Kann ich noch einen Erbteil erwarten?
Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters das Haus bzw eine Haushälfte an meinen Bruder und mich überschrieben. Das Haus war bereits zu Lebzeiten meines Vaters durch einen Erbfall belastet. (Auszahlung des Pflichtteils an die Schwester meiner Mutter I. H. v. ca 75.000 DM).
Die Verträge bei der Bank zur späteren Tilgung dieser Belastungen, reichten letztlich nicht aus. Insbesondere konnte meine Mutter diese nach dem Tod meines Vaters nicht mehr bedienen.
Daher löste mein Bruder diese Verträge (eine Art Bausparvertrag, insgesamt 5 zwischen je 10 u d 24 TsD DM) auf und nahm ein Immobiliendarlehen über den verbleibenden Betrag auf. Fortan zahlte er 250€ monatlich. Ich nichts, da ich 2 kleine Kinder hatte und kein ausreichendes Einkommen, um mich angemessen zu beteiligen. Allerdings übernahm ich die Grundabgaben von jährlich 650 €, jetzt 800 €.
Nun ist meine Mutter gestorben. Zuvor hatte sie Niessbrauch recht, das nun erlischt. Mein Bruder und ich sind weiterhin Eigentümer. Im Grundbuch eingetragen.
Wir kennen aktuell den Wert des Hauses, das Sanierungs - und renovierungsbedürftig ist, nicht. Damals, ca. 1994 waren es 150.000 DM. Aber es wird ja trotzdem noch was wert sein. Mein Bruder wird Grundstück und Haus verkaufen wollen. Nun frage ich mich, ob mir trotz der erheblichen Zahlungen seinerseits überhaupt was vom Verkaufserlös zustehen könnte?
Die Immobilie verursacht leerstehend weiterhin etwa 250 € (Strom,Wasser muss vorläufig angeschlossen bleiben) monatlich plus Grundabgaben. Ein schneller Verkauf würde meinen Bruder entlasten, aber auch den Verkaufspreis drücken. Ich selber kann nach wie vor ausser den Grundabgaben, nicht wirklich etwas beitragen.
Natürlich kommen wir um Anwalt und Makler nicht herum, aber vielleicht ist hier jemand vom Fach, der mir eine Tendenz geben kann. Ob ich also überhaupt noch etwas zu erwarten habe. Mir geht es nicht um Gewinn, lediglich eine Chance meine eigenen Schulden - wenigstens zum Teil - zu tilgen. Ich wünsche meinem Bruder auch Entlastung und uns eine gütliche Einigung. Wir verstehen uns gut.