Werden Fingerabdrücke wieder gelöscht?

5 Antworten

Mache dich schlau, aufgrund welcher Rechtsvorschrift die ED-Behandlung durchgeführt wurde. War es der § 81b 1. Alt. StPO, dann wurden sie mit Beendigung des Strafverfahrens vernichtet. War es die 2. Alternative, dann sind sie noch gespeichert. Bei Jugendlichen i.d.R. 5 Jahre.

Ob du für eine zurückliegende Tat verurteilt würdest, hängt von der Tat ab und ob sie verjährt ist.

Es bleibt immer in der Datenbank aber die Straftat verjährt mal.

wie lange die Polizei bei „kleineren" Straftaten noch verurteilen würde. 

Die Polizei verurteilt niemanden. Sie ermitteln in Straftatbeständen.

Bei gespeicherten erkennungsdienstlichen Daten kann man deren Löschung beantragen.

Soweit ich weiß, bleiben diese immer in der Datenbank.