Werden Fingerabdrücke wieder gelöscht?
Hallo,
Ich habe vor 3 Jahren mit 14 eine „kleine" Straftat begangen. Ich habe einen Wohnwagen Mit Farbe beschmiert. Die Polizei hat Damals Fingerabdrücke genommen aber ich flog nie auf. Mittlerweile habe ich daraus gelernt.
Jetzt Frage ich mich ob sie meine Fingerabdrücke noch gespeichert haben. Bzw wie lange die Polizei bei „kleineren" Straftaten noch verurteilen würde. Also nehmen wir an ich Werde in ein paar Jahren auf die Polizei Wache gebeten um für einen Fall auszusagen. Dann nehmen sie von mir die Fingerabdrücke. Falls sie diese noch haben würde ich dann für meine Tat vor ein paar Jahren noch bestraft werden ?
Danke im Vorraus
5 Antworten
Mache dich schlau, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die ED-Behandlung durchgeführt wurde. War es der § 81b 1. Alt. StPO, dann wurden sie mit Beendigung des Strafverfahrens vernichtet. War es die 2. Alternative, dann sind sie noch gespeichert. Bei Jugendlichen i.d.R. 5 Jahre.
Ob du für eine zurückliegende Tat verurteilt würdest, hängt von der Tat ab und ob sie verjährt ist.
Es bleibt immer in der Datenbank aber die Straftat verjährt mal.
wie lange die Polizei bei „kleineren" Straftaten noch verurteilen würde.
Die Polizei verurteilt niemanden. Sie ermitteln in Straftatbeständen.
Bei gespeicherten erkennungsdienstlichen Daten kann man deren Löschung beantragen.
Soweit ich weiß, bleiben diese immer in der Datenbank.