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Keine Friseurin schneidet mir die Haare so wie ich es will - darf sie das und was tun?

Hallo,

Ich suche seit ca. 2 1/2 J. einen neuen Friseursalon, wo mir so die Haare geschnitten und frisiert werden, wie ich es möchte und zufrieden bin.

Dabei verlange ich gar nicht viel. Ich bestehe dadrauf, dass man die Haar auf der rechten Kopfseite etwas länger lässt und mein rechtes Ohren nicht komplett frei schneidet, sondern nur die Ohrläppchen freilässt.
Im Nacken schön kurz . Pixie cut !
So komme ich mit der Frisur am besten klar.

Ich habe einen Unfall gehabt und hatte rechts am Kopf eine OP.
Mein rechtes Ohr steht seitdem ab , ist unförmig und sehr verknubbelt und extrem gerötet als wenn ich ein ansteckendes Ekzem habe.

Beim frei geschnittenen Ohren, sieht man direkt auf die unschöne Unfall-Narbe und das schlimme Ohr.
Wenn fremde Leute das sehen; so wie letzte Mal beim Arzt. Die Frau neben mir sagte laut "iiiih, wie sieht das denn aus...ist das ansteckend !" und setzte sich woanders hin.
So etwas passiert öfter.


Und genau DAS erkläre ich jedes Mal einer Friseurin, in jedem Salon, erneut und jedes Mal will jede Friseurin meine Haare rechts kurz schneiden und das Ohr komplett frei schneiden.
"Ich schneide ihnen das mal kürzer und die Ohren frei, mache eine schöne freie Kontur hinter den Ohren, denn das sieht viel besser aus als so ein halb zugedecktes Ohr...!"
Jedes Mal sage ich "ich habe Ihnen doch gerade erklärt das ich DAS nicht will und man sieht ja auch warum". Meine Erklärungen nützen nichts.

Ich stehe dann jedes Mal auf und will nur noch gehen.
Bis jetzt hat keiner eingesehen, dass ich so nicht zufrieden bin und ich nicht zulassen will, dass man mir die Haare so scheidet, wie die Friseurin es will.

Eine Friseurin hat mich sogar mal fies ausgetrickst und gesagt, ich soll den Kopf mal runter machen und hat geschnitten.
Als ich wieder hoch geguckt habe und mich im Spiegel sehen konnte, ist mir ganz anders geworden. Sie hat mich komplett frei geschnitten.
Ihr Argument : "So sieht es viel besser aus"

5 Monate bin ich dann mit nur noch mit einem Stirnband herum gelaufen.
Ich war völlig am Ende mit den Nerven.

Jetzt war ich wieder bei einer anderen Friseurin und ich ihr wieder alles ganz genau und von Vorne erklärt...und was sagt sie "ich schneide Ihnen rechts kurz wie links und die Ohren frei, denn das sieht so flotter aus und steht Ihnen besser als das was sie haben wollen".
Ich bin aufgestanden und gegangen, weil ich absolut kein Bock mehr hatte zu diskutieren.

Ich würde mir die Haare ja einfach nur glatt lang wachsen lassen, aber ich habe sehr feines und dünnes Haar und ich leide unter extremem Kopfschwitzen.
Und da ich so stark schwitze, sieht das bei langen Haaren immer sehr ungepflegt aus....deswegen keine langen Haare mehr.
Und ein Bubischnitt steht mir wirklich nicht, bei meinen feinen dünnen Haar.

Also, wisst Ihr einen Rat für mich ?
Ich bin echt verzweifelt !
Danke !

Beauty, Haare, Friseur, Frisur, Gesundheit und Medizin, Haare schneiden, Kundenrechte, Kundenservice, Rechtsberatung

Handwerker kommt nicht, welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo, ich habe ein etwas komplizierteres Anliegen …

wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Im Keller steht zu den ganzen Wechselrichtern auch eine Batterie bzw. ein Batteriespeicher. Die Steuerung dieser Batterie ist vor ein paar Monaten kaputt gegangen. Es handelt sich hierbei (laut Solartechniker-Firma) um einen Garantiefall.

Nach langem rumtelefonieren und verschobenen Terminen bzw. nicht erscheinen der Handwerker kam letztendlich doch der Handwerker der Firma vorbei. Er kam mit der neuen Steuereinheit der Batterie und konnte sie aber nicht installieren, weil er sich damit nicht auskennt bzw. die Herstellerfirma „da was geändert hat“ (merke: Die PV-Firma, die diese Geräte verkauft kennt sich nicht mit der Installation aus …). Daraufhin hat mir der Handwerker gesagt, dass er beim Hersteller ein Ticket stellen muss und sich meldet, sobald es bearbeitet wurde. Das war vor ein paar Monaten. Ich habe mehrmals beim Handwerker telefonisch nachgefasst und werde immer wieder vertröstet. Das Ding ist: dadurch, dass die Batterie nicht geht speisen wir den überschüssigen Strom ins Netz ein, müssen aber gezwungenermaßen auch Strom zukaufen, gerade jetzt in der dunkleren Jahreszeit. Mich ärgert das alles richtig arg, weiß aber nicht wie ich mich verhalten soll. Zwingen kann ich ja niemanden oder? Kann man irgendwas geltend machen? Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Vielen Dank.

Anwalt, Rechte, Kosten, Anzeige, Beschwerde, Handwerker, Photovoltaik, Photovoltaikanlage, Rechtsberatung, Rechtsschutz

Was tun / Belästigung?

Ich verheiratet 2 kinder. Schwägerin ihr Mann will jeweils wenn seine frau nicht zuhause ist zu einem kaffee kommen. Ich und meine schwägerin sind beide noch im mutterschafftsurlaub und haben sonst genug zu tun. Das Kaffee welches er bei mir trinken kommen will ist jedoch nur ein "Schutz". Er packt mich zu sich und berührt meine brust po usw. Ich wehre mich und mache im immer wider klar dass geht nicht und er soll seine finger bei sich oder seiner frau lassen!! Mein Mann hatte ihn von amfang an nicht gerne und daher wenn ich ihm sagen dass sein schwager mich küssen, betaschen usw will würde es ein grosses familiendrama geben. Ich habe bis jetzt immer versucht ihm aus dem weg zu gehen und klares NEIN und Distanz zu schaffen, jedoch ist dies da Familie nicht immer machbar. Er kommt auf diese Ideen immer wen seine Frau natürlich weg ist...Steht auf einmal vor meiner Tür, telefon terror, lockt mich mit sachen welches ich holen sollte zu sich immer mit dem gleichen Hintergedanken...seine ausreden sind immer meine Frau hat blutungen und ich bin spitz. "Wenn du wider so arrogant mich abweist nehme ich eine foto von dir und vergnüge nich damit". Es gobt schlaflose nächte und weiss nicht wohin ich mit diesem Scheiss hin soll?

ich habe keine lust die "Schla***'' in der Familie zu sein und auch mein Mann würde direkt in schlagen und die ganze familie weiss es. Das verhältniss zu seiner Frau (schwägerin) ist mir sehr wichtig und will ich nicht aufs spiel setzen! Was soll ich blos tun?

Belästigung, Familienprobleme, Hilflosigkeit, Rechtsberatung, Stalker

Mir wurde ein neuer PC versprochen und ein gebrauchter verkauft. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

Ich bin total schockiert, und brauche mal euren Rat. mein PC hat den Geist aufgegeben, und ich habe einen Inhaber geführten Computerladen aufgesucht. Angeblich ein defektes MainBord. Mir wurde ein neues zukunftsfähiges Gerät empfohlen, mit dem ich die nächsten 5-7 Jahre auch im Hinblick auf Windows 11 gut aufgestellt bin. Eine Reparatur meines alten Computers würde sich daher nicht lohnen.
ich war einverstanden. Zum PC natürlich noch Kosten für Datenrettung, etc. Bekommen habe ich einen gebrauchten PC der aber nicht als solcher deklariert wurde. Er hat den gleichen Prozessor, Geschwindigkeit, Festplatte wie mein sechs Jahre alter PC, außerdem einen optischen Mangel. Mir wurde Microsoft Office verkauft, und eine SSD Platte, obwohl ich das schon hatte. Der gebrauchte PC ist im Internet für 79 € zu erwerben. Nun habe ich eine Rechnung über 800 € erhalten. Auf dieser Rechnung ist der neue PC nicht als gebraucht aufgeführt, nur der Name. Auch keine Garantie. Die mündlich angekündigt Leistung backup Programm aufspielen und Outlook Einrichtung sind nicht erfolgt. Ein Leihgerät wurde mir geradezu aufgedrängt obwohl ich nur einen Stick brauchte, jetzt steht das plötzlich auch auf der Rechnung. Aus meiner Sicht ist das alles Betrug.
Ich habe fünf Tage Zeit, zu bezahlen. Das will ich nicht. Was kann ich tun? Ist natürlich auch nervig, weil die Daten schon aufgespielt sind.

Danke!

Betrug, PC-Problem, Rechtsberatung

Vom Küchenkauf zurücktreten?Nun will Hofmeister 25% vom Kaupreis einbehalten?

Hallo,

meine Eltern haben vor 8 Tagen beim Möbelhaus " Hofmeister " in Bietigheim-Bissingen eine Küche angeschaut und mit einer Bearbeiterin schonmal eine Skizze sich erstellen lassen. Das heisst es kam jemand und hat sich bei meinen Eltern alles anschauen wollen, wegen den Masen und so. Meine Eltern haben den Typen jedoch gleich weggeschickt.

Sie haben sich nach grundlegender Überlegung doch entschieden, diese Küche nicht zu kaufen. Sie haben nun vor 3 Tagen an Hofmeister eine Kündigung des Kaufvertrages geschrieben und an sie versandt.

Nun kam vom Möbelhaus, daß sie nicht bereit sind, vom Vetrag zurückzutreten, und wenn verlangen sie vom Kaufpreis 7.283 € netto, 25% einzubehalten. hlschrank dabei war. Ich muss dazu sagen, daß beim Kauf keinerlei Geräte gabei gewesen sind, obwohl wir bei dieser Küche wo wir zuvor angeschaut haben, jedoch Herd, Spülmaschiene und Kühlschrank dab ei waren. Wir mussen diese Geräte extra zahlen um sie dabei zuhaben.

Im Kaufvertrag ist allerdings in der Rechnung nur der Nettobetrag enthalten aber eine Auflistung mit allem drumm und dran was die Geräte im einzelnen kosten, ist nicht orhanden. Deswegen haben wir den Kaufvertrag kündigen wollen.

Wer ist nun im Recht? Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten oder kann der Verkäufer 25 % vom Kaufpreis bei Rücktritt verlangen.

In den Geschäftsbedingungen vom Kaufvertrag ist sowas allerdings nicht ersichtbar.

Hoffe Ihr könnt uns hierbei helfen und Rat, Tipps, oder Vorschläge geben.

Mfg Muggi37

Allgemeinwissen, Rechtsanwalt, Küche, Möbel, Kaufvertrag, Jurist, Rechtsberatung

Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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bauen, Recht, Tierhaltung, Aussenbereich, Baugenehmigung, bauordnung, Baurecht, Gartenhaus, Holzhaus, Huhn, Hühnerstall, Jura, Rechtsberatung, Schuppen, Stall

Opfer eines Dreieckbetrugs, nun Mahnbescheid?

Auf ebay kleinanzeigen wurde ich Opfer eines Dreieckbetrugs.
Ich verkaufte einen Laptop auf ebay kleinanzeigen, den Laptop hat er von mir auf einer öffentlichen gut besuchten Strasse erhalten, das Geld hatte ich zuvor schon überwiesen bekommen mit Absicherung eines Fotos meines Personalausweis (Ich weiss das war dumm), allerdings wie ich erst nachher erfuhr war das Geld von jemand anderem. Der Betrüger dem ich den Laptop verkauft hatte, hat sich mit meinem Ausweis als mich ausgegeben um ein Iphone zu verkaufen und die 750€ von jemand anderem an mich weiterzuleiten, damit ich denke, ich habe Geld für den Laptop bekommen.

Erst später wurde mir aber bewusst, dass ich einem Betrüger in die Arme gefallen bin als jemand 1 Monat später unbekannt bei mir anrief und fragte wo sein Iphone bleibt und mir mit einer Anzeige drohte, aber na gut, da war ich noch etwas skeptisch.

Richtig bewusst wurde es mir 4 Monate später nach einem Brief der Polizei, bei dem Termin mit der Polizei hab ich die ganze Situation geschildert, dass mein Laptop durch den Vorfall bei dem Betrüger ist, hat die Polizei nicht interessiert. Das einzige was der Polizei wichtig war, ist das die 750€ schnell zu Ihrem Besitzer zurückkommen, der Besitzer sollte mich laut Polizei dann in den nächsten Tagen kontaktieren um alles zu klären.

1 Monat später immernoch kein Anruf vom Besitzer der 750€, also versuchte ich seine Email Adresse herauszufinden, da ich von der Polizei wusste, dass ihm eine Firma in Dortmund gehört. Ich habe die Email gefunden und ihn kontakiert, ich wollte eine Ratenzahlung innerhalb 2 Monate ausmachen, daraufhin antwortete er, dass er schon einen Anwalt kontaktiert hat und von seiner Seite aus kein Schriftverkehr mehr erfolgt.

Einen halben Monat später, erhielt ich dann kurz vor meinem Urlaub eine E-Mail von seinem Anwalt, dass ich innerhalb 3 Tagen die 750€ zahlen soll ohne Angaben auf welches Bankkonto ich das überweisen soll. Ich beschrieb dem Anwalt, dass ich selber Opfer des Betrugs gewesen bin und ich natürlich das Geld nicht mehr habe, aber ich es innerhalb 15 Tagen zurückzahlen kann. Daraufhin schrieben die mir, dass die dann einfach einen Mahnbescheidsantrag verschicken.

Abgesehen davon dass durch diese scheiss Situation mein Laptop weg ist, darf ich jetzt auch noch laut Mahnbescheid 150€ mehr bezahlen für Anwalt, Gericht und Zinsen. Ich selber hab keine Rechtsschutzversicherung, deshalb habe ich Angst vor noch mehr Kosten falls ich einen Teilwiederspruch auf die 150€ mache.

Was meint ihr? Wiedersprechen oder einfach bezahlen?

Ich habe dass Amtsgericht schon gefragt ob der Mahnbescheid überhaupt rechtens ist, weil ich keine anständige Mahnung bekommen habe und laut denen kann man auch ohne Mahnung einen Mahnbescheid kriegen heutzutage.

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Kleinanzeigen, Mahnbescheid, Rechtsberatung, Rechtsbeistand

Rechtsanwalt erhebt (willkürlich) Beratungskosten für Erstgespräch am Telefon! IST DAS RECHTENS!?

Hallo, meine Frage dreht sich um folgenden Fall: Im August hatte ich ein rechtliches Problem und mich auf Anraten von Freunden mit einen Anwalt FR Famielienrecht in Verbindung gesetzt. Mit diesem Anwalt habe ich ca. 30 Min telefoniert, in welchem er mir aber meine Grundfragen nicht beantworten konnte. Wir beendeten das Telefonat mit der Erkenntnis, dass ich erstmal Antwort vom Jugendamt abwarte. Am Telefon wurde mir vom Anwalt versichert, dass das Telefonat Nichts(!) kosten würde, sondern erst wenn er richtig aktiv werden würde und ich dann Beratungskostenbeihilfe stellen könne. Doch nach Antwort vom Jugendamt, wurde es nicht mehr nötig diesen in Anspruch zu nehmen. Nun, 6 Monate später bekomme ich eine Rechnung. In dieser wird zunächst behauptet, mich in dem Telefonat vor ** 6 Monaten** in 4 Themen beraten zu haben und dafür werden von mir 190€ + MwSt verlangt, die in dieser Rechnung unter dem Namen "Beratungsgespräch" aufgelistet sind.

Mir kommt der Vorgang sehr unseriös vor, da der Mensch telefonisch noch davon sprach, dass das Telefonat kostenlos sei, da 6 Monate vergangen sind eh überhaupt eine Rechung erstellt wurde und da in dieser nicht mal das genaue Datum des über ein halbes Jahr zurückliegenen Gesprächs genannt wurde.

Meine Fragen nun: 1. Gibt es eine Regelung für solche Telefonate beim ersten Kontakt und in welcher Höhe dadurch Kosten veranschlagt werden dürfen? 2. Auf welcher Rechts- bzw. Berechnungsgrundlage können solche Kosten veranschlagt werden? 3. Wo kann ich (online) die Regelungen nachschlagen, auf welchen Grundlagen sich solche Kosten zusammenstellen und welche Dienstleistungen entgegengebracht werden müssten, um diese zu rechtfertigen?

Die gesamte Art des Vorgehens und diese Zeitspanne erscheint mir fern ab von jeglicher Seriösität zu liegen. Ich freue mich auf viele Antworten, die bestimmt seriöser sind und hoffentlich viele Quellen enthalten, die ich zu dem Thema nochmal nachschlagen kann.

Viele Grüße und Dank voraus!

Beratung, Telefon, Rechnung, Betrug, Rechtsanwalt, Gebühren, Recht, Anwalt, Rechtsberatung

Kündigung während der Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Was kann ich machen?

Hallo zusammen!

Ich habe heut die ordentliche Kündigung per Einschreiben erhalten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich diese Kündigung anfechten kann!

Im November 2011 wurde ich schwanger und habe das Kind vor 6 Wochen verloren, was ich meinem Arbeitgeber auch unverzüglich mitteilte. Seit dem 06.02.2012 bin ich im Krankengeldbezug.

Die Firma hat ca. 11 Mitarbeiter, von denen niemand meine Tätigkeit übernehmen könnte. Es müßte also Ersatz für mich eingestellt werden. (wurde schon durch Zeitarbeiter)

Eine personenbedingte Kündigung kommt nicht in Frage, da ich bald wieder einsatzfähig sein könnte. Eine betriebsbedingt Kündigung kommt nicht in Frage, da Ersatz für mich eingestellt werden müßte und somit der Arbeitsplatz nicht wegfallen würde. Falsch verhalten habe ich mich auch nicht!

Leider fehlen mir die finanziellen Mittel, um 160 Euro für eine Beratung beim Rechtsanwalt zu bezahlen. Auch ein Rechtsstreit könnte ich nicht bezahlen, da ich nur ca. 900 Euro Krankengeld bekomme.

Das Problem ist daher, dass ich wohl keine finanzielle Unterstützung zur Rechtsberatung erhalte und sie mir auch nicht leisten kann!

Was kann ich machen, bzw. wie gehe ich nun am Besten vor? Wie hoch sind die realen Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen?

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Gesundheit, Beruf, Kündigung, Krankschreibung, Rechtsberatung

Küche in Mietwohnung nach Auszug?

Guten Abend zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.

Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)

Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.  

Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).

Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

Recht, Mietrecht, Küchenmöbel, Rechtsberatung, Rechtsfrage, Rechtsschutzversicherung, Vermieterrecht, Wohnungsübergabe

Kann ich noch einen Erbteil erwarten?

Meine Mutter hat nach dem Tod meines Vaters das Haus bzw eine Haushälfte an meinen Bruder und mich überschrieben. Das Haus war bereits zu Lebzeiten meines Vaters durch einen Erbfall belastet. (Auszahlung des Pflichtteils an die Schwester meiner Mutter I. H. v. ca 75.000 DM).

Die Verträge bei der Bank zur späteren Tilgung dieser Belastungen, reichten letztlich nicht aus. Insbesondere konnte meine Mutter diese nach dem Tod meines Vaters nicht mehr bedienen.

Daher löste mein Bruder diese Verträge (eine Art Bausparvertrag, insgesamt 5 zwischen je 10 u d 24 TsD DM) auf und nahm ein Immobiliendarlehen über den verbleibenden Betrag auf. Fortan zahlte er 250€ monatlich. Ich nichts, da ich 2 kleine Kinder hatte und kein ausreichendes Einkommen, um mich angemessen zu beteiligen. Allerdings übernahm ich die Grundabgaben von jährlich 650 €, jetzt 800 €.

Nun ist meine Mutter gestorben. Zuvor hatte sie Niessbrauch recht, das nun erlischt. Mein Bruder und ich sind weiterhin Eigentümer. Im Grundbuch eingetragen.

Wir kennen aktuell den Wert des Hauses, das Sanierungs - und renovierungsbedürftig ist, nicht. Damals, ca. 1994 waren es 150.000 DM. Aber es wird ja trotzdem noch was wert sein. Mein Bruder wird Grundstück und Haus verkaufen wollen. Nun frage ich mich, ob mir trotz der erheblichen Zahlungen seinerseits überhaupt was vom Verkaufserlös zustehen könnte?

Die Immobilie verursacht leerstehend weiterhin etwa 250 € (Strom,Wasser muss vorläufig angeschlossen bleiben) monatlich plus Grundabgaben. Ein schneller Verkauf würde meinen Bruder entlasten, aber auch den Verkaufspreis drücken. Ich selber kann nach wie vor ausser den Grundabgaben, nicht wirklich etwas beitragen.

Natürlich kommen wir um Anwalt und Makler nicht herum, aber vielleicht ist hier jemand vom Fach, der mir eine Tendenz geben kann. Ob ich also überhaupt noch etwas zu erwarten habe. Mir geht es nicht um Gewinn, lediglich eine Chance meine eigenen Schulden - wenigstens zum Teil - zu tilgen. Ich wünsche meinem Bruder auch Entlastung und uns eine gütliche Einigung. Wir verstehen uns gut.

Erbe, Familienprobleme, Immobilienmakler, Rechtsberatung