Vom Küchenkauf zurücktreten?Nun will Hofmeister 25% vom Kaupreis einbehalten?

Hallo,

meine Eltern haben vor 8 Tagen beim Möbelhaus " Hofmeister " in Bietigheim-Bissingen eine Küche angeschaut und mit einer Bearbeiterin schonmal eine Skizze sich erstellen lassen. Das heisst es kam jemand und hat sich bei meinen Eltern alles anschauen wollen, wegen den Masen und so. Meine Eltern haben den Typen jedoch gleich weggeschickt.

Sie haben sich nach grundlegender Überlegung doch entschieden, diese Küche nicht zu kaufen. Sie haben nun vor 3 Tagen an Hofmeister eine Kündigung des Kaufvertrages geschrieben und an sie versandt.

Nun kam vom Möbelhaus, daß sie nicht bereit sind, vom Vetrag zurückzutreten, und wenn verlangen sie vom Kaufpreis 7.283 € netto, 25% einzubehalten. hlschrank dabei war. Ich muss dazu sagen, daß beim Kauf keinerlei Geräte gabei gewesen sind, obwohl wir bei dieser Küche wo wir zuvor angeschaut haben, jedoch Herd, Spülmaschiene und Kühlschrank dab ei waren. Wir mussen diese Geräte extra zahlen um sie dabei zuhaben.

Im Kaufvertrag ist allerdings in der Rechnung nur der Nettobetrag enthalten aber eine Auflistung mit allem drumm und dran was die Geräte im einzelnen kosten, ist nicht orhanden. Deswegen haben wir den Kaufvertrag kündigen wollen.

Wer ist nun im Recht? Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten oder kann der Verkäufer 25 % vom Kaufpreis bei Rücktritt verlangen.

In den Geschäftsbedingungen vom Kaufvertrag ist sowas allerdings nicht ersichtbar.

Hoffe Ihr könnt uns hierbei helfen und Rat, Tipps, oder Vorschläge geben.

Mfg Muggi37

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