Pflichtverteidigung und weiteres?

4 Antworten

Ein Pflichtverteidiger muss nicht zwangsläufig vom Gericht ausgesucht werden. Nach § 142 StPO soll stattdessen dem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, eine Frist gesetzt werden, innerhalb der er sich selbst einen Verteidiger aussuchen kann, den das Gericht dann dem Beschuldigten als Pflichtverteidiger beiordnet.

In der Praxis kann das so ablaufen, dass du selbst zu einem Anwalt deiner Wahl gehst und diesen mit deiner Vertretung beauftragst. Allerdings müsstest du dann das Honorar vorstrecken. Also solltest du mit dem Anwalt direkt besprechen, dass er vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll. Diesen Antrag kann der Verteidiger dann selbst für dich stellen. Das hat für den Verteidiger dann auch den Vorteil, dass er sein Geld auf jeden Fall bekommt und nicht auf deine Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit angewiesen ist.

Sobald du einen Verteidiger hast, wird dieser Akteneinsicht beantragen. Er kann sich auch darum kümmern, dass du deine elektronischen Geräte wiederbekommst.

dir ist jklar wenn du deine sachen zurück bekommst( was lange dauern kann) das ALLES gelöscht ist!

Weswegen wurde das mitgenommen? So einfach dürfen die das nich!

Zum ersten Anliegen kann ich dir mitteilen – zumindest aus meiner beruflichen Erfahrung – dass dir ein Pflichtverteidiger seitens der Rechtsanwaltskammer zugeteilt wird; dies jedoch nicht nach Sympathie, sondern wird einfach irgendein zur Verfügung stehender Anwalt mit deiner Vertretung beauftragt. Berücksichtigt werden da eher Aspekte wie zum Beispiel wie viele Pflichtverteidigungen der Anwalt bereits übernommen hat oder Urlaubsabwesenheiten. Wenn du dir einen Anwalt aussuchen willst, müsstest du bei dem gewünschten Anwalt vorsprechen und müsste dieser einen dementsprechenden Antrag stellen bzw. dem Gericht bekannt geben, dass er freiwillig die Pflichtverteidigung übernimmt.

Ich würde einfach bei der zuständigen Polizeistelle anrufen und nachfragen, wann du mit Handy und Laptop rechnen kannst. Du kannst dann auf die anfallende Gebühr hinweisen.

GlG!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wir haben selber einen Rechtsanwalt beauftragt.

Ich wollte gar keinen.

Aber das Gericht hat gesagt, wir MÜSSEN einen Verteidiger haben.