Kann man in der Regel nicht rückwirkend bestraft werden, wenn zum Zeitpunkt der Tat, die Tat laut den gegenwärtigen Gesetzen nicht eindeutig eine Straftat war?
Und ich rede hier nicht von irgendwelchen Sachen während des Zweiten Weltkriegs, wo irgendwelche über 90-Jährigen dann heute noch bestraft werden.
Ich rede hier von unserer Zeit. Also beispielsweise jemand hat 2020 was gemacht, die Gesetzeslage ist nicht eindeutig, Grauzone, er hat zum Zeitpunkt der Tat nicht eindeutig eine Straftat begangen.
Es kommt aber erst ein paar Monate später eine Gesetzesänderung, die das ganze eindeutig unter Strafe stellt.
Kann derjenige jetzt rückwirkend bestraft werden, obwohl zum zeitpunkt der "Tat" nicht klar war, ob die Tat eine Straftat ist, ja oder nein?
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
5 Antworten
Wenn die Tat zum Zeitpunkt der Ausführung nicht strafbar war, dann kann nicht bestraft werden.
Stand die Tat such 2020 schon unter Strafe (und wurde in anderen Fällen zb entsprechend verurteilt), do dass die Änderung des Gesetzes lediglich der Klarstellung diente, dann kann natürlich auch eine Verurteilung erfolgen
Voraussetzung diese Grauzone hat nicht bereits zum damaligen Zeitpunkt zu Urteilen geführt.
Aber es gilt immer der Tatzeitpunkt und die zu dem Zeitpunkt gültige Gesetzeslage.
Wenn Urteile von höheren Gerichten widerrufen werden, ist dieses gültig.
§ 1 StGB:
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__1.html
Und ich rede hier nicht von irgendwelchen Sachen während des Zweiten Weltkriegs, wo irgendwelche über 90-Jährigen dann heute noch bestraft werden.
Mord war auch zur Zeit des Dritten Reichs strafbar, wurde aber oftmals nicht strafrechtlich verfolgt. Da Mord nicht verjährt, können somit auch Taten aus dieser Zeit immer noch verfolgt werden.
Wenn zum Zeitpunkt der „Tat“ diese nicht unter Strafe stand, keine Bestrafung.
Steht auch so im StGB §1
Es gilt das Recht zum Tatzeitpunkt. Kriegt ja ja immer wieder mit, dass bei langjährigen Prozessen Angeklagte, die deutlich älter als 21 sind noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wil sie die Tat begingen als sie noch keine 21 waren und nach Gutachtermeinung noch nicht die volle Reife erlangt hatten um nach normalem Strafrecht verurteilt zu werden.
Was ist, wenn die Grauzone zum damaligen Zeitpunkt zu einem Urteil bzw. zu Urteilen geführt hat. Aber beispielsweise das zuständige Oberlandesgericht keine Straftat feststellte?