Flughafen Handgepäckskontrolle: Wohin mit dem contraband?

4 Antworten

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Das kommt sehr drauf an.

Bei der Kontrolle sind die 2 Größten Posten Dinge die:

a) in den Hausmüll gehen.

b) in den Ausguss (verstoß gegen die Flüssigkeitsauflagen.)

Die Sachen die das betrifft werden aber gar nicht beschlagnahmt. Du hast oft die Wahl: "Wenn vorne jemand wartet denn du das geben kannst kannst du es auch zurück bringen. Oder du entsorgst es halt aber es kann nicht mit in den Sicherheitsbereich/ins Flugzeug."

Dann gibt es natürlich Dinge die gesondert entsorgt werden müssen und die Werden dass dann auch.

Und natürlich Dinge die erst mal als Beweismittel in eine Asservatenkammer gehen weil das ganze ein Juristisches Verfahren nach sich zieht und es um Beweismittel geht.

Ich mein: Warum beschlagtnahmt man es überhaupt, wenn man dann sagt, dass es gar kein Sondermüll sondern Restmüll ist?

Weil es Dinge gibt die kein Sondermüll sind die aber trotzdem in einem Flugzeug als Gefährlich gelten. Ein Beil/Tomahawk ist z.b. einfach kein Sondermüll aber wenn du versuchst das im Handgepäck mit zu nehmen wirst du ein Problem bekommen... Beschlagnahmt werden Dinge wenn sie als Beweismittel für eine Strafrechtliches Verfahren gesichert werden. (Du glaubst gar nicht wie viele Menschen so blöd sind mit illegalen Gegenständen wie Schlagring, Totschläger, Butterflymesser, Faustmesser usw. in die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu gehen.)

Meist ist es aber eben nicht so dass Kram beschlagnahmt wird sondern du selbst die Wahl hast ihn zu entsorgen oder sonst eine Lösung zu finden.


LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 09:26

und meine Dr. Wolff Zahnspülung?

ThisIsJustMeDE  17.10.2024, 09:56
@LUKEars

musst du wie alles anderen Flüssigkeiten im Plastikbeutel unter Beachtung der gesamt mengen Transportieren oder man wird dich bitten das zu entsorgen.

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 10:01
@ThisIsJustMeDE

die haben es einfach unter den Tisch fallen lassen....

ThisIsJustMeDE  17.10.2024, 10:32
@LUKEars
aber als was? als potentiellen Gefahrstoff?

Als etwas das nach Verordnung EG 1546/2006 nicht mitgenommen werden darf wird es wohl einfach ganz normal als Restmüll entsorgt worden sein.

Ich verstehe nicht was dich daran so verwirrt/überfordert. Was ist daran unklar?

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 10:38
@ThisIsJustMeDE
verwirrt

wenn man mir unterstellt, dass die Zahnspülung Teil eines Mehr-Komponenten-Strengspoffs ist, dann müsste man die Zahnspülung doch auch wie Chemie-Sondermüll entsorgen....

oder?

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 11:15
@ThisIsJustMeDE

warum durfte ich es dann nich mit ins Flugzeug nehmen?

ThisIsJustMeDE  17.10.2024, 11:43
@LUKEars

weil es nach Verordnung EG 1546/2006 verboten ist.

habe ich doch geschrieben.

ThisIsJustMeDE  17.10.2024, 11:54
@LUKEars
sämtliche LAG in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern oder gleichwertigem Volumen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter, wobei der Beutelinhalt bequem in den vollständig geschlossenen Plastikbeutel passen muss, und

und bezüglich Medizinischer Produkte reicht auch ein blick ins Regelwerk.

Über 100ml sind flüssige Medikamente nur erlaubt wenn sie während des Fluges benötigt werden. Dass ist bei einer Mundspülung nicht der Fall.

Aber ich sehe schon: entweder willst du nicht verstehen oder bist nicht fähig dazu.

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 12:03
@ThisIsJustMeDE

und es kommt echt auf das Innenvolumen des Behälters an? es war nämlich nur noch ganz wenig von dem Schleim drin...

und da steht doch was davon, dass man die Sachen gar nicht auszupacken braucht, wenn Tomographie zum Einsatz kommt... das ist doch am BER der Fall...

du scheinst nich verstehen zu _wollen_....

Beschlagnahmte Ware geht m.W. direkt in die nächste Müllverbrennungsanlage.


frodobeutlin100  17.10.2024, 08:37

nicht wenn die Ware als Beweismittel in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren benötigt wird, dann wird sie durch die dazugerufene Polizei sichergestellt

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 08:41

aber wenn die doch vermuten, dass es sich um Bomben-Bestandteile handelt... Wieso verbrennen die es dann einfach? Ist das nicht iwi ein Widerspruch?

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 09:00
@frodobeutlin100

warum haben die dann meine Zahnspülung beschlagnahmt? kommt da noch n Strafverfahren?

ThisIsJustMeDE  17.10.2024, 09:20
@LUKEars

Wurde die beschlagnahmt oder wurde dir gesagt: "die kannst du nicht mitnehmen da es eine Flüssigkeit ist. Sollen wir die entsorgen?"

Und man geht nicht davon aus das eine konkrete Zahnspülung eine Bombe ist sondern setzt die Regeln um, Die es gibt weil man angst hat das jemand brennbare/explosive Flüssigkeiten in einen eigentlich Harmlosen Flüssigkeitsbehälter gepackt rein schmuggeln könnte. Das heißt aber nicht dass man dir das konkret unterstellt hat. (Wenn dem so wäre wüsstest du das. Du wärst dann auch nicht mehr mit geflogen...)

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 09:28
@ThisIsJustMeDE

das brennbare war wohl mein Parfümfläschchen: 80% Ethanol... oder? brennt das schon?

also gehen die davon aus, dass es höchstens mittelgefährlich ist? also kein HighTech Fünf-Komponenten-Strengspoff?

Kommt immer drauf an

  • Der größte Teil wird wohl verbrannt.
  • Falls es noch zu einem Verfahren kommt erstmal als Beweismittel behalten bzw den entsprechenden Behörden übergeben.
  • Ein kleiner Teil wird noch vom Zoll direkt genutzt um zB die Hunde zu trainieren, vorallem bei Sachen wie seltenen Fellen, damit die Hunde auch damit in Berührung kommen und diese dann erschnüffeln können.

LUKEars 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 09:00

aber warum beschlagnahmt man es dann, wenn man es doch nur verbrennt?

Personen- & Handgepäckkontrolle (frankfurt-airport.com)

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen bestimmten Gegenstand im Handgepäck mitführen dürfen, machen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Luftverkehrsgesellschaft kundig, ob dieser zugelassen ist. Eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft ist ratsam
Wenn Ihnen die Mitnahme eines bestimmten Gegenstands an der Kontrollstelle verweigert wird, können Sie den Gegenstand bei Ihrer Luftverkehrsgesellschaft als Reisegepäck aufgeben, ihn zurück zum Auto bringen, oder jemandem übergeben, der Sie an den Flughafen gebracht hat und nicht mitfliegt.  
Sollte dies nicht möglich sein, kommt es leider zum Eigentumsverzicht an der Kontrollstelle  
Diese Gegenstände können auch gegen Entgelt in der Gepäckaufbewahrung eingelagert werden.  

es kommt also in den Restmüll ...

je nachdem was geschmuggelt wird, wird auch die Polizei gerufen, der Artikel sichergestellt und Anzeige erstattet