Erste Zahlung mit Inkassonr. und "Hauptforderung" als Verwendungszweck: 16.09.
Zweite Zahlung nur mit Inkassonr. (gedacht für Mahnkosten, Rücklastschrift, Inkasopauschale) am 19.09.
In dieser Sache gibt es einen Mahnbescheid, dem ich widersprochen habe (kommt auch morgen oder übermorgen an)
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Die andere Sache:
Erste Zahlung mit Inkassonr. und "Hauptforderung" als Verwendungszweck: 16.09.
Zweite Zahlung nur mit Inkassonr. (gedacht für Mahnkosten und Rücklastschrift) am 21.09. - gestern.
Inzwischen gestern weiteren Brief von dem Rechtswalt des Inkassos in erster Sache im Briefkasten mit Forderungserhebung und Drohung mit folgender Klage. Und Brief von dem Inkasso in zweiter Sache mit Forderungserhebung und Drohung weiterer Maßnahmen
Achso, in dem RA Schreiben wird noch nicht auf mein Schreiben Bezug genommen weil das morgen (oder übermorgen) erst ankommt.
Sie haben nach dem Zahlungseingang prompt reagiert und sofort den Brief geschickt.
In dem RA schreiben steht: "Bei Widerspruchseinlegung, wofür bezüglich der überfälligen, berechtigten, durch Zahlung anerkannten Forderung kein Raum gegeben ist, ist die Überleitung in das ordentliche Klageverfahren unvermeidbar."
OK ! Du hast zeitnah ein Einschreiben abgeschickt. Das ist gut.Dann warte ab und poste beim nächsten Brief wieder hier.
Viele Briefe gehen automatisiert raus. Da macht sich kein grauhaariger Jurist grosse Gedanken.
Er kann es evtl noch grad biegen mit der Verrechnung wenn nicht zu viel Zeit vergangen ist.